Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens- und Personenstandswechsels
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens- und Personenstandswechsels - # 2

ilyadusoleil

Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 16 im Thema

Beitrag von ilyadusoleil »

Ihr Lieben,

Gibt es hier noch andere wie mich für die die vä und pä aktuell ansteht und die ein wenig auf ein für uns positives Ende der Sondierungsgespräche gewartet haben und nun nach dem Ende dieser und dem Urteil des bvg die Hoffnung auf eine baldige Veränderung verloren haben? Warten wir jetzt weiter oder stellen wir jetzt eben nach alter Sitte den Antrag?

Das ist echt frustrierend sowas... Hatte echt gehofft dass sich da was tut... Liebe Grüße
Sabrina Verena
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 17 im Thema

Beitrag von Sabrina Verena »

Wenn eine Jamaika- Koalition etwas an der Rechtslage geändert hätte, wär es nicht unmittelbar in Kraft getreten, sondern erst nach einiger Zeit.
Von daher bleibt wohl keine andere Wahl, als nach der bestehenden Rechtslage die erforderliche Maßnahmen zu treffen.
Persönlich waren meine Erwartungen bei Jamaika auch nicht die Höchsten.
Wenn man bedenkt, dass die FDP es zum Scheitern brachte, obwohl die Grünen Zugeständnisse gemacht haben, muss man wohl auch bedenken, wer in der Koalition der Hauptblockierer gewesen wäre.
Einen Wendehals wie Seehofer kann Niemand wirklich ernst nehmen.
Innerlich bin ich froh, dass nichts daraus geworden ist. Im Falle von Neuwahlen sehe ich aber auch keine Verbesserung, schon gar nicht nach dem sich abzeichnenden Wandel in der SPD.
LG Verena
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Michi
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 18 im Thema

Beitrag von Michi »

ilyadusoleil hat geschrieben: So 26. Nov 2017, 13:39 Warten wir jetzt weiter oder stellen wir jetzt eben nach alter Sitte den Antrag?
Als nicht selbst Betroffene, und mit Verweis auf die Einwände von Sabrina stelle ich dir mal eine ganz einfache Frage:

Wie lange kannst und willst du denn warten?


Üblicherweise will man als TS die Sache doch einfach nur hinter sich bringen, wenn man erkannt hat, was man ist und wie man sich fühlt. :wink:
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
Andrea aus Sachsen
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 19 im Thema

Beitrag von Andrea aus Sachsen »

.
ilyadusoleil hat geschrieben: So 26. Nov 2017, 13:39 Warten wir jetzt weiter oder stellen wir jetzt eben nach alter Sitte den Antrag?
Das kann letztendlich nur jede(r) für sich entscheiden.
Ich selbst warte ja nun schon zwei Jahre, da kommt es jetzt auf ein paar Monate mehr oder weniger auch nicht mehr an. Bange wird mir nur vor 2022. Dann läuft mein alter Ausweis ab. Wenn bis dahin keine Änderung in Sicht ist, stehe ich vor der Wahl: Entweder noch mal einen "männlichen" oder VÄ/PÄ nach altem Schema.
Ich muss zugeben, ein wenig graut mir vor dieser Entscheidung.
Viele Grüße
Andrea aus Sachsen
Marielle
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 20 im Thema

Beitrag von Marielle »

Nabend zusammen,

tja... schade. Es wär schöner gewesen, wenn's anders ausgegangen wäre.

Es ist also verfassungskonform, dass für eine Namens- und Personenstandsänderung, die eine 'Rückfallquote' von ca. 1 -1,5% aufweist, Gutachten verlangt werden, von denen weniger als ein Prozent 'negativ' ausfallen, während eine andere Form von Namens- und Personenstandsänderung gänzlich ohne die Überprüfung der Stabilität des Wunsches und des geistigen Zustands der Antragsteller_innen ermöglicht wird, obwohl die Rückfallquote dort bei rund 40% liegt; vier von zehn Eheschliessungen werden wieder geschieden. *


Allerdings finde ich, dass man mal einen Dank an diejenigen geben sollte, die Arbeit, Zeit und Geld in die Sache investiert haben. Wenn es anders ausgegangen wäre, hätte es eine Unmenge von Nutzniesser_innen gegeben, die, just like that, vom Engagement dieser Menschen profitiert hätten. Also: Danke an euch!

Ausserdem finde ich, dass hier sehr viel über "warten" oder "weiter wie gehabt" geredet wird. Wär's nicht irgendwie besser, über 'Was tun wir als nächstes?' nachzudenken? Wenn die Schwulenbewegung in den 80er und 90er Jahren auch nur gewartet hätte, wär heute nix mit Ehe (und Scheidungsrate) für alle. Die Dritte Option hat einen besseren Beschluss aus Karlsruhe bekommen. Die wollen aber nicht warten, die denken schon drüber nach, wie man am besten weiter Dampf macht.


Ja, die Situation für trans* ist schwierig. Grade wenn man die beiden BVerfG-Beschlüsse zusammendenkt, ergeben sich unschöne Möglichkeiten für die Rechtssetzung. Umso wichtiger ist es, dass ein paar Leute mehr den Hintern hochkriegen und ordentlich Dampf machen, anstatt zu warten.


Macht es besser,

Marielle



*) Quelle der Zahlen zu Trans: Jonas Hamm, bvt*, 'Factsheet Zahlen', dort zitiert:
Meyenburg, Bernd et al.: Begutachtung nach dem Transsexuellengesetz. Zeitschrift für Sexualforschung 2015; 28; 107-120
Schmidt, Gunter: Viel Aufwand und wenig Effekt. Anmerkungen zum Transsexuellengesetz. Zeitschrift für Sexualforschung 2013; 26;175-177
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 21 im Thema

Beitrag von Mirjam »

Hallo ihr Mitwartenden,
ilyadusoleil hat geschrieben: So 26. Nov 2017, 13:39 Gibt es hier noch andere wie mich für die die vä und pä aktuell ansteht und die ein wenig auf ein für uns positives Ende der Sondierungsgespräche gewartet haben und nun nach dem Ende dieser und dem Urteil des bvg die Hoffnung auf eine baldige Veränderung verloren haben? Warten wir jetzt weiter oder stellen wir jetzt eben nach alter Sitte den Antrag?
so direkt warte ich zwar noch nicht, aber nächstes oder spätestens übernächstes Jahr hätte ich schon gerne meine VÄ/PÄ gehabt. Und klar hab ich gehofft, dass sich da endlich was ändert. Und jetzt? Wirklich übrig hab ich das Geld nicht ... :( Ich fang wohl schon mal das Sparen an ... :evil:
Manu.66 hat geschrieben: So 26. Nov 2017, 12:56 ...

Und zu alle dem kommt noch, dass die Gerichtskosten für dieses absurde Prozedere bundesweit - nachweislich - schwanken zwischen 1.100,00 € und über 5.000,00 €.
Ja, ich glaube da muss ich am Samstag beim Treffen mal fragen, was das hier bei mir so kosten würde. Ich weiß nur, dass da wohl eine neue Richterin zuständig ist, die es uns wohl nicht gerade leicht macht :evil:

LG von einer gerade etwas frustrierten Lalilaluna
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 22 im Thema

Beitrag von Lina »

Svetlana L hat geschrieben: Sa 25. Nov 2017, 12:23
Lina hat geschrieben: Sa 25. Nov 2017, 08:01 Bitte genauer erklaeren. Auf welchen Punkten meinst du, dass die beiden Faelle ueberhaupt vergleichbar sind?
In dem Urteil zum "Dritten Geschlecht" hat das Gericht nach meiner Lesart nicht nur die Rechte intersexueller Menschen gestärkt, sondern sich auch grundsätzlich zur geschlechtlichen Identität geäußert.

Ja und? Was haben die beiden Sachverhalte mit einander zu tun? Es geht ja gar nicht um Stärkung oder nicht Stärkung von den Rechten von irgend jemandem in dem genannten Urteil. Es geht darum wie und unter welcher Grundlage ein bestimmter Sachverhalt vor Gericht behandelt wird. Die zwei Fälle haben nicht im Geringsten was miteinander zu tun.
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 23 im Thema

Beitrag von Manu.66 »

Hi Mädels!

Und ja, Marielle, bei jeder passenden Gelegenheit nutze ich die Möglichkeiten der sozialen Netzwerke und bekunde meinen Unwillen zu den aktuellen Zuständen, die das unsägliche Transsexuellengesetz und die Ungleichbehandlungen in unserer Zweiklassenmedizin betreffen. Und nicht nur in den sozialen Netzwerken sondern auch in direkten Gesprächen mit den von mir so heiss geliebten Psychodocs. (letztens erst bei einem dieser Zunft, der mit mir eine 1 1/2 jährige Therapie durchziehen wollte, bevor er mir mein OP Indikationsschreiben ausstellen wollte. Er meinte tatsächlich, dass diese Vorgehensweise so vorgeschrieben sei. Auf meine Frage, woher er denn dieses Wissen nähme, benannte er das Transsexuellengesetz. Ich habe ihn dann in seinen weiteren Ausführungen abgeblockt und ihm direkt gesagt, dass dies Unsinn sei. Habe mir dann einen anderen gesucht - gibt ja genug davon!)

Ich halte es eigentlich immer mit demjenigen, der mal gesagt hat, wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, der hat schon verloren. Bin mit dieser Maxime eigentlich immer ganz gut zurecht gekommen.

Liebe Grüße
Manuela
Mein Lebensmotto: "Ich kann, weil ich will, was ich muss." (Kant)
ilyadusoleil

Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 24 im Thema

Beitrag von ilyadusoleil »

Ihr Lieben,
Marielle hat geschrieben: So 26. Nov 2017, 21:28 Ausserdem finde ich, dass hier sehr viel über "warten" oder "weiter wie gehabt" geredet wird. Wär's nicht irgendwie besser, über 'Was tun wir als nächstes?' nachzudenken? Wenn die Schwulenbewegung in den 80er und 90er Jahren auch nur gewartet hätte, wär heute nix mit Ehe (und Scheidungsrate) für alle. Die Dritte Option hat einen besseren Beschluss aus Karlsruhe bekommen. Die wollen aber nicht warten, die denken schon drüber nach, wie man am besten weiter Dampf macht. Ja, die Situation für trans* ist schwierig. Grade wenn man die beiden BVerfG-Beschlüsse zusammendenkt, ergeben sich unschöne Möglichkeiten für die Rechtssetzung. Umso wichtiger ist es, dass ein paar Leute mehr den Hintern hochkriegen und ordentlich Dampf machen, anstatt zu warten.
Du hast natürlich vollkommen Recht. Ich bewundere jede*n, die das macht und die sich für die Belange einsetzt. Ich gebe zu, dass ich in der Hinsicht völlig passiv bin.
MichiWell hat geschrieben: So 26. Nov 2017, 14:26 Als nicht selbst Betroffene, und mit Verweis auf die Einwände von Sabrina stelle ich dir mal eine ganz einfache Frage:
Wie lange kannst und willst du denn warten?
Üblicherweise will man als TS die Sache doch einfach nur hinter sich bringen, wenn man erkannt hat, was man ist und wie man sich fühlt. :wink:
Ja, natürlich hätte ich meinen neuen Ausweis lieber heute als in sechs Monaten. Mit den Gedanken im Hinterkopf, dass das Verfahren aber Monate dauert und viel Geld kostet, hätte ich die Zeit aber gern auch noch abgewartet, wenn es eine realistische Aussicht gegeben hätte, dass die Begutachtungspflicht bis dahin wegfällt. Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Jahren das auch irgendwann kommt, entweder durch weitere Klagen oder wieder eine Initiative vom Bundesrat oder eben durch eine neue Bundesregierung (immerhin wollten alle Parteien außer CDU & AfD das TSG reformieren).
Nur ich merke jetzt schon bei der Wohnungssuche und Jobsuche wie schwierig das ist mit einem Ausweis in dem etwas anderes steht.

Naja, alles wird gut - irgendwie
Svetlana L
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 26 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Lina hat geschrieben: So 26. Nov 2017, 22:58 Ja und? Was haben die beiden Sachverhalte mit einander zu tun? Es geht ja gar nicht um Stärkung oder nicht Stärkung von den Rechten von irgend jemandem in dem genannten Urteil. Es geht darum wie und unter welcher Grundlage ein bestimmter Sachverhalt vor Gericht behandelt wird. Die zwei Fälle haben nicht im Geringsten was miteinander zu tun.
Natürlich haben die beiden Sachverhalte im Tenor erst mal nichts miteinander zu tun. Das eine betrifft inter*, das andere trans*. Aber... die verbindende Klammer ist die Aussage des Bundesverfassungsgerichts über die hohe verfassungsrechtliche Stellung der geschlechtlichen Identität im Rahmen des Persönlichkeitsrechts.

Ich war heute in der Humboldt-Uni zum Thementag "Intergeschlechtlichkeit", der aufgrund der Vorträge und der sich anschließenden Diskussionen hochinteressant war. Natürlich wurden auch das Urteil von Oktober und der Nichtannahmebeschluss von letzter Woche angesprochen und diskutiert. Mehrheitlich wurde - insbesondere vor dem Urteil zum "Dritten Geschlecht" - das Unverständnis über die Nichtannahme von Nicoles Verfassungsbeschwerde geäußert. Und das waren mehrheitlich Juristen. Eine der Vortragenden war übrigens Prof. Dr. Friederike Wapler, eine der drei Prozessbevollmächtigten im Fall Vanja, und auch die anderen beiden Bevollmächtigten Prof. Dr. Constanze Plett und die Rechtsanwältin Katrin Niedental waren anwesend. Insofern gehe ich davon aus, dass diese beiden Urteile doch irgendwie etwas miteinander zu tun haben, nämlcih das der grundgesetzliche Schutz der geschlechtlichen Identität nicht so weit geht, dass auf Zwangsbegutachtungen verzichtet werden kann. Leider!
Hawadehre
Svetlana

As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
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Lina
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 27 im Thema

Beitrag von Lina »

Aber die zwei Fälle unterscheiden sich doch wesentlich dadurch, dass es in dem einen Fall tatsäclich darum geht, wie jemand in der Gesellschaft "betrachtet" wird - also das Recht, sich als nicht weder dem m. noch der w. Geschlecht zugehörig zu präsentieren u.a. in behördlichen Zusammenhängen - der andere Fall nur ob es nun mit einem oder mit zwei Gutachten den Personenstand zu ändern. Also nicht mal so, dass jemandem eine Personenstandsänderung verweigert wurde, sondern nur um die Formalia und die Beweisführung an sich. Das ist doch ein himmelweiter Unterschied.

Nicht, dass ich nicht auch meine, dass die Gutachtenpflicht völlig aufgehoben werden könnte - da steht sowieso immer fast das selbe drin, völlig unabhängig von der Person - aber die beiden Fälle als Analog zu betrachten ist doch ca. wie Autodiebstahl und Falschparken als analog zu betrachten, nur weil in beiden Fällen ein Auto vorkommt.
ab08
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Interview zur BVerG„Ablehnung in der TAZ

Post 28 im Thema

Beitrag von ab08 »

Meine Lieben,

im Forum nicht gefunden, daher hier der Link

http://www.taz.de/!5466309/

Was mich sehr freut, dass sich einige Mitglieder des Forums in den Kommentaren deutlich äußerten,
auch durch vertiefende Informationen zur Klärung beitrugen und so das Bild abrundeten. (fwe3)

Herzlichen Dank dafür (hs) und ganz liebe Grüße (gitli)
Andrea )))(:
FÜR: Respekt, Menschenrechte und eine gelebte, demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt
ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
Manu.66
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Re: Interview zur BVerG„Ablehnung in der TAZ

Post 29 im Thema

Beitrag von Manu.66 »

Hi Mädels!

Und wie nach dem unsäglichen Beschluss des BVerfG
weitermachen?


Eigentlich ganz einfach: Konsequent den richtigen, weiblichen Vornamen benutzen.

Letztens in Prag habe ich mit dem weiblichen Vornamen im Hotel eingecheckt. Probleme? Nein!
Einkauf bei LIDL, an der Tanke oder in irgendeinem schicken Klamottenladen mit VISA Karte und notwendiger Unterschrift? Kein Problem. Ich unterschreibe gern mit meinem weiblichen Vornamen! Hat sich da schon jemals jemand daran gestört? Nein.
Mein amzon Account auf meinen weiblichen Vornamen? Klappt prima - Weihnachten kann getrost kommen!
Im Verein registriert unter meinem weiblichen Vornamen - bei der Besoldungsstelle des Landes Niedersachsen, der Beihilfestelle, meiner ADAC Mitgliedschaft usw. usw.

Ich will ja niemanden arglistig täuschen, wenn ich konsequent meinen weiblichen Vornamen benutze. Ich erfülle alle Rechtsverpflichtungen - ich schei... halt nur auf das TSG! Mögen die Urväter dieses abscheulichen Gesetzes in Frieden ruhen - sie sind längst alle tot und merken leider nicht mehr, wieviel Unheil sie mit ihrem Gesetz angerichtet haben!

Liebe Grüße
Manuela

Nur mal so - damit keiner denkt, die Alte spinnt:
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Mein Lebensmotto: "Ich kann, weil ich will, was ich muss." (Kant)
Anne-Mette
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 30 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

da steht "vertrauliche Personalsache". Es soll natürlich jede(r) wissen, was er/sie macht - und Du bist ja schlau )))(: - ABER
es wäre sicherlich besser, wenn Du das übermalst.

Gruß
Anne-Mette
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