Herzlichen Glückwunsch 
Im Chat: die ChatBotIn, aber keine natürlichen Personen (d/m/w)
Herzlichen Glückwunsch 
Könnte mir bitte jemensch erklären, was der Unterschied zwischen "Geburtsurkunde geändert" und "Geburtsurkunde komplett erneuert" bedeutet?Marielle hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 20:33 Guten Abend zusammen,
".. beim PSG wird die Geburtsurkunde geändert, beim TSG komplett erneuert, so habe ich die Aussage der Standesbeamtin jedenfalls verstanden."
So ist es. Und bei aller verständlichen Euphorie möchte ich genau deswegen nochmal auf die doofen Nachbarn hinweisen, denen jeder Anlass recht ist, um nach der Ordnungsmacht zu rufen.
Ich persönlich halte zwar nichts von -§5 TSG, Offenbarungsverbot, aber es ist vielen Leuten ja wohl sehr wichtig, dass sämtliche Papiere, Geburtsurkunde, Zeugnisse usw., auf den geänderten Personenstand und den geänderten Namen neu ausgestellt werden. Oder ist das nicht mehr so? Die einzige rechtliche Handhabe für die Neuausstellungen ist eben dieser -§5 des TSG. Nur damit lassen sich die Neuausstellungen juristisch begründen. Ausserdem hängt daran wohl zu einem guten Teil die Frage nach den Regelungen zur Elternschaft und wer weiss was noch alles.
Aber wo liegt nun der Unterschied?Marielle hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 15:50 Wie du schreibst, bleibt immer alles im Register stehen, nichts wird gelöscht. Ehemalige Versionen von berichtigten Einträgen werden aber stillgelegt. Der Unterschied entsteht durch die Wirkung: Die Berichtigung ist nachträglich ab der Geburt wirksam, weil der Eintrag vorher falsch war. Die Fortschreibung ändert einen bestehenden Eintrag zwar auch, aber nicht rückwirkend, weil der vorhergehende Eintrag auch weiterhin als seinerzeit richtig angesehen wird. Und Änderungen nach 45b sind Fortschreibungen, keine Berichtigungen.
Was!? Das wäre zu schön, um wahr zu sein. Im Gegenteil: Es existiert überhaupt kein Rechtsanspruch auf die Änderung alter Urkunden, Zeugnisse usw. Einzig für die Änderung eines Hochschulabschlusses gibt es 'Empfehlungen', aber nichts Rechtsverbindliches. Ansonsten wurden regelrecht diskrimierende Urteile erlassen, in denen die Brandmarkung mit dem Geburtsgeschlecht gnadenlos bis zum Tod der Person festgeschrieben wurde, damit keine echte Chance auf einen Neuanfang besteht.Marielle hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 15:50 Im Zusammenhang mit -§5 TSG führt die Rückwirkung der Berichtigung zu einem (zugegebenermassen eingeschränkten) Anspruch auf Änderung der zwischenzeitlich ausgestellten Papiere, z.B. Zeugnisse. Diesen Anspruch gibt es nach 45b-Änderungen nicht.
Liebe *,XYZ hat geschrieben: Mi 13. Mär 2019, 20:40 Hallo
Hätte ich nicht gedacht das Post zurück kommt naja wenigsten ist was in Arbeit beim TSG
LG *
https://lookaside.fbsbx.com/file/Schrei ... 9ge7gZVaLA
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Jepp. Aber das BMI macht was. Sogar etwas, was es gut kann: Mauern. Beim BMI besteht zwischen Verlautbarungen und tatsächlicher Absicht desöfteren eine nennenswerte Differenz.
Den FAZ Artikel habe ich teillweise gesehen, doch der ist hinter einer Paywall und die FAZ habe ich nicht abonniert - hat den hier jemensch ggf. elektronisch und könnte mir den Raubmordkopieren? Das der von einem BMI Menschen war, hatte ich auch nicht mitbekommen, grmpf.Marielle hat geschrieben: Do 14. Mär 2019, 23:50 Namd,
Jepp. Aber das BMI macht was. Sogar etwas, was es gut kann: Mauern. Beim BMI besteht zwischen Verlautbarungen und tatsächlicher Absicht desöfteren eine nennenswerte Differenz.
Dazu kommt ein BMJV, dessen Leiterin nur noch auf Zeit in Berlin tätig ist, und ein BMFSFJ, das z.Z. selbst nicht genau zu wissen scheint, wo es hingehen soll. Und es kommen Dinge wie eine heutige Überschrift in der FAZ dazu: "Krings (Anm: ein Typ vom BMI) kritisiert Transsexuelle. Unmut über "Ausnutzung" von Personenstandsgesetz".
Cheers Mealtime.
Marielle