Aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen gibt es eine neue Landesverordnung für Schleswig Holstein.
Das bedeutet, dass für alle, die das Haus der Familie aufsuchen die G 2 -Regelung gilt. Das bedeutet, Geimpfte und Genesene Personen können das Haus betreten und müssen dies auch nachweisen können.
Die Nachverfolgungsbögen müssen weiter ausgefüllt werden. Das Tragen einer Maske und der 1,5 Meter Abstand wird empfohlen.
10.12. Flensburger Gruppe
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Anne-Mette
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Re: 10.12. Flensburger Gruppe
Soeben erhielt ich folgende Mitteilung:
Gestern wurde mir von unserer Rechtsabteilung mitgeteilt, das es keine rechtliche Grundlage mehr für die Erhebung von Nachverfolgungsbögen mehr gibt. Ab sofort brauchen die Selbsthilfegruppen, die sich im Haus der Familie treffen, keine dieser Bögen mehr auszufüllen und abzugeben. So bleibt etwas mehr Zeit für die Gruppe und wir sparen jede Menge Papier.
Danke auch, dass Ihr die ganze Zeit so zuverlässig daran gedacht habt. Euch allen zusammen noch einen schönen ersten Advent!
Gestern wurde mir von unserer Rechtsabteilung mitgeteilt, das es keine rechtliche Grundlage mehr für die Erhebung von Nachverfolgungsbögen mehr gibt. Ab sofort brauchen die Selbsthilfegruppen, die sich im Haus der Familie treffen, keine dieser Bögen mehr auszufüllen und abzugeben. So bleibt etwas mehr Zeit für die Gruppe und wir sparen jede Menge Papier.
Danke auch, dass Ihr die ganze Zeit so zuverlässig daran gedacht habt. Euch allen zusammen noch einen schönen ersten Advent!