Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR - # 2
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Susi T
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
Wenn alle gefragt werden ist das etwas völlig anderes.
Aber hier ging es um Auffäligkeiten die zum explizitem Nachfragen führen und das als Lösung für einige.
Ich habe das damals auch nett beantwortet und mich für die offene und neugierige Art bedankt. Aber sowas gehört immer von verschiedenen Seiten betrachtet worauf ich auch hingewiesen hab.
Aber hier ging es um Auffäligkeiten die zum explizitem Nachfragen führen und das als Lösung für einige.
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Jaddy
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
Es ist völlig nachvollziehbar, dass häufige Nachfragen bei gender-binären Personen negative Gefühle erzeugen. Zum Beispiel "warum werde ich nicht eindeutig wahrgenommen", "bin ich immer noch so 'erkennbar'" und weiter vor allem (mindestens unbewusst) "welche negativen Folgen hat das", zum Beispiel Diskriminierung als trans Person.Susi T hat geschrieben: Sa 25. Jul 2026, 13:54 Aber hier ging es um Auffäligkeiten die zum explizitem Nachfragen führen und das als Lösung für einige.
Gleichzeitig denke ich aber dabei: Wer nachfragt möchte es in der Regel richtig machen, höflich und respektvoll handeln. Die Wahrscheinlichkeit negativer Folgen an dieser Stelle ist also mutmasslich eher geringer als bei Leuten, die nicht fragen. Okay, vielleicht nicht bei "sind sie sicher, dass sie in hier [in diesen Raum, diese Toilette] gehören", aber darum ging es hier wohl nicht.
Von daher halte ich genau die Reaktion - nett beantworten und sich für die Aufmerksamkeit bedanken - für perfekt. Empörte Reaktion dürfte die andere Person eher dazu bringen, beim nächsten Mal nicht zu fragen und vielleicht sogar auf "diese Leute" zu schimpfen, die sie so angeblafft haben.
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Jaddy
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
Kommentar von Nora Eckert bei Queer.de https://www.queer.de/detail.php?article_id=58966
"Falscher Sündenbock: Warum das SBGG am Gefängnis-Fall nicht schuld ist"
"Falscher Sündenbock: Warum das SBGG am Gefängnis-Fall nicht schuld ist"
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Knäckebrötchen
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
Ja, das ist alles richtig. Und sicherlich auch gut, das so zu benennen.Jaddy hat geschrieben: Di 28. Jul 2026, 19:48 Kommentar von Nora Eckert bei Queer.de https://www.queer.de/detail.php?article_id=58966
"Falscher Sündenbock: Warum das SBGG am Gefängnis-Fall nicht schuld ist"
Gleichzeitig geht aber die Argumentation, so korrekt sie ist, am eigentlichen Kritikpunkt (neben der grundsätzlichen Transfeindlichkeit an sich) vorbei: die Hauptkritik bezieht sich ja (auch hier im Forum gerne so gefordert) auf die schlichte Verfahrensform.
Da wo heute eine Selbstauskunft als ausreichend festgelegt ist, wurde früher im TSG eben der ganze Katalog an (sinnlosen) Anforderungen zu Grunde gelegt. Die PÄ/VÄ hätte die Person ja früher auch nach dem TSG machen können, und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gab es auch hier und da solche Fälle. Was die Menschen aber so antreibt - zumindest lese ich das so - ist jetzt eben der Umstand, dass sie meinen (auch nur Spekulatius), dass unter dem TSG diese Person gar nicht als trans* akzeptiert worden wäre und damit auch keine Verlegung erfolgen müsste. Vermutlich weil nach deren Sinn eine verurteilte Person (und dann auch noch pädokriminell!) per se nicht trans* sein kann. Oder so. Also der Richter jedenfalls hätte dem Antrag nach TSG mit großer Wahrscheinlichkeit nicht stattgegeben.
Unterstellend, dass die Änderung eben nur erfolgt, um sich dann an Frauen im Gefängnis vergehen zu können und die üblichen Unterstellungen aus dieser Richtung.
Wurde ja sogar hier im Forum unterstellt. Von trans* Menschen.
Again: der Fall Liebich zeigt sehr gut, dass unser Rechtssystem durchaus in der Lage ist, die Spreu vom Weizen zu trennen. Und wenn es doch seitens eines Gerichts zu einer Fehlentscheidung kommt, sind da ja immernoch die Vollzugsanstalten selbst, die einen Handlungsspielraum haben. Die sind ja nicht gezwungen, so einen Menschen mit anderen Insassinnen unbeaufsichtigt in die Gemeinschaftsdusche zu lassen. Da gibt es weder einen Automatismus, noch einen Freifahrtschein.
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Michi
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
Man kann es drehen und wenden wie man will, doch mit der Selbstbestimmung ist es wie mit einer Schwangerschaft: Ein bisschen schwanger geht nicht!
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Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Vesta
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
Nein, das hat niemand unterstellt.Knäckebrötchen hat geschrieben: Di 28. Jul 2026, 20:44Unterstellend, dass die Änderung eben nur erfolgt, um sich dann an Frauen im Gefängnis vergehen zu können
Die Vermutung/Unterstellung ist, dass diese Person die Personenstandsänderung vorgenommen hat, um sich Hafterleichterungen zu verschaffen (ein Frauengefängnis ist angenehmer als ein Männergefängnis). Auf Grund der Tat müssen Richter und Anstaltsleitung davon ausgehen, dass es in einem Frauengefängnis zu einem sexuellen Übergriff kommen könnte (wichtig: Konjunktiv). Ignorieren sie diese Möglichkeit und es kommt tatsächlich zu einem Übergriff, können sie deswegen große Probleme kriegen (es handelt sich schließlich um einen Sexualstraftäter!). Es hat aber niemand behauptet, die Person hätte die Personenstandsänderung mit dem Ziel vorgenommen, sich an den Frauen im Frauengefängnis vergehen zu können.
Im vorliegenden Fall hat der Richter mit dem Kopf geschüttelt, dass er so entscheiden musste. Daraus folgt
1.) Der Richter ist transphob und möchte Transfrauen allgemein nicht in Frauengefängnisse stecken.
2.) Der/die Straftäter(in) hat deutliche Mängel in ihrer weiblichen Erscheinung gezeigt (Aussehen und Verhalten) oder hat überhaupt keinen weiblichen Eindruck hinterlassen - nicht nur beim Richter, sondern auch schon vorher.
Ich halte 2.) für deutlich wahrscheinlicher, auch da es keinen Aufschrei über eine Transfeindlichkeit des Richters gegeben hat.
Ich habe VÄ und PÄ noch nach dem TSG gemacht. Die 1300 Euro, die mich die beiden Gutachten gekostet haben, hätte ich sicher besser ausgeben können, zumal die Gutachten keine zusätzlichen Erkenntnisse gebracht haben, die ich nicht schon aus der Psychotherapie hatte.Knäckebrötchen hat geschrieben: Di 28. Jul 2026, 20:44Da wo heute eine Selbstauskunft als ausreichend festgelegt ist, wurde früher im TSG eben der ganze Katalog an (sinnlosen) Anforderungen zu Grunde gelegt.
Dennoch hat mMn. auch das SBGG seine Nachteile. Die meisten Menschen (gut, hier im Forum eine Minderheit, aber allgemein gesehen) wollen eine klare Unterscheidung von Mann und Frau, insbesondere wenn einzelne Personen diese Grenze überschreiten. Die Genitaloperation war eine solche allgemein anerkannte Unterscheidung, aber seit die PÄ nicht mehr daran gekoppelt ist, weiß man nicht mehr, wer operiert wurde. Auch die beiden Gutachten nach TSG wurden allgemein akzeptiert, da unabhängige Experten die Zugehörigkeit zum Geschlecht "zertifiziert" hatten. Die für das SBGG ausreichende Selbstauskunft wird aber von vielen nicht mehr akzeptiert. Daher ist mMn. durch das SBGG die Personenstandsänderung zwar nicht wertlos aber doch teilentwertet worden. Sieht man ja gerade an diesem Fall, wo der weibliche Personenstand nicht mehr allgemein (d. h. in der öffentlichen Diskussion) akzeptiert wird als Kriterium, welches Gefängnis zu nehmen ist.
Mal wieder der Vergleich mit einer Schwangerschaft, gerne als Totschlagargument benutzt, auch wenn er nicht passt. Hier passt er nicht. Selbstbestimmung liegt oftmals nur teilweise vor. Äußere Zwänge schränken die Selbstbestimmung meistens ein, zumindest bei komplexeren Fragen.Michi hat geschrieben: Di 28. Jul 2026, 23:39 Man kann es drehen und wenden wie man will, doch mit der Selbstbestimmung ist es wie mit einer Schwangerschaft: Ein bisschen schwanger geht nicht!
Beim SBGG kann die Selbstbestimmung zum Beispiel eingeschränkt sein durch schlechte körperliche Voraussetzungen, dass nicht das Aussehen erreicht wird, das zum Ausleben des Wunschgeschlechts nötig wäre, oder durch befürchtetes Mobbing des Arbeitgebers, was wirtschaftlich fatal sein könnte. Beides kann dazu führen, dass das Geschlecht nicht selbstbestimmt gewählt wird, sondern auf die Inanspruchnahme des SBGG verzichtet wird.
Umgekehrt gab es auch beim TSG schon viel Selbstbestimmung.
Niemand wurde je zu einer Änderung gegen seinen Willen gezwungen.
Ich habe nie von einem negativen Gutachten gehört, deswegen die Änderung verweigert worden wäre. (Bis 2012 nur für die VÄ, die PÄ war wegen des OP-Zwanges in Bezug auf die Selbstbestimmung deutlicher eingeschränkt.)
Allerdings haben die Hürden und die Kosten dafür gesorgt, dass das TSG nur in Anspruch genommen hat, wer das unbedingt wollte.
Im Gefängnis ist die Selbstbestimmung immer stark eingeschränkt. In fast allen Bereichen.
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Knäckebrötchen
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
Die Unterstellung verneinen um dann direkt mit der Unterstellung zu argumentieren ist wild. Ganz ehrlich.Vesta hat geschrieben: Mi 29. Jul 2026, 12:27Nein, das hat niemand unterstellt.Knäckebrötchen hat geschrieben: Di 28. Jul 2026, 20:44Unterstellend, dass die Änderung eben nur erfolgt, um sich dann an Frauen im Gefängnis vergehen zu können
Die Vermutung/Unterstellung ist, dass diese Person die Personenstandsänderung vorgenommen hat, um sich Hafterleichterungen zu verschaffen (ein Frauengefängnis ist angenehmer als ein Männergefängnis). Auf Grund der Tat müssen Richter und Anstaltsleitung davon ausgehen, dass es in einem Frauengefängnis zu einem sexuellen Übergriff kommen könnte (wichtig: Konjunktiv). Ignorieren sie diese Möglichkeit und es kommt tatsächlich zu einem Übergriff, können sie deswegen große Probleme kriegen (es handelt sich schließlich um einen Sexualstraftäter!). Es hat aber niemand behauptet, die Person hätte die Personenstandsänderung mit dem Ziel vorgenommen, sich an den Frauen im Frauengefängnis vergehen zu können.
Und natürlich ist das die Unterstellung, die von Menschen wie J.K. Rowling und anderen vorgebracht wird: ein Häftling (Mann) ändert seinen Personenstand, um sich dann an Frauen im Gefängnis vergehen zu können. Insbesondere dann, wenn es sich um einen Sexualstraftäter handelt.
Und was die Haftbedingungen angeht, ich kenn mich da nicht so aus. Gibt's im Frauengefängnis jeden Tag Kuchen und Blümchen, Maniküre und Spa? Ein Gefängnis ist ein Gefängnis. Das sich männliche Insassen vielleicht untereinander härter behandeln mag sein, sollte ja aber eigentlich nicht sein. Wenn es also zu Übergriffen untereinander kommt, versagt die Gefängnisaufsicht.
Und ein Sexualstraftäter, noch dazu pädokriminell, hat in keinem Haft-Szenario gute Aussichten. Ich weiß nicht, was ihr da immer reinromantisiert. Sexualstraftäter stehen bekanntermaßen ganz oben auf der Liste der "Unfall"-Opfer. Hüben, wie drüben. Die kann nämlich keiner leiden, mit denen will sich keiner assoziiert sehen und so ne richtige Lobby haben die auch nicht. Und das alles vollkommen zurecht, rein menschlich betrachtet hat der Dreck unter meinen Fußnägeln mehr Wert. Es geht hier nicht um einen Promi-Häftlich á la Uli Höneß!
Dennoch sind wir immernoch im Bereich "Was mit Menschen machen".
Plus: auch dass dürfen wir nicht vergessen - das deutsche Strafrecht sieht in der Strafe immer auch den Faktor Resozialisation. Anders als im z.B. US Strafrecht, wo es quasi ausschließlich um Vergeltung und das alttestamentarische Auge-um-Auge-Prinzip geht. Deshalb sind deren Strafmaße auch so viel drakonischer als unsere.
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Jaddy
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
Ein paar Anmerkungen dazu. Vorbemerkung: Ich weiss, dass du vielfach die Sichtweise der uninformierten Mehrheit wiedergibst, nicht deine persönliche Ansicht. Wenn ich das also kritsiere, geht das gegen "die Verhältnisse", inklusive der Uninformiertheit nach all den Jahren, nicht gegen dich persönlich oder deine Darstellung.
Eins. Bei dem Richter können wir nur spekulieren. Ich tendiere zu einer Mischung aus beiden Erklärungsmodellen. Dennoch: Gerade Richter*innen sollten auf dem Schirm haben, dass "Mängel in der weiblichen Erscheinung" kein juristisch legitimes Argument sind. Siehe Bundesverfassungsgericht, diverse Entscheidungen. Es geht bei geschlechtlicher Selbstbestimmung (nicht nur SBGG, sondern generell) genau darum. Die Beurteilung und Zuschreibung durch andere und die daraus folgenden Erlaubnisse und Verweigerungen sind nämlich genau das Gegenteil: Fremdbestimmung.
Zwei. Das Thema "objektives Geschlecht" hatten wir ja schon häufiger. Fast alle Probleme transgeschlechtlicher, nichtbinärer und "gender-nonkonformer" Menschen lassen sich auf diese Idee zurückführen. Die Basis ist unausweichlich eine rein binäre, biologistische Definition, die ziemlich willkürlich körperliche Features mit sozialen Rollen-skripten verknüpft.
Anders gesagt: "Weil du [körperliche Eigenschaft] hast, erwarte ich von dir folgende Eigenschaften und Verhaltensweisen"(1). Ausnahmen werden markiert und sanktioniert. Toleranz ist willkürlich, höchstens optional und abhängig von Wohlverhalten und Stimmungslage.
Jeglicher Widerstand gegen geschlechtliche Diversität, trans, sogar gegen Crossdressing, lässt sich auf diese Grundidee zurückführen und ist letztlich nur eine mehr oder weniger radikale Position auf dem Spektrum zwischen Toleranz ("Erdulden") und Vernichtung.
So ganz nebenbei ist die gleiche Idee auch die Grundlage von Sexismus, Patriarchat und allem Unfug von "warum Männer nicht zuhören und Frauen nicht einparken können" über Mario Barth bis zum Anti-Feminismus - aber auch TERFs wie Alice Schwarzer.
Wir wissen , dass sämtliche "Tests" zur Transgeschlechtlichkeit letztlich auf binärer Stereotypen-Kompatibilität und damit willkürlichen Zuschreibungen "wie eine Frau / ein Mann ist" beruhen, die alle zusammen im Zirkelschluss enden.
Es ist deshalb unabdingbar, diese Idee, einer Person genau ein, für alle Lebens-Situationen und Aspekte passendes, objektiv bestimmbares, binären Geschlechts zuweisen zu können/dürfen/müssen, eher früher als später zu beenden. Wegen erwiesenermassen nicht funktionierendem Unfug. Stattdessen brauchen wir eine selbstbewusste Leichtigkeit, die weder das eigene Geschlecht noch die Gesellschaft bedroht sieht, weil andere Menschen lieber ein anderes Skript leben wollen - oder eine Kombination von Skript-(Teil)en.
Drei. Das TSG hatte selbst als Ruine am Ende noch mehrere Hürden und eine Mauer. Es "prüfte" wie gesagt lediglich, wie glaubhaft eine Person die Gender-Klischees bei der "Begutachtung" vortanzen konnte. Rollenspiel. Häufig inklusive unbelegter Annahmen über die "korrekte" Sexualität von trans Personen nach Willkür der Gutachtenperson. Wer das nicht performen konnte, nicht das Geld, die Gewitztheit, die Resilienz hatte: Pech. Etliche haben den Prozess deshalb nie gestartet.
Die Mauer: Nichtbinäre Menschen. Hier schlägt die Rollenerwartung logischerweise fehl. Es gibt keine sinnvollen Kriterien, "wie nichtbinäre Menschen sind" in Relation zu den binären Katalogen. Allerhöchstens (wieder) noch willkürlichere Annahmen. Ganz praktisch fehlten auch Gutachtende. Die paar seriösen Psychs waren sich dessen bewusst und stellten deshalb entweder jedes Gutachten aus ("kann sowieso nicht geprüft werden") oder verweigerten sich dem Unfug.
Mit der Selbstbestimmung war es also beim TSG nicht für alle gleichermassen gut bestellt, ohne dass das etwas an ihrer Transgeschlechtlichkeit geändert hätte.
Vier. Im Zusammenhang ist aber die Folgerung zwingend, dass das TSG mit seinen Hürden eine reine, verfassungswidrige Willkür war. So wie jede Fremdbeurteilung! And that's why:
Das BVerfG hat erstens klar gestellt, dass der Staat die Zwangserfassung des Geschlechts auch bleiben lassen könnte. U.a. weil die Gleichstellung der Geschlechter im Grundgesetz steht, das Geschlecht also rechtlich keine Vor- oder Nachteile erzeugen darf, mit anderen Worten zwingend weitestgehend irrelevant sein MUSS. Für bestimmte Fragen sind andere Kriterien als "bei Geburt mal kurz hingeschaut" sinnvoller, zielführender und für die Betroffenen geeigneter. Toiletten und so gehören nicht dazu.
Zweitens hat es den Staat dazu verpflichtet, die geschlechtliche Identität als massgeblicher als Genitalien zu berücksichtigen, also gesellschaftliche Konventionen von Biologie zu entkoppeln.
Diese Identität lässt sich drittens nachweislich nicht wirklich prüfen, es sei denn gegen willkürliche, subjektive Kataloge von Erscheinung und Verhalten, die als staatliches Instrument in sich schon verfassunsgwidrig und gleichstellungsverletzend sind.
Das SBGG verwirklicht also "lediglich" endlich die Erkenntnis, dass der Staat sich aus der Geschlechtersache raushalten muss. Weil die Frage nicht objektiv lösbar ist und es ihn nichts angeht und sogar nichts angehen darf. Gender ist Privatsache und der Staat muss lediglich für gleiche Rechte sorgen. So wie bei allen Merkmalen, die gesellschaftliche Ungleichbehandlung erzeugen.
Ich weiss, dass dies das dickste Brett von allen ist und es noch lange dauern wird, bis diese Nachricht überall angekommen und verarbeitet ist.
Wir können und müssen aber überall darauf hinweisen, dass überflüssige Regeln, Zwänge und Zwei-Türen-Situationen nach "Geschlecht" abgebaut werden müssen, die Ansage einer Person erstens gilt und bei sinnvoller Gestaltung zweitens keinen wirklichen Unterschied macht. Wo das nicht so ist, müssen die Verhältnisse entsprechend geändert werden. Es gibt für die allermeisten Fragen ziemlich einfache, viel entspanntere Lösungen, als dauernd zu thematisieren, wer denn nun Frau, Mann, dazwischen oder ausserhalb ist.
Meine Vision ist eine leichtere, unproblematischere Zukunft, wenn Gender aufgrund von Akzeptanz und Gleichstellung eine ähnliche Relevanz wie die Haarfarbe hätte.
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(1) Nennt sich biologischer Essenzialismus und lohnt sich mal zu recherchieren. Ist nicht weit von anderen Biologismen (Rassismus, einigen Klassismus-Varianten, etc) entfernt.
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Knäckebrötchen
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
Hey,Jaddy hat geschrieben: Mi 29. Jul 2026, 14:51 Wir können und müssen aber überall darauf hinweisen, dass überflüssige Regeln, Zwänge und Zwei-Türen-Situationen nach "Geschlecht" abgebaut werden müssen, die Ansage einer Person erstens gilt und bei sinnvoller Gestaltung zweitens keinen wirklichen Unterschied macht. Wo das nicht so ist, müssen die Verhältnisse entsprechend geändert werden. Es gibt für die allermeisten Fragen ziemlich einfache, viel entspanntere Lösungen, als dauernd zu thematisieren, wer denn nun Frau, Mann, dazwischen oder ausserhalb ist.
alles, was Du schreibst ist richtig. Das hier aber ist mindestens schwierig. Die Frage nach Mann/Frau hat in einigen Punkten schon eine sehr signifikante Bedeutung und kann nicht gesamtgesellschaftlich einfach abgeschafft werden.
Beispielsweise: Crash-Test-Dummies. Sportgeräte. Medizinische Versorgung. Arbeitsplatzgestaltung. Arbeitsmittelgestaltung.*
Das sind alles Themen, wo körperliche Unterschiede eine Differenzierung notwendig machen. Das hat was mit Körperbau zu tun, mit physiologischen Aspekten.
Ich weiß, Du schreibst "für die allermeisten Fragen". Aber gerade die Frage, in denen die Unterscheidung notwendig ist und auch bleiben wird, müssen wir umso klarer benennen. Und nein, Unisex ist nicht die Antwort.
*Das betrifft allerdings nicht nur die Frage nach männlich/weiblich, sondern auch die Frage nach Alter und anderen physischen Parametern.
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Jaddy
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
Jupp, volle Zustimmung. Das ist aber nicht das Thema, über das ich geschrieben habe: Geschlechterrollen. Das Ding mit der Anrede, der Backtheke usw.Knäckebrötchen hat geschrieben: Mi 29. Jul 2026, 15:17 Die Frage nach Mann/Frau hat in einigen Punkten schon eine sehr signifikante Bedeutung und kann nicht gesamtgesellschaftlich einfach abgeschafft werden.
Beispielsweise: Crash-Test-Dummies. Sportgeräte. Medizinische Versorgung. Arbeitsplatzgestaltung. Arbeitsmittelgestaltung.*
Das sind alles Themen, wo körperliche Unterschiede eine Differenzierung notwendig machen. Das hat was mit Körperbau zu tun, mit physiologischen Aspekten.
Die Dinge, die du ansprichst habe ich mit "Für bestimmte Fragen sind andere Kriterien als "bei Geburt mal kurz hingeschaut" sinnvoller, zielführender und für die Betroffenen geeigneter. Toiletten und so gehören nicht dazu." wohl nicht ausreichend klar formuliert.
Der Punkt ist ja gerade, dass zB Gesundheitsversorgung sich an tatsächlich physisch vorhandenen Kriterien orientieren muss; egal was mal bei Geburt amtlich notiert wurde. Thema trans, Thema inter. Gleiches für Arbeitsplätze und Geräte. Mal abgesehen davon, dass beispielweise die Bandbreite der Körpergröße innerhalb der (cis) Geschlechter doppelt so hoch ist (~30cm), wie der Unterschied zwischen den Gruppen (~13cm). Design für den jeweiligen Durchschnitt benachteiligt also auch einen ziemlichen Anteil der eigentlich angepeilten Gruppe. Thema Schuh- und Klamottengrößen, Autos, usw. Caroline Criado-Perez hat in "Unsichtbare Frauen" das Beispiel der Klaviaturen, die sowohl durchschnittliche Frauen benachteilgt, aber auch Männer mit unterdurchschnittlich großer Handspannweite. Es bedurfte eines männlichen Pianisten, Klaviere mit 7/8 Tastenbreite zu bauen...
Es ist also auch bei solchen Fragen nicht sinnvoll, Werkzeuge und Geräte "für Frauen" und "für Männer" zu bauen, sondern für verschieden große Hände, Füsse, etc.
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
Ich hatte es vermutet, wollte die Punkte nur deutlicher differenzieren. Danke.Jaddy hat geschrieben: Mi 29. Jul 2026, 16:24 Die Dinge, die du ansprichst habe ich mit "Für bestimmte Fragen sind andere Kriterien als "bei Geburt mal kurz hingeschaut" sinnvoller, zielführender und für die Betroffenen geeigneter. Toiletten und so gehören nicht dazu." wohl nicht ausreichend klar formuliert.
Und auch so leicht bleibt es nicht. Rebekka Endler (https://www.rebekkaendler.com/) hat in ihrem Buch "Das Patriarchat der Dinge" sehr schön beschrieben, das Frauen nicht nur "kleine Männer" sind und wie auch die einfach nur kleinere Ausführung eines Alltagsdings für Frauen nicht passen kann, weil der Körperbau eben anders ist. Ob das ein Bürostuhl ist, dessen Sitzfläche zu groß ist - höhenverstellbar ja, aber dann passt oft der Schreibtisch nicht mehr (muss also auch höhenverstellbar sein), der Fahrradsattel oder Sportschuhe. Um das Spektrum wirklich sinnvoll für alle abzudecken, bräuchten wir Ausführungen für Männer und Frauen in den jeweils verschiedenen Größen. Also "Für kleine Frauen" und "Für große Frauen" und "Kleine Männer" und "Große Männer".Jaddy hat geschrieben: Mi 29. Jul 2026, 16:24 Es ist also auch bei solchen Fragen nicht sinnvoll, Werkzeuge und Geräte "für Frauen" und "für Männer" zu bauen, sondern für verschieden große Hände, Füsse, etc.
Fun Fact: es ist auch für die hier im Forum beteiligten Menschen vielleicht nicht ganz uninteressant zu wissen, dass Damenschuhe ganz grundsätzlich andere Proportionen haben und ein "ich habe Größe 40" kein ausreichendes Kriterium darstellt. Die damit verbundenen Unterschiede in Fußlage, Beckenstellung und solchen Faktoren können perspektivisch für ernsthafte Probleme in den Gelenken sorgen.
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
hmmm...
ich habe mich wegen der Diskussion gefragt, und es tut mir leid, ob dieses Hochkochen des Vorganges ein (ost-)deutsches Phänomen ist?
Woran liegt es, das so ein Vorgang dort solche mediale Beachtung findet und wie ist es in den (west-)deutschen Bundesländern?
Nun die Datenlage an sich ist spärlich und ziemlich uneinheitlich. Tatsächlich liegt es wohl eher an zu starren Vorschriften in Thüringen und Sachsen,
als daran ob die Person Passing hat und welche Vergehen (die keineswegs entschuldbar sind) begangen wurden. Wie glaube ich schon erwähnt wurde,
ist in den meisten Bundesländern schon länger, also auch damals unter TSG, eine Einzelfallentscheidung für Unterbringungen und auch
Rückverlegungen state-of-art. Besteht eine gewisse Freiheit für die Behörden und JVA´s scheint das Ganze wohl eher im Stillen abzulaufen.
Was hab ich also gefunden:
Das ist ein Dokument aus Berlin (leider eine AFD Anfrage)
https://pardok.parlament-berlin.de/star ... -21469.pdf
Spannend ist die Frage 9)
"9. Welche Vorkehrungen treffen die Haftanstalten gegen Missbrauch des SBGG im Hinblick auf § 2 Absatz 2 SBGG wonach dass die bloße Versicherung des Antragstellers genügt, dass der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht?
Zu 9.: Die Durchführung von Fallkonferenzen unter Anwendung des Handlungsleitfadens und der Checkliste hat sich bewährt und beugt gleichsam einem Missbrauch des SBGG vor."
Was im Grunde ja sagt, Schuld ist nicht das SBGG, sondern die Vorgehensweise des jeweiligen Landes.
Hier habe ich noch eines aus Rheinland-Pfalz
https://dokumente.landtag.rlp.de/landta ... 279-18.pdf
"4. Wie bewertet die Landesregierung das Missbrauchspotenzial im Justizvollzug durch das Selbstbestimmungsgesetz?
5. Welche Präventivmaßnahmen ergreift das Land Rheinland-Pfalz, um Insassen und Personal rheinland-pfälzischer Justizvollzugsanstalten vor potenziellem Missbrauch auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes zu schützen (bitte erläutern)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des sich ergebenden Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Begriff „Missbrauchspotential“ wird entsprechend der Einleitung der Kleinen Anfrage präzisierend so verstanden, dass Personen gezielt auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag ändern, um hierdurch die Möglichkeit zu haben, in eine Justizvollzugsanstalt des jeweils anderen Geschlechts verlegt zu werden, und dort zum Nachteil anderer Mitgefangener oder auch zum Nachteil von Bediensteten Delikte aus dem Bereich der Sexual- oder Gewaltstraftaten zu begehen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass dieses Missbrauchspotential grundsätzlich nicht nur transgeschlechtlichen, sondern vielmehr allen Personen zugänglich wäre, also auch jenen, die sich, ohne selbst transgeschlechtlich zu sein, mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren und die oben angenommene Missbrauchsmöglichkeit nutzen wollen. Eine solch gezielt missbräuchliche Nutzung wäre also nicht aufgrund einer Transgeschlechtlichkeit als solcher, sondern dann anzunehmen, wenn kriminologische Merkmale wie z.B. schwere Störungen der Sexualpräferenz und/oder stark ausgeprägte Dissozialität vorliegen.
Eine missbräuchliche Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes im oben definierten Sinn wird allein schon aufgrund der kleinen Zahl inhaftierter transgeschlechtlicher Personen, die zusätzlich noch die bereits genannten kriminologischen Merkmale aufweisen müssten, als sehr gering eingeschätzt. Auch die missbräuchliche Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes durch Personen, bei denen keine Transgeschlechtlichkeit vorliegt, gibt es bislang im Justizvollzug Rheinland-Pfalz keine Hinweise, auch die diesbezügliche Wahrscheinlichkeit wird als sehr gering eingeschätzt.
Nur der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle im Übrigen erwähnt werden, dass transgeschlechtliche Personen einer erhöhten Wahrscheinlichkeit unterliegen, selbst Opfer von Gewalttaten zu werden. Es ist daher auch Aufgabe des Justizvollzugs, transgeschlechtliche Menschen vor Gewalt durch andere Gefangene zu schützen. Die Annahme einer sehr geringen Missbrauchswahrscheinlichkeit gilt umso mehr, als in Fällen, in denen der Geschlechtseintrag geändert wird oder werden soll, Einzelfallentscheidungen hinsichtlich der Unterbringung der betroffenen Personen im Männer- oder Frauenvollzug getroffen werden.
Somit besteht auch nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes für Gefangene keine Möglichkeit, allein aufgrund einer Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags eine Verlegung in eine Vollzugsabteilung des jeweils anderen Geschlechts zu erzwingen: In der Gesetzesbegründung zum Selbstbestimmungsgesetz heißt es zum Bereich des Justizvollzuges ausdrücklich, dass sich die Unterbringung von Strafgefangenen nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren müsse. Entsprechend müsse eine Person nicht immer gemäß ihrem personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag in einer entsprechenden Anstalt untergebracht werden. Vielmehr gebiete das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt, bei der Unterbringung im Strafvollzug die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen.
Somit bleibt es auch nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes weiterhin möglich, wie bislang auch, die Umstände des Einzelfalls differenziert zu bewerten und auf dieser Grundlage Einzelfallentscheidungen zu treffen. Die wenigen Einzelfälle von transgeschlechtlichen Gefangenen, die bislang zu beobachten sind, zeichnen sich durch eine große Inhomogenität und durch hoch individuelle Bedarfe aus. Auch hieraus leitet sich die Notwendigkeit einer am Einzelfall ausgerichteten Betrachtung ab. Der Justizvollzug Rheinland-Pfalz orientiert sich bei der Frage der Unterbringung und dem Personenstandsregister, das zunächst als verbindlich angesehen wird. Im Bedarfsfall kann eine Einzelfallentscheidung – auch unter Berücksichtigung fachdienstlicher Stellungnahmen – getroffen werden.
Besonders ins Gewicht fällt bei der Frage der Unterbringung, ob im Einzelfall eine Gefährdung der betroffenen Person durch Mitgefangene vorliegt oder zu befürchten ist. Ebenso wird die Deliktgeschichte der betreffenden Person in die Entscheidung mit einbezogen sowie die Belange und Sicherheitsinteressen mituntergebrachter Gefangener berücksichtigt. Eine der Kernaufgaben des Justizvollzugs ist es, gefährdete Personen – unabhängig von dem jeweiligen Grund der Gefährdung – vor Gewalt zu schützen. Sofern konkrete Anhaltspunkte für eine Störung der Sicherheit und Ordnung in einer Justizvollzugsanstalt durch Diskriminierung oder Gewalt gegen Gefangene, unabhängig von deren Ursache, bestehen, wird diesen konsequent nachgegangen und das Verhalten wird gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen geahndet. Ebenso besteht die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen. Zur Verhinderung von gewalttätigen und damit auch sexuellen Übergriffen unter Gefangenen können unter anderem besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden, wenn nach dem Verhalten oder aufgrund des seelischen Zustandes des Gefangenen in erhöhtem Maße die Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen Personen besteht. Als besondere Sicherungsmaßnahmen zulässig sind der Entzug oder die Vorenthaltung von Gegenständen, die Beobachtung der Gefangenen, auch mit technischen Hilfsmitteln, die Trennung von allen anderen Gefangenen (Absonderung), der Entzug oder die Beschränkung des Aufenthalts im Freien, die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände und die Fesselung."
Das Problem ist also ganz klar nicht die trans*, inter* oder non-binäre Person und auch nicht das SBGG. Sondern wie wo damit umgegangen wird...denn insgesamt ist es nichts Neues
und auch nichts was nicht schon mal fertig ausdiskutiert war. Ob TSG oder SBGG spielt tatsächlich auch keine Rolle.
Habt es fein, Marie
ich habe mich wegen der Diskussion gefragt, und es tut mir leid, ob dieses Hochkochen des Vorganges ein (ost-)deutsches Phänomen ist?
Woran liegt es, das so ein Vorgang dort solche mediale Beachtung findet und wie ist es in den (west-)deutschen Bundesländern?
Nun die Datenlage an sich ist spärlich und ziemlich uneinheitlich. Tatsächlich liegt es wohl eher an zu starren Vorschriften in Thüringen und Sachsen,
als daran ob die Person Passing hat und welche Vergehen (die keineswegs entschuldbar sind) begangen wurden. Wie glaube ich schon erwähnt wurde,
ist in den meisten Bundesländern schon länger, also auch damals unter TSG, eine Einzelfallentscheidung für Unterbringungen und auch
Rückverlegungen state-of-art. Besteht eine gewisse Freiheit für die Behörden und JVA´s scheint das Ganze wohl eher im Stillen abzulaufen.
Was hab ich also gefunden:
Das ist ein Dokument aus Berlin (leider eine AFD Anfrage)
https://pardok.parlament-berlin.de/star ... -21469.pdf
Spannend ist die Frage 9)
"9. Welche Vorkehrungen treffen die Haftanstalten gegen Missbrauch des SBGG im Hinblick auf § 2 Absatz 2 SBGG wonach dass die bloße Versicherung des Antragstellers genügt, dass der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht?
Zu 9.: Die Durchführung von Fallkonferenzen unter Anwendung des Handlungsleitfadens und der Checkliste hat sich bewährt und beugt gleichsam einem Missbrauch des SBGG vor."
Was im Grunde ja sagt, Schuld ist nicht das SBGG, sondern die Vorgehensweise des jeweiligen Landes.
Hier habe ich noch eines aus Rheinland-Pfalz
https://dokumente.landtag.rlp.de/landta ... 279-18.pdf
"4. Wie bewertet die Landesregierung das Missbrauchspotenzial im Justizvollzug durch das Selbstbestimmungsgesetz?
5. Welche Präventivmaßnahmen ergreift das Land Rheinland-Pfalz, um Insassen und Personal rheinland-pfälzischer Justizvollzugsanstalten vor potenziellem Missbrauch auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes zu schützen (bitte erläutern)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des sich ergebenden Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Begriff „Missbrauchspotential“ wird entsprechend der Einleitung der Kleinen Anfrage präzisierend so verstanden, dass Personen gezielt auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag ändern, um hierdurch die Möglichkeit zu haben, in eine Justizvollzugsanstalt des jeweils anderen Geschlechts verlegt zu werden, und dort zum Nachteil anderer Mitgefangener oder auch zum Nachteil von Bediensteten Delikte aus dem Bereich der Sexual- oder Gewaltstraftaten zu begehen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass dieses Missbrauchspotential grundsätzlich nicht nur transgeschlechtlichen, sondern vielmehr allen Personen zugänglich wäre, also auch jenen, die sich, ohne selbst transgeschlechtlich zu sein, mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren und die oben angenommene Missbrauchsmöglichkeit nutzen wollen. Eine solch gezielt missbräuchliche Nutzung wäre also nicht aufgrund einer Transgeschlechtlichkeit als solcher, sondern dann anzunehmen, wenn kriminologische Merkmale wie z.B. schwere Störungen der Sexualpräferenz und/oder stark ausgeprägte Dissozialität vorliegen.
Eine missbräuchliche Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes im oben definierten Sinn wird allein schon aufgrund der kleinen Zahl inhaftierter transgeschlechtlicher Personen, die zusätzlich noch die bereits genannten kriminologischen Merkmale aufweisen müssten, als sehr gering eingeschätzt. Auch die missbräuchliche Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes durch Personen, bei denen keine Transgeschlechtlichkeit vorliegt, gibt es bislang im Justizvollzug Rheinland-Pfalz keine Hinweise, auch die diesbezügliche Wahrscheinlichkeit wird als sehr gering eingeschätzt.
Nur der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle im Übrigen erwähnt werden, dass transgeschlechtliche Personen einer erhöhten Wahrscheinlichkeit unterliegen, selbst Opfer von Gewalttaten zu werden. Es ist daher auch Aufgabe des Justizvollzugs, transgeschlechtliche Menschen vor Gewalt durch andere Gefangene zu schützen. Die Annahme einer sehr geringen Missbrauchswahrscheinlichkeit gilt umso mehr, als in Fällen, in denen der Geschlechtseintrag geändert wird oder werden soll, Einzelfallentscheidungen hinsichtlich der Unterbringung der betroffenen Personen im Männer- oder Frauenvollzug getroffen werden.
Somit besteht auch nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes für Gefangene keine Möglichkeit, allein aufgrund einer Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags eine Verlegung in eine Vollzugsabteilung des jeweils anderen Geschlechts zu erzwingen: In der Gesetzesbegründung zum Selbstbestimmungsgesetz heißt es zum Bereich des Justizvollzuges ausdrücklich, dass sich die Unterbringung von Strafgefangenen nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren müsse. Entsprechend müsse eine Person nicht immer gemäß ihrem personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag in einer entsprechenden Anstalt untergebracht werden. Vielmehr gebiete das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt, bei der Unterbringung im Strafvollzug die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen.
Somit bleibt es auch nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes weiterhin möglich, wie bislang auch, die Umstände des Einzelfalls differenziert zu bewerten und auf dieser Grundlage Einzelfallentscheidungen zu treffen. Die wenigen Einzelfälle von transgeschlechtlichen Gefangenen, die bislang zu beobachten sind, zeichnen sich durch eine große Inhomogenität und durch hoch individuelle Bedarfe aus. Auch hieraus leitet sich die Notwendigkeit einer am Einzelfall ausgerichteten Betrachtung ab. Der Justizvollzug Rheinland-Pfalz orientiert sich bei der Frage der Unterbringung und dem Personenstandsregister, das zunächst als verbindlich angesehen wird. Im Bedarfsfall kann eine Einzelfallentscheidung – auch unter Berücksichtigung fachdienstlicher Stellungnahmen – getroffen werden.
Besonders ins Gewicht fällt bei der Frage der Unterbringung, ob im Einzelfall eine Gefährdung der betroffenen Person durch Mitgefangene vorliegt oder zu befürchten ist. Ebenso wird die Deliktgeschichte der betreffenden Person in die Entscheidung mit einbezogen sowie die Belange und Sicherheitsinteressen mituntergebrachter Gefangener berücksichtigt. Eine der Kernaufgaben des Justizvollzugs ist es, gefährdete Personen – unabhängig von dem jeweiligen Grund der Gefährdung – vor Gewalt zu schützen. Sofern konkrete Anhaltspunkte für eine Störung der Sicherheit und Ordnung in einer Justizvollzugsanstalt durch Diskriminierung oder Gewalt gegen Gefangene, unabhängig von deren Ursache, bestehen, wird diesen konsequent nachgegangen und das Verhalten wird gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen geahndet. Ebenso besteht die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen. Zur Verhinderung von gewalttätigen und damit auch sexuellen Übergriffen unter Gefangenen können unter anderem besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden, wenn nach dem Verhalten oder aufgrund des seelischen Zustandes des Gefangenen in erhöhtem Maße die Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen Personen besteht. Als besondere Sicherungsmaßnahmen zulässig sind der Entzug oder die Vorenthaltung von Gegenständen, die Beobachtung der Gefangenen, auch mit technischen Hilfsmitteln, die Trennung von allen anderen Gefangenen (Absonderung), der Entzug oder die Beschränkung des Aufenthalts im Freien, die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände und die Fesselung."
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
Lustig, dass du RLP erwähnst. Dort gilt nämlich seit 1.3.26 das neue Gesetz samt Verordnung, das sich auch damit befasst. Das ist also neuer als die Anfrage und die AntwortLavendellöwin hat geschrieben: Mi 29. Jul 2026, 17:48 ich habe mich wegen der Diskussion gefragt, und es tut mir leid, ob dieses Hochkochen des Vorganges ein (ost-)deutsches Phänomen ist?
Woran liegt es, das so ein Vorgang dort solche mediale Beachtung findet und wie ist es in den (west-)deutschen Bundesländern?
(https://verfassungsblog.de/trans-strafvollzug/)Weitgehend unbemerkt haben dabei in den letzten Jahren tatsächlich zahlreiche Bundesländer an ihren Strafvollzugsgesetzen gearbeitet, um diese für die Unterbringung an die rechtlich anerkannte geschlechtliche Vielfalt anzupassen. Ohne auch nur einen online auffindbaren Zeitungsartikel ist zum 1. März 2026 der neue § 17 Landesjustizvollzugsgesetz Rheinland-Pfalz (LJVollzG RLP) in Kraft getreten – und ebenso geräuschlos traten etwa die bayerische, die sächsische und die hamburgische Regelungen in Kraft.
tl;dr des Artikels: Schon mal nicht schlecht in RLP. Grundsätzliches Primat des Personenstandseintrags, aber Einzelfallentscheidung aufgrund von Geschlechtsidentität und Personenstandsänderung. Berücksichtigung aller Belange, usw. Sogar nichtbinäre Personen werden erwähnt, mit Option auf getrennte Unterbringung. Kritik höchstens insoweit, dass die Beschwerdemöglichkeiten der Gefangenen nur über das Gericht gehen. Da wären niedrigschwelligere Möglichkeiten besser. Gilt vermutlich auch für andere Belange.
Originalquellen: Neu gefasster §17 und andere im LJVollzG und hier der später gebilligte Entwurf (PDF) samt Begründung für §17 etc ab Seite 28.
Auf jeden Fall besser als Thüringens veraltete Regel rein per Personenstand. Deshalb auch noch mal Verweis auf Sachsen, die 2024 ihr Gesetz und Verordnung ziemlich gut modernisiert haben (viewtopic.php?t=30446&start=135#p423733) mit dem üblichen Antrittgespräch und Diagnose, weshalb L ja auch wie vorhergesagt jetzt im Männerknast sitzt.
Geht also - es sei denn, die Gesetzgebung verschleppt aus irgendwelchen Gründen. Dazu noch mal die Erinnerung, dass das ganze nicht neu ist. TSG seit 81, "kein Eintrag" seit 2013, "divers" und §45b seit Dez.2018.
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Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR
@Marie und Jaddy,
danke für die ausführliche Recherche. Ich weiß auch nicht, ob Thüringen per se keine "gute" Regelung hat. Sie haben ja auf die PÄ und den Antrag auf Anstalts-Änderung entsprechend reagiert und die trans* Frau gemäß der Abstimmung mit Sachsen dort untergebracht.
Es ist halt im Zuge der Diskussion um Liebich so groß aufgeploppt. Ohne Liebich wäre der Vorgang vermutlich auch eher unbemerkt geblieben. Vielleicht tut auch der Zeitpunkt (erhöhte Aufmerksamkeit wegen Pride-Monaten) ein weiteres dazu. Aber insgesamt taugt das Thema halt eigentlich nicht für den Aufreger, den die Politik und Medien daraus gerne machen wollen. Plus ein - alledgedly - unsympathischer Richter mit unqualifizierter Meinung.
danke für die ausführliche Recherche. Ich weiß auch nicht, ob Thüringen per se keine "gute" Regelung hat. Sie haben ja auf die PÄ und den Antrag auf Anstalts-Änderung entsprechend reagiert und die trans* Frau gemäß der Abstimmung mit Sachsen dort untergebracht.
Es ist halt im Zuge der Diskussion um Liebich so groß aufgeploppt. Ohne Liebich wäre der Vorgang vermutlich auch eher unbemerkt geblieben. Vielleicht tut auch der Zeitpunkt (erhöhte Aufmerksamkeit wegen Pride-Monaten) ein weiteres dazu. Aber insgesamt taugt das Thema halt eigentlich nicht für den Aufreger, den die Politik und Medien daraus gerne machen wollen. Plus ein - alledgedly - unsympathischer Richter mit unqualifizierter Meinung.
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