ttps://www.lz.de/_em_daten/_lz/2017/10/04/1710 ... mk2016.pdf
Dies belegt, dass die 2001 festgelegten Grundlagen bekannt sind. Trotzdem muss ich feststellen, auch Nordrhein-Westfalen verzeichnet nur sogenannte echte Staatsschutzdelikte in einem Verfassuzngsschutzbericht und negiert so Verbrechen gegen die Menschnwürde von queeren Menschen.5
Zur politisch motivierten Kriminalität zählen die sogenannten echten Staatsschutzdelikte (-§-§ 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108a, 109 -109h, 129a, 129b, 234a und 241a StGB), auch wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt oder nachgewiesen werden kann. Alle übrigen Delikte gemäß StGB und seiner Nebengesetze (z. B.Vereins- und Versammlungsgesetz) werden der politisch motivierten Kriminalität als sogenannte unechte Staatsschutzdelikte ebenfalls zugerechnet, wenn unter Würdigung der Umstände der Tat oder der Motivation des Täters Anhaltspunkte dafürvorliegen, dass diese unter anderem den demokratischen Willensprozess beeinflussen wollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen, sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. sich gegen eines ihrer Wesensmerkmale richten, sich gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten,durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung,Herkunft oder ihres Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet ist und die Tathandlung mit ihr im Kausalzusammenhang steht, bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution, Sache oder Objekt richtet (Hasskriminalität). Als fremdenfeindlich wird Hasskriminalität eingestuft, wenn sie aufgrund der (tatsächlichen oder vermeintlichen) Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe oder Herkunft des Opfers verübt wird. Antisemitisch ist der Teil der Hasskriminalität, der aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen wird. Unter politisch motivierter Gewaltkriminalität versteht man insbesondere Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstands- und Sexualdelikte. Unter dem Begriff Propagandadeliktewerden Verstöße gegen die -§-§ 86, 86a StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, bzw. das Verwenden von Kennzeichen derselben) zusammengefasst. Diese Propaganda- und Volksverhetzungsdelikte (-§ 130 StGB) machen seit Jahren bundes-, landes- und hauptstellenweit den überwiegenden Anteil der politisch motivierten Straftaten aus
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https://www.im.nrw/sites/default/files/ ... t_2017.pdf