Wann zur Polizei gehen?
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Svetlana L
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Ich hatte kürzlich mal einen Vorstellungstermin bei den LSBTI-Ansprechpersonen der Berliner Staatsanwaltschaft, wo ich u. a. auch genau das Thema angesprochen habe, ab wann man sich mit Vorfällen (in diesem Fall homo- oder transfeindliche Übergriffe) an Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden soll. Die Antwort war ganz einfach - immer! Die Begründung dafür war ebenfalls ganz einfach: Es liegt nicht an dir zu beurteilen, ob eine Handlung strafrechtlich relevant ist oder nicht. Was für homo- oder transfeindliche Aktionen gilt, muss nach meiner Auffassung ja wohl für versuchte Vergewaltigung bzw. auf jeden Fall sexuelle Belästigung erst recht gelten.
Hawadehre
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Hast du meinen Beitrag bis zum Ende gelesen? Ich glaube, bei sexueller Belästigung spielt trans, cis oder was auch immer keine Rolle.
Hawadehre
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Delfinium hat geschrieben: Sa 23. Dez 2017, 07:34 Ja ich habe deinen Beitrag zu ende gelesen, wieso wenn ich fragen darf?
Was für homo- oder transfeindliche Aktionen gilt, muss nach meiner Auffassung ja wohl für versuchte Vergewaltigung bzw. auf jeden Fall sexuelle Belästigung erst recht gelten.
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Ich war vor ein paar Monaten Zeugin eines Verkehrsunfalls (Da ist ein Junge über rot in ein Auto reingelaufen). Ich habe mir erst mal einen Parkplatz gesucht und währenddessen kam die Polizei. Meine Frau sagte dem Beamten, dass ihre Frau nur einen Parkplatz sucht und gleich wieder kommt. Als ich dann da war, war trans* überhaupt kein Thema, meine Daten wurden unter Vorlage von Personal- und Ergänzungsausweis aufgenommen und auch die später erhaltene schriftliche Zeugenaussage wurde an Svetlana L. verschickt. Ich glaube, gerade wir hier in Berlin sind da schon um Etliches weiter als irgendwelche anderen Polizeibehörden. Es gibt beim LKA zwei hauptamtliche Ansprechpersonen für LSBTI, in den Direktionen und runter bis zu den Abschnitten nebenamtliche Ansprechpersonen. Ebenfalls die beiden schon erwähnten LSBTI-Ansprechpersonen bei der Berliner Staatsanwaltschaft.Delfinium hat geschrieben: Sa 23. Dez 2017, 08:13 Wenn ich zur Polizei gehen würde (was ich auf keinen Fall tun würde) wäre das auch ein Zwangs Outing ohne die Pä. Die müssten ja dann mit mir als "Mann" verfahren![]()
Hawadehre
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Jaddy
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Mal ganz grundsätzlich: Wenn jemand einen Menschen körperlich bedrängt, sei es aus sexuellen Motiven oder wegen der Position in der Kassenschlange, wenn jemand beleidigt wird, oder wie auch immer, ist das weder ethisch noch rechtlich okay. Dass es leider in vielen Fällen aus praktischen Gründen, Beweislage, etc. nicht zu Konsequenzen kommt, ist schlimm, ändert aber nichts an den Taten.
Deine Wahrnehmung ist erst mal gültig, denn die seelischen Auswirkungen sind da. Jemand hat Dich bedrängt und Du hattest irgendwie Glück, dass er abgezogen ist. Der Typ ist auch nicht irgendwie entschuldigt, weil es bis zum Kuss von Dir gewollt war. Nein, *, aus dem gewollten Kuss folgt keine Generalvollmacht. Er hat die Grenze überschritten und nach der Beschreibung nicht den Anstand gehabt, dies einzugestehen und sich um Delfi zu kümmern.
Dass Du nicht zur Polizei gehst kann ich wegen der Komplikationen verstehen. Allerdings ist Berlin da besser aufgestellt als viele andere Orte, siehe Svetlanas Beiträge. Und es ist wichtig, durch Meldungen auf das Problem hinzuweisen. Wichtiger für Dich ist aber meiner Ansicht nach, dass Du Deine Ängste in den Griff bekommst, das Geschehen für Dich verarbeitest und - sorry - Strategien entwickelst, solche Situationen möglichst zu vermeiden. So wie ich Dich kenne wirst Du das auch bewältigen, auch wenn es unangenehm und viel Arbeit ist. Übrigens: Freunde helfen.
Deine Wahrnehmung ist erst mal gültig, denn die seelischen Auswirkungen sind da. Jemand hat Dich bedrängt und Du hattest irgendwie Glück, dass er abgezogen ist. Der Typ ist auch nicht irgendwie entschuldigt, weil es bis zum Kuss von Dir gewollt war. Nein, *, aus dem gewollten Kuss folgt keine Generalvollmacht. Er hat die Grenze überschritten und nach der Beschreibung nicht den Anstand gehabt, dies einzugestehen und sich um Delfi zu kümmern.
Dass Du nicht zur Polizei gehst kann ich wegen der Komplikationen verstehen. Allerdings ist Berlin da besser aufgestellt als viele andere Orte, siehe Svetlanas Beiträge. Und es ist wichtig, durch Meldungen auf das Problem hinzuweisen. Wichtiger für Dich ist aber meiner Ansicht nach, dass Du Deine Ängste in den Griff bekommst, das Geschehen für Dich verarbeitest und - sorry - Strategien entwickelst, solche Situationen möglichst zu vermeiden. So wie ich Dich kenne wirst Du das auch bewältigen, auch wenn es unangenehm und viel Arbeit ist. Übrigens: Freunde helfen.
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Anne-Mette
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Moin;
gute Erfahrungen haben wir mit der Anlaufstelle für "gleichgeschlechtliche Lebensweisen" der Staatsanwaltschaft Berlin gemacht, die zwei Mal
einen Workshop zur Gewaltprävention im Rahmen unserer Forumtreffen gestaltet haben.
https://www.crossdresser-forum.de/phpBB ... 07#p119407
Ich denke, da kann man sich auch beraten lassen, wenn man in solche Situation gekommen ist.
Gruß
Anne-Mette
gute Erfahrungen haben wir mit der Anlaufstelle für "gleichgeschlechtliche Lebensweisen" der Staatsanwaltschaft Berlin gemacht, die zwei Mal
einen Workshop zur Gewaltprävention im Rahmen unserer Forumtreffen gestaltet haben.
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Anne-Mette
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Moin,
ich wundere mich immer wieder über solche Ferndiagnosen:
Anne-Mette
ich wundere mich immer wieder über solche Ferndiagnosen:
Grußich kann dir nur immer wieder raten,setze das Androcur ab. Deine Ängste deine Befürchtungen kommen grössten Teils davon bzw werden davon noch verstärkt. Du wärst nicht die erste die wegen diesem depresionsauslosenden Gift am Ende in der Psychiatrie landet. Du brauchst keine Blokker ausreichend Östrogen als Gel und Progesteron bringen bei entsprechender Geduld die Werte auch in den weiblichen Bereich ohne die verehrenden Nebenwirkungen von Cpa
Anne-Mette
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Michi
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Hallo Delfi,
eine allgemeingültige Aussage in der Art: "Ab da und da ist es sexuelle Belästigung / Nötigung / versuchte Vergewaltigung." wirst du nicht bekommen. Solche Vorfälle werden immer im Einzelfall bewertet werden müssen. Nimm die hier gegebenen Ratschläge an, gehe zu den empfohlenen Anlaufstellen. Die haben die nötige Erfahrung, um im Gespräch mit dir herauszufinden, was Sache ist, und können im direkten Kontakt viel besser auf dich eingehen, helfen dir auch, das Geschehene besser einschätzen zu können. Das wird dir mehr Sicherheit und Selbstvertrauen geben, als das Rätselraten hier im Netz.
Was die wiederholten Empfehlungen zum Absetzen von Androcur angeht:
An deiner Stelle würde ich das nicht eigenmächtig machen. Aber es wäre für mich auf jeden Fall Anlass, dies ausführlich mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.
Liebe Grüße
Michi
eine allgemeingültige Aussage in der Art: "Ab da und da ist es sexuelle Belästigung / Nötigung / versuchte Vergewaltigung." wirst du nicht bekommen. Solche Vorfälle werden immer im Einzelfall bewertet werden müssen. Nimm die hier gegebenen Ratschläge an, gehe zu den empfohlenen Anlaufstellen. Die haben die nötige Erfahrung, um im Gespräch mit dir herauszufinden, was Sache ist, und können im direkten Kontakt viel besser auf dich eingehen, helfen dir auch, das Geschehene besser einschätzen zu können. Das wird dir mehr Sicherheit und Selbstvertrauen geben, als das Rätselraten hier im Netz.
Was die wiederholten Empfehlungen zum Absetzen von Androcur angeht:
An deiner Stelle würde ich das nicht eigenmächtig machen. Aber es wäre für mich auf jeden Fall Anlass, dies ausführlich mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.
Liebe Grüße
Michi
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Vincent
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Hallo Delfinium,
Grundsätzlich obliegt die Bewertung einer zu Anzeige gebrachten Tat der Staatsanwaltschaft, die Polizei hat sich eine Stellungnahme oder Bewertung nicht anzumaßen.
Wenn du den Kontakt zu evtl. unprofessionellen Polizisten scheust, kannst Du dich auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden auch schriftlich.
Was eine Anzeige bewirkt ist ein Thema, ob sie gerechtfertigt ist ein anderes: Für DICH war es ein Eingriff auf deine Person - das zählt.
Grundsätzlich obliegt die Bewertung einer zu Anzeige gebrachten Tat der Staatsanwaltschaft, die Polizei hat sich eine Stellungnahme oder Bewertung nicht anzumaßen.
Wenn du den Kontakt zu evtl. unprofessionellen Polizisten scheust, kannst Du dich auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden auch schriftlich.
Was eine Anzeige bewirkt ist ein Thema, ob sie gerechtfertigt ist ein anderes: Für DICH war es ein Eingriff auf deine Person - das zählt.
LG
Vincent
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Lina
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Hier fehlt wesentliche Grundinfos: Was hat das hier überhaupt mit dem Thema zu tun und warum bist du zur Polizei gegangen? Wie du es erzählst scheint es eine reine Zivilrechtliche Sache zu sein. Schuldner bekannt... Rechnung nicht bezahlt.Saari hat geschrieben: Sa 23. Dez 2017, 11:22 Ich war vor Jahren einmal bei der Polizei um eine Angelegenheit zu besprechen bei der mich ein Mieter auf über 10 TDM sitzen ließ.
Der Termin war sehr kurzfristig angesetzt und ich selbst hatte keine Zeit und Gelegenheit mehr mich des Nagellackes etc. zu entledigen.
Und so blieb ich wie ich war, nur das Nötigste konnte ich noch bereinigen.
Sicher der zuständige Kommissar erkannte mein Make Up; lies sich aber nichts weiter merken.
Saari
NB) Die spätere Verhandlung vor dem AG erbracht auch nichts. Und so musste ich, wohl oder übel, die Schulden des Mieters abschreiben.
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Lina
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Und an Delfinium:
Was du beschrieben hast ist ein Versuch von sexueller Nötigung. Das gehört schon angezeigt. Das Problem ist nur, dass seine Handlung so gut wie straffrei ist, weil er selber aus eigener Initiative die Handlung abgebrochen hat, bevor was passiert ist. Was ihn dazu bewegt hat, kann ja niemand wissen.
Es aber runter spielen zu wollen, und es lediglich sexueller Belästigung nennen, wie einige hier tun, ist total daneben. Der hat ja physische Gewalt angewendet - auch ohne Körperverletzung ist es immer noch physische Gewalt.
Was du beschrieben hast ist ein Versuch von sexueller Nötigung. Das gehört schon angezeigt. Das Problem ist nur, dass seine Handlung so gut wie straffrei ist, weil er selber aus eigener Initiative die Handlung abgebrochen hat, bevor was passiert ist. Was ihn dazu bewegt hat, kann ja niemand wissen.
Es aber runter spielen zu wollen, und es lediglich sexueller Belästigung nennen, wie einige hier tun, ist total daneben. Der hat ja physische Gewalt angewendet - auch ohne Körperverletzung ist es immer noch physische Gewalt.
Zuletzt geändert von Lina am Sa 23. Dez 2017, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Michi
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Gegenfrage: Wieviele Semester Medizin hast du studiert? Hast du schon den Abschluss als Facharzt?uta hat geschrieben: Sa 23. Dez 2017, 17:19 Anne und Michi Well wie lange seit ihr in Hrt schon ? Hattet ihr schon die GaOp ?
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Achtung: ein "Forendiskussionsklassiker" läuft an.
Fasten Seat Belt, stop Smoking and enjoy the Ride

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Ziel: Human being -> Ist Dein Ziel erreicht, war es zu niedrig angesetzt -> Der Weg ist das Ziel!
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Re: Wann zur Polizei gehen?
Wenn ich so die unterschiedlichen Posts anschaue, wundere ich mich noch mehr: Zeugenaussagen sind doch Zeugenaussagen. Welchen Unterschied denkt ihr denn, dass es machen soll ob man nun trans, lesbisch, schwul oder hetero ist? Ich meine, ein Polizeibeamter ermittelt gerade was, sucht desperat Zeugen, und dann was...? Zeugen schikaniert weil LGBT?.... Was tut sein Zeuge dann? Das wunderbare neue Nageldesign auf dem Mittelfinger zeigen, evtl.? Oder was würdet ihr tun?
Gut, als Gechaedigte ist es anders. Da ist man im Prinzip auch Zeuge aber evtl. kann ein Polizeibeamter sich dumm anstellen. OK in Hamburg würde ich das speziell auf Grund LGBT-Vorurteile nicht erwarten, aber es passiert oft genug aus anderen Gründen.
Da gilt, wie auch schon von jemandem erwähnt: Der Polizeibeamte hat es eh nicht zu entscheiden, er ist nur der Diener des Staatsanwalts. Notfalls wendet man sich direkt an ihn. Oder wenn schon eine Anzeige aufgenommen ist, wendet man sich direkt an die Kripo, die zu ermitteln hat. - Lustig ist dann, wenn die Schutzpolizei den Fall gar nicht weiter geleitet hat. Dann kriegen die auch intern" Haue".
Es gibt also überhaupt keinen Grund, sich als Geschädigte ungehoeriges Verhalten seitens der Polizei gefallen zu lassen.
Gut, als Gechaedigte ist es anders. Da ist man im Prinzip auch Zeuge aber evtl. kann ein Polizeibeamter sich dumm anstellen. OK in Hamburg würde ich das speziell auf Grund LGBT-Vorurteile nicht erwarten, aber es passiert oft genug aus anderen Gründen.
Da gilt, wie auch schon von jemandem erwähnt: Der Polizeibeamte hat es eh nicht zu entscheiden, er ist nur der Diener des Staatsanwalts. Notfalls wendet man sich direkt an ihn. Oder wenn schon eine Anzeige aufgenommen ist, wendet man sich direkt an die Kripo, die zu ermitteln hat. - Lustig ist dann, wenn die Schutzpolizei den Fall gar nicht weiter geleitet hat. Dann kriegen die auch intern" Haue".
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Anne-Mette
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Re: Wann zur Polizei gehen?
@Delfinium
Moin, nimm doch mal Kontakt auf zu
Leo Yannik Wild
Ich kann ihn "vorwarnen"
Er hat mit uns auch eine Einheit zur Gewaltprävention gestaltet und eher die persönlichen Belange behandelt.
Willst Du selbst Kontakt aufnehmen? Ansonsten frage ich ihn mal, ob er Dich anschreibt.
Er weiß bestimmt auch Adressen/Kontaktstellen...
Gruß
Anne-Mette
Moin, nimm doch mal Kontakt auf zu
Leo Yannik Wild
Ich kann ihn "vorwarnen"
Er hat mit uns auch eine Einheit zur Gewaltprävention gestaltet und eher die persönlichen Belange behandelt.
Willst Du selbst Kontakt aufnehmen? Ansonsten frage ich ihn mal, ob er Dich anschreibt.
Er weiß bestimmt auch Adressen/Kontaktstellen...
Gruß
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