Reform des Transsexuellengesetzes - # 2
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Marielle
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Guten Abend zusammen,
das Schöne und Gute an einer freien Gesellschaftsordnung ist, das darin jeder Mensch die Freiheit hat, über sich selbst soviele Gutachten erstellen zu lassen, wie er möchte. Keines, zwei oder zwanzig. Schräg ist aber, wenn Menschen, die es besser wissen könnten, einen Zwang dazu befürworten. Man fragt sich, warum sie das tun. Ein weiteres nettes Feature einer solchen Gesellschaft ist, dass jede_r zu jedem Thema eine Meinung haben darf; ob Ahnung vom Thema oder nicht. Nur fragt man sich dabei, warum das so ist.
Betreffend den jetzt wie 'Kai aus der Kiste' aufgeploppten Gesetzentwurf fragt man sich zwar zunächst: Warum jetzt so plötzlich? Jahrelang wurde die TSG-Reform verschleppt und nun muss alles ganz schnell gehen?
Bislang gibt es zwei Theorien darüber. Die eine besagt, dass die SPD und Ministerin Barley sich vor der Europawahl noch schnell als offen und (im guten Sinne) liberal darstellen wollen. Die andere geht davon aus, dass das BMI (in Person von Günter Krings) die Chance wittert, ihren selbstfabrizierten (aus ihrer nachträglichen Selbsteinschätzung aber völlig misslungenen) -§45b umgehend wieder abzuschaffen und die entsprechenden Regelungen zu verschärfen, um ihr absurd gestriges Weltbild durch Begutachtung und gerichtsanhängige Antragsverfahren zu retten.
Die sogar redaktionell schlampige Ausfertigung des Entwurfes, der der Verbändebeteiligung zugeleitet wurde, lässt allerdings keine Fragen offen. Es geht nicht um die Darstellung von Liberalität, sondern um die Definitionsmacht; diejenige, der gestrig Konservativen.
Es heisst also wiedermal: Arsch hoch!
Habt es gut, macht es besser
Marielle
das Schöne und Gute an einer freien Gesellschaftsordnung ist, das darin jeder Mensch die Freiheit hat, über sich selbst soviele Gutachten erstellen zu lassen, wie er möchte. Keines, zwei oder zwanzig. Schräg ist aber, wenn Menschen, die es besser wissen könnten, einen Zwang dazu befürworten. Man fragt sich, warum sie das tun. Ein weiteres nettes Feature einer solchen Gesellschaft ist, dass jede_r zu jedem Thema eine Meinung haben darf; ob Ahnung vom Thema oder nicht. Nur fragt man sich dabei, warum das so ist.
Betreffend den jetzt wie 'Kai aus der Kiste' aufgeploppten Gesetzentwurf fragt man sich zwar zunächst: Warum jetzt so plötzlich? Jahrelang wurde die TSG-Reform verschleppt und nun muss alles ganz schnell gehen?
Bislang gibt es zwei Theorien darüber. Die eine besagt, dass die SPD und Ministerin Barley sich vor der Europawahl noch schnell als offen und (im guten Sinne) liberal darstellen wollen. Die andere geht davon aus, dass das BMI (in Person von Günter Krings) die Chance wittert, ihren selbstfabrizierten (aus ihrer nachträglichen Selbsteinschätzung aber völlig misslungenen) -§45b umgehend wieder abzuschaffen und die entsprechenden Regelungen zu verschärfen, um ihr absurd gestriges Weltbild durch Begutachtung und gerichtsanhängige Antragsverfahren zu retten.
Die sogar redaktionell schlampige Ausfertigung des Entwurfes, der der Verbändebeteiligung zugeleitet wurde, lässt allerdings keine Fragen offen. Es geht nicht um die Darstellung von Liberalität, sondern um die Definitionsmacht; diejenige, der gestrig Konservativen.
Es heisst also wiedermal: Arsch hoch!
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As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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JanaH
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Artikel bei queer.de:
https://www.queer.de/detail.php?article_id=33556
und dann gibt es eine Petition auf openpetition.de:
https://www.openpetition.de/petition/on ... llengesetz
https://www.queer.de/detail.php?article_id=33556
und dann gibt es eine Petition auf openpetition.de:
https://www.openpetition.de/petition/on ... llengesetz
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Jasmine
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Ich bin der Meinung, das das neue Gesetz mit der Regierungsmehrheit durchgewunken werden wird.
Aber die Regierung kann mir eines nicht nehmen, das ich so lebe wie ich es für richtig halte.
Konservative hin oder her. Was bitte versteht diese Regierung unter "geschlechtlicher Selbstbestimmung"?
Allein die Befragung des Ehepartners finde ich schon interessant. Es gab ja mal Zeiten, in denen der Mann
die Zustimmung geben musste wenn die Frau arbeiten gehen wollte.
Das Gesetz und wie die Regierung dies durchwinken will (2 Tages Frist) macht mich nachdenklich.
Nachdenkliche Grüße Jasmine
Aber die Regierung kann mir eines nicht nehmen, das ich so lebe wie ich es für richtig halte.
Konservative hin oder her. Was bitte versteht diese Regierung unter "geschlechtlicher Selbstbestimmung"?
Allein die Befragung des Ehepartners finde ich schon interessant. Es gab ja mal Zeiten, in denen der Mann
die Zustimmung geben musste wenn die Frau arbeiten gehen wollte.
Das Gesetz und wie die Regierung dies durchwinken will (2 Tages Frist) macht mich nachdenklich.
Nachdenkliche Grüße Jasmine
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Anke
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Hallo,
Doch es gibt Fortschritte gegenüber dem TSG.
1. Die beiden Gutachten sind weggefallen. Das ist für mich der allerschlimmste Punkt im derzeit geltenden TSG. Bei aller wirklich sehr berechtigten Kritik am Entwurf, das ist eine echte Verbesserung.
2. Es gib kein spezielles Gesetz mehr, stattdessen gibt es neue Paragraphen im BGB. Für mich ist das deshalb eine Verbesserung, weil Transsexualität ein Stück weiter Normalität wird. Das TSG ist ein Exotengesetz für, wie viele es bei seiner Entstehung gesehen haben, Exoten. Das BGB ist ein wichtiges Stück Kernrecht in Deutschland. Einen besseren Platz kann ich mir für diese Reglungen nicht vorstellen.
3. Im Entwurf wurde der Beratungsgedanke aufgenommen. Auch wenn dieses Beratungsgespräch zu einer fremdbestimmenden Bescheinigung führt, das Beratungsgespräch ist ein Fortschritt gegenüber den Gutachterterminen.
Das heißt, dass die (dringend notwendige) Diskussion im Hinblick auf medizinische Maßnahmen an anderer Stelle geführt werden muss.
Bzw. finde ich es wichtig, dass die Verbände jetzt das zuständige Ministerium auffordern sollte analog tätig zu werden.
Für mich gibt es am Gesetz die folgenden konkreten Kritikpunkte:
1. Der Inhalt der Bescheinigung. Es sollte nur bescheinigt werden, dass die Personen umfassend beraten wurden. Alles andere sollte wegfallen. Damit wäre sowohl dem Selbstbestimmungsrecht, als auch der Fürsorgepflicht des Staates Rechnung getragen.
2. Das Verfahren sollte bei den Standesämtern angesiedelt werden. Die Gerichte sind in diesem Verfahren völlig überflüssig, was sollen die denn entscheiden? Ausserdem sind die meisten Gerichte sowieso überlastet.
3. Das Offenbarungsverbot sollte weiter konkretisiert werden. Für amtliche Dokumente ist es schon gut geregelt, es fehlen aber nichtamtliche Dokumente wie zum Beispiel Arbeitszeugnisse.
4. Die beratenden Stellen. Die grundsätzliche Kompetenzvermutung zu Transsexualität bei Psychiatern und Psychologen bezweifele ich. Bei so einem Beratungsgespräch geht es um viele Themen, die mit den praktischen Herausforderungen einer Transition zu tun haben. Davon haben die genannten Berufsgruppen überhaupt keine Ahnung. Hier sehe ich eher Kompetenzen bei den sozialen Berufsgruppen und natürlich bei den Peers. Außerdem hat ein Beratungsgespräch mit den im Entwurf genannten Berufsgruppen immer einen Überprüfungscharakter. Während ein Beratungsgespräch mit den von mir genannten Gruppen unterstützenden Charakter hat. In der Transition braucht es keine Hürden und Überprüfungen, sondern unterstützende Begleitung.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir den vorliegenden Entwurf nicht in Bausch und Bogen verwerfen sollten. Ich finde es statt dessen besser, die Verbesserungen anzuerkennen und die kritischen Punkte offen und konkret anzusprechen und entsprechende Verbesserungsvorschläge vorzulegen.
Liebe Grüße
Anke
Der neue Entwurf ist nicht das, was ich mir gewünscht habe. Es gibt einige Punkte, die immer noch nicht gut geregelt sind.!EmmiMarie! hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 17:40Hallo..Anke hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:30 besser als das bisherige Gesetz, aber immer noch nicht von Selbstbestimmung getragen.
hmm ich weiss nicht...da bin ich mir nicht sicher.
Das alte TSG ist ganz bestimmt nicht toll, aber der Entwurf ist es auch nicht.
Doch es gibt Fortschritte gegenüber dem TSG.
1. Die beiden Gutachten sind weggefallen. Das ist für mich der allerschlimmste Punkt im derzeit geltenden TSG. Bei aller wirklich sehr berechtigten Kritik am Entwurf, das ist eine echte Verbesserung.
2. Es gib kein spezielles Gesetz mehr, stattdessen gibt es neue Paragraphen im BGB. Für mich ist das deshalb eine Verbesserung, weil Transsexualität ein Stück weiter Normalität wird. Das TSG ist ein Exotengesetz für, wie viele es bei seiner Entstehung gesehen haben, Exoten. Das BGB ist ein wichtiges Stück Kernrecht in Deutschland. Einen besseren Platz kann ich mir für diese Reglungen nicht vorstellen.
3. Im Entwurf wurde der Beratungsgedanke aufgenommen. Auch wenn dieses Beratungsgespräch zu einer fremdbestimmenden Bescheinigung führt, das Beratungsgespräch ist ein Fortschritt gegenüber den Gutachterterminen.
Ganz sicher nicht. Zumal das bisherige TSG nach all den Klagen eine Gesetzesruine ist. Und allein der Wegfall der beiden Gutachten ist eine wesentliche Verbesserung.!EmmiMarie! hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 17:40
Ganz offen, bezogen auf die Einfachheit des Gesetzes würde ich sogar gern beim
TSG bleiben wie es ist.
Die bisherigen Richtlinien der MDK"˜en fußen auf dem bisherigen TSG. Wenn dieses Gesetz verabschiedet wird, werden die Kassen und die MDK"˜en ihre Richtlinien anpassen müssen. Alternativ könnte dies in den Sozialgesetzbüchern geregelt werden. Dafür ist allerdings das Sozialministerium, und nicht Innen und Justiz zuständig.!EmmiMarie! hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 17:40
So wirds bisher eine Verschlimmbesserung. Zumindest für die unter uns, die den
Weg bis zur GaOP gehen möchten.
Hier werden immer noch die medizinischen Gutachten gefordert werden und die
Erstellung wirft Kosten auf.
Das heißt, dass die (dringend notwendige) Diskussion im Hinblick auf medizinische Maßnahmen an anderer Stelle geführt werden muss.
Bzw. finde ich es wichtig, dass die Verbände jetzt das zuständige Ministerium auffordern sollte analog tätig zu werden.
Für mich gibt es am Gesetz die folgenden konkreten Kritikpunkte:
1. Der Inhalt der Bescheinigung. Es sollte nur bescheinigt werden, dass die Personen umfassend beraten wurden. Alles andere sollte wegfallen. Damit wäre sowohl dem Selbstbestimmungsrecht, als auch der Fürsorgepflicht des Staates Rechnung getragen.
2. Das Verfahren sollte bei den Standesämtern angesiedelt werden. Die Gerichte sind in diesem Verfahren völlig überflüssig, was sollen die denn entscheiden? Ausserdem sind die meisten Gerichte sowieso überlastet.
3. Das Offenbarungsverbot sollte weiter konkretisiert werden. Für amtliche Dokumente ist es schon gut geregelt, es fehlen aber nichtamtliche Dokumente wie zum Beispiel Arbeitszeugnisse.
4. Die beratenden Stellen. Die grundsätzliche Kompetenzvermutung zu Transsexualität bei Psychiatern und Psychologen bezweifele ich. Bei so einem Beratungsgespräch geht es um viele Themen, die mit den praktischen Herausforderungen einer Transition zu tun haben. Davon haben die genannten Berufsgruppen überhaupt keine Ahnung. Hier sehe ich eher Kompetenzen bei den sozialen Berufsgruppen und natürlich bei den Peers. Außerdem hat ein Beratungsgespräch mit den im Entwurf genannten Berufsgruppen immer einen Überprüfungscharakter. Während ein Beratungsgespräch mit den von mir genannten Gruppen unterstützenden Charakter hat. In der Transition braucht es keine Hürden und Überprüfungen, sondern unterstützende Begleitung.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir den vorliegenden Entwurf nicht in Bausch und Bogen verwerfen sollten. Ich finde es statt dessen besser, die Verbesserungen anzuerkennen und die kritischen Punkte offen und konkret anzusprechen und entsprechende Verbesserungsvorschläge vorzulegen.
Liebe Grüße
Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.
Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
https://www.transcuisine.com
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCQc7XaiWBuzchBQTnGRv80g
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Cybill
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Die mir bekannten Abgeordneten kriegen schon Schnappatmung, wenn ich wieder anrufe oder maile. Kann ich nur empfehlen.
So funktioniert die repräsentative Demokratie.
Cybill
P.S. Mich kann man morgen als Kandidatin für Kreistag und Stadtrat am Infostand bei
Korrektur: Nicht bei Aldi in der Spandauer Straße, sondern bei Penny am Bahnhof Finkenkrug ab 10h.
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Korrektur: Nicht bei Aldi in der Spandauer Straße, sondern bei Penny am Bahnhof Finkenkrug ab 10h.
Zuletzt geändert von Cybill am Fr 10. Mai 2019, 10:40, insgesamt 2-mal geändert.
Scio quid nolo! - Ich weiß was ich nicht will!
Im Übrigen: Ich bin nicht hauptberuflich transsexuell!
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Anke
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Hallo Marielle,
Ich hoffe mal das die Verbände (DGTI, Bundesvereinigung) bereits aktiv sind. Was können sinnvoller Weise unterstützend tun?
Mir fällt da bis jetzt nur ein offener Brief an sämtliche Abgeordneten ein.
Liebe Grüße
Anke
was schlägst Du konkret vor?
Ich hoffe mal das die Verbände (DGTI, Bundesvereinigung) bereits aktiv sind. Was können sinnvoller Weise unterstützend tun?
Mir fällt da bis jetzt nur ein offener Brief an sämtliche Abgeordneten ein.
Liebe Grüße
Anke
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ExuserIn-2019-12-18
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Hallo,
als Erstes möchte ich mal diese Wort würdigen:
Es ist fast so gut gelungen wie: Feuerlöschwassereinspeisungsstelle ....
Wahnsinn, was wir für eine Sprache haben! Hut ab!
Juristische Fein-Schamützel möchte ich gerne Menschen überlassen, die viel mehr Ahnung davon habe.
Aber nachdem ich das Gesetz gelesen habe, kann ich die massive Kritik und Ablehnung nicht verstehen... wohl aber die Angst wieder einmal überfahren zu werden. Die Erhebung wie Phönix aus der Asche kann da schon Ängste schüren!
Dass eine Ehefrau gehört werden soll, bedeutet juristisch meines Wissens "Ermessen des Richters" und ich nehme das eher als positiv auf, denn wer sonst könnte von Außen besser die Entwicklung begleitet oder drunter gelitten haben. Es ist eher eine Leumund, das abgelegt wird .... ich hoffe ich verwende dieses Wort jetzt nicht falsch.
Auch, dass ich mich nach einem Antrag nicht drei Wochen später umentscheiden soll, ist für mich nachvollziehbar... diese Grenze ist jedoch eher willkürlich und sicher nicht haltbar.
Und mal Hand auf Herz! Ich als Arzt für Urologie oder Chirurgie würde auch nicht beurteilen wollen, ob der zu behandelnde wirklich transsexuell ist oder nicht! Die Forderung nach einer Absicherung ist da gut und richtig.
Ich lasse meine Indikation von einer Psychotherapeutin in Anlehnung an die S3-Richtlinie absichern und die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse. Das ist ein durchaus gangbarer Weg, meine ich. Ob das am Ende reicht, werde ich sehen ....
Die Aussage lieber am TSG festhalten zu wollen finde ich eher schräg ....
Liebe Grüße
Vanessa
als Erstes möchte ich mal diese Wort würdigen:
Geschlechtsidentitätsberatungsgesetz
Es ist fast so gut gelungen wie: Feuerlöschwassereinspeisungsstelle ....
Wahnsinn, was wir für eine Sprache haben! Hut ab!
Juristische Fein-Schamützel möchte ich gerne Menschen überlassen, die viel mehr Ahnung davon habe.
Aber nachdem ich das Gesetz gelesen habe, kann ich die massive Kritik und Ablehnung nicht verstehen... wohl aber die Angst wieder einmal überfahren zu werden. Die Erhebung wie Phönix aus der Asche kann da schon Ängste schüren!
Dass eine Ehefrau gehört werden soll, bedeutet juristisch meines Wissens "Ermessen des Richters" und ich nehme das eher als positiv auf, denn wer sonst könnte von Außen besser die Entwicklung begleitet oder drunter gelitten haben. Es ist eher eine Leumund, das abgelegt wird .... ich hoffe ich verwende dieses Wort jetzt nicht falsch.
Auch, dass ich mich nach einem Antrag nicht drei Wochen später umentscheiden soll, ist für mich nachvollziehbar... diese Grenze ist jedoch eher willkürlich und sicher nicht haltbar.
Und mal Hand auf Herz! Ich als Arzt für Urologie oder Chirurgie würde auch nicht beurteilen wollen, ob der zu behandelnde wirklich transsexuell ist oder nicht! Die Forderung nach einer Absicherung ist da gut und richtig.
Ich lasse meine Indikation von einer Psychotherapeutin in Anlehnung an die S3-Richtlinie absichern und die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse. Das ist ein durchaus gangbarer Weg, meine ich. Ob das am Ende reicht, werde ich sehen ....
Die Aussage lieber am TSG festhalten zu wollen finde ich eher schräg ....
Liebe Grüße
Vanessa
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Anne-Mette
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Moin,
ich denke, dass der Link zur Petition in die Welt getragen werden sollte.
Der Entwurf umfasst 31 Seiten, welcher am Mittag des 8.5.19 als Rundschreiben an verschiedene Fachverbände per Rundmail geschickt wurde, welche für eine Stellungsnahme lediglich nur 2 Tage Zeit, also bis 10.5.19 Zeit haben/hatten. Wie sollen da die Inhalte "ordentlich" diskutiert, besprochen und erwidert werden?
Auch als Nicht-Betroffene macht mich der nicht-demokratische Umgang mit betroffenen Menschen wütend!
Solche PolitikerInnen sollen wir wählen?
Nein danke!
Gruß
Anne-Mette
ich denke, dass der Link zur Petition in die Welt getragen werden sollte.
Der Entwurf umfasst 31 Seiten, welcher am Mittag des 8.5.19 als Rundschreiben an verschiedene Fachverbände per Rundmail geschickt wurde, welche für eine Stellungsnahme lediglich nur 2 Tage Zeit, also bis 10.5.19 Zeit haben/hatten. Wie sollen da die Inhalte "ordentlich" diskutiert, besprochen und erwidert werden?
Auch als Nicht-Betroffene macht mich der nicht-demokratische Umgang mit betroffenen Menschen wütend!
Solche PolitikerInnen sollen wir wählen?
Nein danke!
Gruß
Anne-Mette
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Nicole Fritz
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Hallo Anne_Mette,
ich habe die Petition unterschrieben und werde bei anderen Plattformen (Transgender-Foren, Facebook) einen Aufruf starten, falls nicht bereits erfolgt.
LG Nicole
ich habe die Petition unterschrieben und werde bei anderen Plattformen (Transgender-Foren, Facebook) einen Aufruf starten, falls nicht bereits erfolgt.
LG Nicole
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Marielle
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Hallo Anke, Hallo zusammen,
Die Leutz bei der BVT* haben zwei Nachtschichten eingelegt und grade jetzt wird aus den Ergebnissen die Stellungnahme abschliessend formuliert. Sie wird fristgerecht beim BMI und BMJV eingehen. Andere Verbände schreiben wohl auch grad oder stimmen sich über gemeinsame Stellungnahmen ab.
Aktuell besser als ein offener Brief dürften über die nächsten Tage und Wochen verteilte, persönliche Schreiben an die Abgeordneten im Bund und in den Ländern (dort ggfs. auch an Ministerien) sein. Nach den Erfahrungen aus dem letzten Jahr (mit der Gesetzgebung zur 3. Option) wird die jetzige Verbändebeteiligung nur wenig Einfluss auf den Prozess haben. Die Ministerien sind kaum bereit, die Expertise der Community in ihre Entwürfe einzuarbeiten. Erst wenn der Entwurf in die Kabinettsabstimmung geht und insbesondere danach, wenn er im Parlament und im Bundesrat ist, gibt es eine Chance auf Verbesserungen.
Es wäre cool, wenn bis dahin möglichst vielen Abgeordneten und Landesregierungen deutlich gemacht würde, dass dieser Entwurf in vielen Teilen an den Forderungen und Bedürfnissen der betroffenen Menschen vorbei geht. Die BVT* hat bereits angefangen dazu Gesprächstermine mit den Abgeordneten zu vereinbaren.
Aspekte, die man aufgreifen kann:
- die massive Einschränkung für Inter-Personen, durch die Verengung von Geschlecht und Geschlechtsdysphorie auf drei Merkmale, durch die obendrein eine Diagnosepflicht durch die Hintertür eingeführt wird
- die Ungleichbehandlung von Trans*- und Inter-Personen, weil die einen eine Erklärung abgeben (Inter) und die anderen (trans) ein gerichtliches Antragsverfahren durchlaufen müssen
- die anscheinend willkürliche Verwendung von Begrifflichkeiten und (Schein-)Definitionen, die in keiner Weise den Entwicklungen im ICD folgt
- die defacto-Beibehaltung der Begutachtungspflicht, in der das Procedere der Bestätigung einer schon lang anhaltenden und voraussichtlich stabilen Selbstwahrnehmung nur einen neuen Namen bekommen hat; 'Gutachten' heisst jetzt 'Beratungsschein' und 'Gutachter_in' heisst 'Berater_in'. Es bleibt nämlich der gleiche Personenkreis, der die gleiche Frage zu beantworten hat.
- die Formulierung "vom Geschlecht abhängige Rechte und Pflichten" (mein persönliches 'Highlight' in diesem Entwurf), die dem Bestreben nach gleichen Rechten für alle schlicht entgegensteht und aus der Urzeit des TSG stammt.
- die UND-Verknüpfung in -§19 Abs. 1 BGB, nach der es der Beurteilung des Amtsgerichtes überlassen bleibt, ob die beiden ersten Anforderungen (dauerhaft und stabil) erfüllt sind oder nicht. Wenn nicht (man erinnere sich an das AG Leipzig), nutzt wegen des 'Und' auch der Beratungsschein nichts. In Kombination damit, dass es für Trans* ein Antragsverfahren bleiben soll und dass der Personenkreis der Berater_innen gleich dem der jetzigen Begutachter_innen ist, ist es nur ganz alter Wein in nicht mal neuen Schläuchen.
- die Einführung der 'Ehegatt_innenanhörung' (man stelle sich sowas parallel zu einer Scheidung oder einem Sorgerechtsverfahren vor)
Es gibt noch weitere Kritikpunkte, die man den Stellungnahmen entnehmen kann oder auch selbst findet. Schreibt an eure Abgeordneten und Landesregierungen. Kurze, knackige Darstellungen ohne viel Polemik und mit der dringenden Bitte, sich für Verbesserungen einzusetzen und -wichtig- das Gespräch mit den Betroffenenverbänden zu suchen.
Habt es gut, macht es besser
Marielle
was schlägst Du konkret vor?
Ich hoffe mal das die Verbände (DGTI, Bundesvereinigung) bereits aktiv sind. Was können sinnvoller Weise unterstützend tun?
Die Leutz bei der BVT* haben zwei Nachtschichten eingelegt und grade jetzt wird aus den Ergebnissen die Stellungnahme abschliessend formuliert. Sie wird fristgerecht beim BMI und BMJV eingehen. Andere Verbände schreiben wohl auch grad oder stimmen sich über gemeinsame Stellungnahmen ab.
Aktuell besser als ein offener Brief dürften über die nächsten Tage und Wochen verteilte, persönliche Schreiben an die Abgeordneten im Bund und in den Ländern (dort ggfs. auch an Ministerien) sein. Nach den Erfahrungen aus dem letzten Jahr (mit der Gesetzgebung zur 3. Option) wird die jetzige Verbändebeteiligung nur wenig Einfluss auf den Prozess haben. Die Ministerien sind kaum bereit, die Expertise der Community in ihre Entwürfe einzuarbeiten. Erst wenn der Entwurf in die Kabinettsabstimmung geht und insbesondere danach, wenn er im Parlament und im Bundesrat ist, gibt es eine Chance auf Verbesserungen.
Es wäre cool, wenn bis dahin möglichst vielen Abgeordneten und Landesregierungen deutlich gemacht würde, dass dieser Entwurf in vielen Teilen an den Forderungen und Bedürfnissen der betroffenen Menschen vorbei geht. Die BVT* hat bereits angefangen dazu Gesprächstermine mit den Abgeordneten zu vereinbaren.
Aspekte, die man aufgreifen kann:
- die massive Einschränkung für Inter-Personen, durch die Verengung von Geschlecht und Geschlechtsdysphorie auf drei Merkmale, durch die obendrein eine Diagnosepflicht durch die Hintertür eingeführt wird
- die Ungleichbehandlung von Trans*- und Inter-Personen, weil die einen eine Erklärung abgeben (Inter) und die anderen (trans) ein gerichtliches Antragsverfahren durchlaufen müssen
- die anscheinend willkürliche Verwendung von Begrifflichkeiten und (Schein-)Definitionen, die in keiner Weise den Entwicklungen im ICD folgt
- die defacto-Beibehaltung der Begutachtungspflicht, in der das Procedere der Bestätigung einer schon lang anhaltenden und voraussichtlich stabilen Selbstwahrnehmung nur einen neuen Namen bekommen hat; 'Gutachten' heisst jetzt 'Beratungsschein' und 'Gutachter_in' heisst 'Berater_in'. Es bleibt nämlich der gleiche Personenkreis, der die gleiche Frage zu beantworten hat.
- die Formulierung "vom Geschlecht abhängige Rechte und Pflichten" (mein persönliches 'Highlight' in diesem Entwurf), die dem Bestreben nach gleichen Rechten für alle schlicht entgegensteht und aus der Urzeit des TSG stammt.
- die UND-Verknüpfung in -§19 Abs. 1 BGB, nach der es der Beurteilung des Amtsgerichtes überlassen bleibt, ob die beiden ersten Anforderungen (dauerhaft und stabil) erfüllt sind oder nicht. Wenn nicht (man erinnere sich an das AG Leipzig), nutzt wegen des 'Und' auch der Beratungsschein nichts. In Kombination damit, dass es für Trans* ein Antragsverfahren bleiben soll und dass der Personenkreis der Berater_innen gleich dem der jetzigen Begutachter_innen ist, ist es nur ganz alter Wein in nicht mal neuen Schläuchen.
- die Einführung der 'Ehegatt_innenanhörung' (man stelle sich sowas parallel zu einer Scheidung oder einem Sorgerechtsverfahren vor)
Es gibt noch weitere Kritikpunkte, die man den Stellungnahmen entnehmen kann oder auch selbst findet. Schreibt an eure Abgeordneten und Landesregierungen. Kurze, knackige Darstellungen ohne viel Polemik und mit der dringenden Bitte, sich für Verbesserungen einzusetzen und -wichtig- das Gespräch mit den Betroffenenverbänden zu suchen.
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Anke
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Hallo,
Ich werde am Wochenende einen Brief entwerfen und an die Abgeordneten in meinem Wahlkreis senden. Den Text stelle ich hier gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße
Anke
Danke für den Vorschlag. Ich bin ganz deiner Meinung, die besten Chancen sehe ich im parlamentarischen Verfahren.Marielle hat geschrieben: Fr 10. Mai 2019, 11:55
Aktuell besser als ein offener Brief dürften über die nächsten Tage und Wochen verteilte, persönliche Schreiben an die Abgeordneten im Bund und in den Ländern (dort ggfs. auch an Ministerien) sein. Nach den Erfahrungen aus dem letzten Jahr (mit der Gesetzgebung zur 3. Option) wird die jetzige Verbändebeteiligung nur wenig Einfluss auf den Prozess haben. Die Ministerien sind kaum bereit, die Expertise der Community in ihre Entwürfe einzuarbeiten. Erst wenn der Entwurf in die Kabinettsabstimmung geht und insbesondere danach, wenn er im Parlament und im Bundesrat ist, gibt es eine Chance auf Verbesserungen.
Es wäre cool, wenn bis dahin möglichst vielen Abgeordneten und Landesregierungen deutlich gemacht würde, dass dieser Entwurf in vielen Teilen an den Forderungen und Bedürfnissen der betroffenen Menschen vorbei geht. Die BVT* hat bereits angefangen dazu Gesprächstermine mit den Abgeordneten zu vereinbaren.
Ich werde am Wochenende einen Brief entwerfen und an die Abgeordneten in meinem Wahlkreis senden. Den Text stelle ich hier gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße
Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.
Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
https://www.transcuisine.com
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Ja der Meinung bin ich auch!Anke hat geschrieben: Fr 10. Mai 2019, 12:16 Danke für den Vorschlag. Ich bin ganz deiner Meinung, die besten Chancen sehe ich im parlamentarischen Verfahren.
aber im Grunde bin ich nach den ersten Aufregern über den Entwurf nur enttäuscht, das für etwas gekämpft werden muss,
was allen Menschen zusteht und selbstverständlich sein sollte, nämlich über sich selbst zu bestimmen.
Und wenn ich mir die Kommentare in der Petition anschaue, stehe ich mit meiner Meinung nicht alleine, das die "Verbesserungen"
gegenüber dem TSG nur marginal sind. Ja, es wurde was getan, aber das meiste ist alter Wein in neuen Schläuchen.
Der Transfer ins BGB ist dabei noch das Beste...
Ich weiss nicht, wer da auf dem Referentenstuhl sitzt, aber einen Handwerker hätte ich für eine vergleichbar schlechte Leistung
nicht bezahlt. Da darf auch eine geteilte Meinung darüber sein, das ist gut für die Diskussion.
Trotz der bevorstehenden Europawahl, habe ich eine Eingabe an meinen Kreisverband gemacht und natürlich wie man so
schön sagt, meine Peers informiert.
Alles Liebe Marie
Zuletzt geändert von Lavendellöwin am Fr 10. Mai 2019, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Also .... ich habe da mal meine Bürgerpflicht getan und die Petition unterschrieben. Damit bin ich Anne-Mette"˜s Argumentation gefolgt..... denn auch ich finde das alles sehr merkwürdig und zeitlich eine Frechheit ....
Aber manchen Kritikpunkten kann ich einfach nicht ganz folgen. Soweit ich das verstanden habe, soll man zukünftig nur noch die Beratung gemacht haben. Das setze ich mal mit den Indikationsschreiben meines Psychologen gleich.
Die Gutachten selbst (um die es ja grundsätzlich immer ging) tauchen nicht mehr auf - oder sehe ich da was völlig falsch?
Das ist eine immenser Fortschritte meine ich .... und nach wie vor brauche ich ja eh eine Indikation, wenn ich Behandlungen von der Kasse haben möchte... also ein Abwasch. Und psychologische Begleitung halte ich persönlich auch zukünftig für sehr wichtig!
Sicher kann man über viele Dinge im Detail diskutieren und streiten und sollte das auch aus meiner Sicht tun,
aber diese grundsätzlich negative Stimmung verstehe ich persönlich einfach ?noch) nicht, entschuldigt.
Liebe Grüße
Vanessa
Aber manchen Kritikpunkten kann ich einfach nicht ganz folgen. Soweit ich das verstanden habe, soll man zukünftig nur noch die Beratung gemacht haben. Das setze ich mal mit den Indikationsschreiben meines Psychologen gleich.
Die Gutachten selbst (um die es ja grundsätzlich immer ging) tauchen nicht mehr auf - oder sehe ich da was völlig falsch?
Das ist eine immenser Fortschritte meine ich .... und nach wie vor brauche ich ja eh eine Indikation, wenn ich Behandlungen von der Kasse haben möchte... also ein Abwasch. Und psychologische Begleitung halte ich persönlich auch zukünftig für sehr wichtig!
Sicher kann man über viele Dinge im Detail diskutieren und streiten und sollte das auch aus meiner Sicht tun,
aber diese grundsätzlich negative Stimmung verstehe ich persönlich einfach ?noch) nicht, entschuldigt.
Liebe Grüße
Vanessa
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Das ist so, weil manche glauben, die Meinungsfreiheit wäre eine Meinungspflicht.Marielle hat geschrieben: Fr 10. Mai 2019, 00:26 Ein weiteres nettes Feature einer solchen Gesellschaft ist, dass jede_r zu jedem Thema eine Meinung haben darf; ob Ahnung vom Thema oder nicht. Nur fragt man sich dabei, warum das so ist.
Chuck Norris kam als Mann zur Welt.
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Lavendellöwin
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Hi Vanessa,VanessaL hat geschrieben: Fr 10. Mai 2019, 16:04 Die Gutachten selbst (um die es ja grundsätzlich immer ging) tauchen nicht mehr auf - oder sehe ich da was völlig falsch?
die Gutachten tauchen bezüglich der VÄ/PÄ nicht mehr auf-sehr richtig, hier wird das durch die Beratung ersetzt.
Aber, ist es dann in Zukunft möglich, dieses Beratungsschreiben als Indikation z.B. für die HRT zu nutzen?
Ich habe da so meine Zweifel. Weil, Beratungsschreiben - Indikationsschreiben, ist nicht das gleiche oder selbe.
Hier werden die Endos, Gynäkologen usw. weiter darauf bestehen, keine dieser Berufsgruppen wird sich
den Schuh anziehen eine psychologische Beurteilung vorzunehmen.
So werden weiterhin Besuche bei psychologisch ausgebildetem Personal hierfür und für die wirklich sinnvolle
Begleittherapie nötig sein.
Von der GaOP ganz zu Schweigen, du weisst selbst genau was du dafür vorlegen musst und kein lapidares Beratungsschreiben
kann das aufwiegen.
Wie die MDK/Kassen darauf reagieren wenn der Entwurf so Gesetz wird steht doch in den Sternen.
Ich gehe auf der medizinischen Seite davon aus, das sich Behandler weiterhin absichern um nicht die grössten Probleme zu
bekommen. Ich weiss der Vergleich hinkt jetzt, aber selbst bei einem Piercing ist eine Unterschrift fällig, damit
hinterher das Piercingstudio nicht wegen Körperverletzung belangt werden kann...
keine Ahnung ob ich da zu sehr überreagiere, aber die Ausarbeitung hat Stand jetzt aus meiner Sicht grosse Löcher.
Alles Liebe Marie
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.