Laura R hat geschrieben: Do 21. Dez 2017, 11:07
Moin
dass das TSG veraltet und überholt ist ja hier unumstritten, Fakt ist jedoch das es noch gültig und in Kraft ist und die zuständigen Richter danach verfahren und ich denke mal auch so verfahren müssen um dem Recht genüge zu tun.
Ich verstehe nicht so wirklich die Sinnhaftigkeit dieser Aktion und betrachte das mal so mehr als Kindergarten Aktion und ob es der Sache selber dienlich ist weiß ich auch nicht wirklich. Der DGTI Ausweis ist ja auch als Ergänzungsausweis dargestellt und nicht als Ersatzausweis oder Ausweis und hat meines Wissens keine rechtsverbindliche Bedeutung und ist denke ich mal nur mit einem gültigen Ausweis verwendbar.
Die Justizangestellten machen auch nur ihre Arbeit und ich persönlich finde es nicht gut deren Arbeit mit solchen Aktionen zu erschweren. Der Zeitaufwand für die zusätzliche Arbeit kann dann Sinnvoller genutzt werden.
Ich habe alles komplett seinerzeit eingereicht und das Verfahren ist sehr schnell beendet gewesen ohne Rückfragen und Stress. Ende Februar eingereicht und am 13.7. des gleiches Jahres den Beschluss in der Hand gehabt.
Schöne Weihnachten und
liebe Grüße eine kopfschüttelnde Laura
Hi Mädels!
Ich frage mich ernsthaft, welche "Kindergarten Aktion" mir unterstellt wird. Ich habe nach geltendem Recht in Niedersachsen einen Antrag gem -§1 und -§8 des TSG gestellt. Im Niedersäschischen Justizportal wird der Weg, den Antrag mündlich zu Protokoll der Rechtsantragstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu stellen, als richtig und korrekt empfohlen. Da er formlos zu erstellen ist bedarf es auch keinerlei besonderer Anlagen, dies wäre sonst im o.a. Justizportal des Landes Niedersachsen aufgeführt. Meine persönliche Identifikation erfolgte mit dem dgti Ausweis, der bekanntermaßen von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium als ergänzender Ausweis zu einem gültigen Personalausweis, auf den er sich ja auch bezieht, anerkannt ist.
Auch liegt mir nichts ferner, als die Arbeit von Justizangestellten (zu denen ich auch mal gehörte) zu erschweren oder zu behindern. Bislang war es bei mir eine sehr nette Justizbeamtin im Range einer Rechtspflegerin. Es entsteht insoweit durch meine "Aktion" auch keinerlei zusätzlicher Arbeitsaufwand oder gar "Stress". Ganz im Gegenteil, ich hatte mit der jungen Rechtspflegerin ein sehr nettes Gespräch.
Das AG Norden wird jetzt im Wege der Amtshilfe den ordnungsgemäß und gesetzeskonform gestellten Antrag an das zuständige AG Oldenburg weiterleiten.
Du - liebe Laura - brauchst Deinen Kopf wegen dieser vermeintlichen "Kindergarten Aktion" von mir nicht zu schütteln. Als treue Beamtin verhalte ich mich absolut gesetzeskonform.
Ich will einzig und allein anderen Betroffenen aufzeigen, dass es absolut unnötig ist, einen Antrag wie auch immer "komplett" einzureichen. Denn was ist in diesem Zusammenhang unter "komplett" zu verstehen? Wo steht das? Was ist für einen "kompletten" Antrag erforderlich? Für einige ist vielleicht dieser angeblich notwendige schriftliche Antrag in "kompletter" Form schon ein ein Hindernis oder Beschwernis.
Nein, es ist nichts erforderlich, es geht auch mündlich zu Protokoll der Rechtsantragsstelle eines AG!
Liebe Grüße und ein besinnliches Weihnachtsfest (auch für alle ehemaligen Kolleginnnen und Kollegen in den Justizbehörden!)
Manuela