Friedliche Zwitter-Soli-Demo in Nürnberg 26.2.
Verfasst: Do 19. Feb 2015, 09:25
P R E S S E M I T T E I L U N G
presse@zwischengeschlecht.info
+41 (0)76 398 06 50
Friedliche Zwitter-Soli-Demo vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth:
"¢ Do 26.02.2015, 12:30-13:20h (Nähe Haupteingang, Fürther Str. 110)
"¢ Ab 13:30h: Nürnberger Zwitterprozess gegen Prof. S. + Universitätsklinik Erlangen u.a. wegen uneingewilligter "Klitorisverkürzung", Kastration und Verabreichung körperfremder Hormone.
Inters*x-Genitalverstümmelungen (IGM) sind eine fundamentale Menschenrechtsverletzung! Die in Nürnberg Angeklagten werden dagegen wohl einmal mehr plädieren, von der Schädlichkeit und Unhaltbarkeit ihres Tuns angeblich "nichts gewusst" zu haben ...
In genau einer Woche wird am 26. Februar 2015 in Nürnberg ein Stück Inters*x-Geschichte geschrieben: Im Justizpalast Nürnberg-Fürth, dem Austragungsort der Nürnberger Prozesse, wird nach jahrelangem Hüst und Hott der erste Verhandlungstag in Sachen Schmerzensgeldklage von Michaela "Micha" Raab gegen den sie seinerzeit verstümmelnden Chirurgen sowie die Tatort-Klinik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen eröffnet.
Seit über 20 Jahren fordern Betroffene öffentlich Gerechtigkeit. Trotzdem ist Michaela "Micha" Raab erst die 2. Überlebende von IGM-Praktiken weltweit, die es schafft, ihren ehemaligen Chirurgen wenigstens zivilrechtlich zu verklagen — und die allererste in Deutschland, der es gelang, gleichzeitig auch gegen die verantwortliche Uni-Klinik zu klagen. Michas Klage ist zudem weltweit erst das 3. Verfahren gegen einen IGM-Täter überhaupt — nebst dem siegreichem "1. Zwitterprozess" von Christiane Völling in Köln (2007-2009) und einem gleichzeitig laufenden, von Adoptiveltern eines verstümmelten Inters*x-Kindes in South Carolina (USA) angestrengten Zivilprozess u.a. gegen behandelnde MedizinerInnen, die beteiligte Uni-Klinik und die verantwortliche Vormundschaftsbehörde.
Michas kräftezehrendes Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg zieht sich mittlerweile ins 4. (!) Jahr. Auch von Überlebenden angestrengte Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) dauern regelmäßig sehr lange — und verliefen obendrein bisher ausnahmslos im Sande.
Dies alles wirft ein grelles Schlaglicht auf die faktische Straflosigkeit von IGM-Praktiken in Deutschland — und deren fortgesetzte faktische staatliche Duldung:
2011 rügte der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) Deutschland unmissverständlich — und forderte explizit, "Vorfälle, in denen inters*xuelle Menschen ohne wirksame Einverständniserklärung chirurgisch oder anderweitig medizinisch behandelt wurden, zu untersuchen, und Rechtsvorschriften zu erlassen, die den Opfern solcher Behandlungen Rechtsschutzmöglichkeiten, einschließlich angemessener Entschädigungen, gewähren".
2013 verurteilte der UN-Sonderberichterstatter über Folter uneingewilligte, "erzwungene Sterilisierung und erzwungene genital-normierende Operationen" explizit als zumindest grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, wenn nicht sogar Folter, und rief ausdrücklich dazu auf, "Inters*x-Menschen [...] besonderen Schutz zukommen zu lassen."
Ebenfalls 2013 verabschiedete der Europarat eine entsprechende Resolution 1957 — unter ausdrücklichem Verweis auf das "Recht auf körperliche Unversehrtheit".
2014 verurteilten in einer gemeinsamen Erklärung nicht weniger als 7 aUN-Gremien, darunter die Weltgesundheitsbehörde (WHO) und das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR), ausdrücklich "medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen und erzwungene Sterilisierungen" an "Inters*x-Menschen" und forderten klipp und klar "Zugang zu administrativen und juristischen Wiedergutmachungsverfahren".
Ebenfalls 2014 fragte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) Deutschland konkret nach Statistiken zu IGM-Praktiken, sowie: "Plant der Staat Schritte, um diese Praxis zu stoppen?" In ihrer Antwort behauptete die Bundesregierung prompt, IGM-Praktiken wären in Deutschland bereits strafbar ...
2015 klassifizierte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) "medizinisch nicht notwendige chirurgische und andere Prozeduren [...] ohne informierte Einwilligung" offiziell als "schädliche Praxis" und "Gewalt".
Nächste Woche werden die in Nürnberg Beklagten dagegen wohl einmal mehr öffentlich beteuern, von der Schädlichkeit und Unhaltbarkeit ihres Tuns angeblich "nichts gewusst" zu haben. Ganz nach dem altbekannten Motto: Inters*x-Genitalverstümmelungen ohne vollständige Aufklärung der Betroffenen seien in Deutschland Ende des 20. Jahrhunderts unumstrittener "ärztlicher Standard" gewesen — angeblich auch an Erwachsenen.
Wir fragen: Wie lange noch?! Und fordern: Schluss mit straflos Zwitter verstümmeln!
Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".
Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.
presse@zwischengeschlecht.info
http://zwischengeschlecht.org
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"¢ Do 26.02.2015, 12:30-13:20h (Nähe Haupteingang, Fürther Str. 110)
"¢ Ab 13:30h: Nürnberger Zwitterprozess gegen Prof. S. + Universitätsklinik Erlangen u.a. wegen uneingewilligter "Klitorisverkürzung", Kastration und Verabreichung körperfremder Hormone.
Inters*x-Genitalverstümmelungen (IGM) sind eine fundamentale Menschenrechtsverletzung! Die in Nürnberg Angeklagten werden dagegen wohl einmal mehr plädieren, von der Schädlichkeit und Unhaltbarkeit ihres Tuns angeblich "nichts gewusst" zu haben ...
In genau einer Woche wird am 26. Februar 2015 in Nürnberg ein Stück Inters*x-Geschichte geschrieben: Im Justizpalast Nürnberg-Fürth, dem Austragungsort der Nürnberger Prozesse, wird nach jahrelangem Hüst und Hott der erste Verhandlungstag in Sachen Schmerzensgeldklage von Michaela "Micha" Raab gegen den sie seinerzeit verstümmelnden Chirurgen sowie die Tatort-Klinik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen eröffnet.
Seit über 20 Jahren fordern Betroffene öffentlich Gerechtigkeit. Trotzdem ist Michaela "Micha" Raab erst die 2. Überlebende von IGM-Praktiken weltweit, die es schafft, ihren ehemaligen Chirurgen wenigstens zivilrechtlich zu verklagen — und die allererste in Deutschland, der es gelang, gleichzeitig auch gegen die verantwortliche Uni-Klinik zu klagen. Michas Klage ist zudem weltweit erst das 3. Verfahren gegen einen IGM-Täter überhaupt — nebst dem siegreichem "1. Zwitterprozess" von Christiane Völling in Köln (2007-2009) und einem gleichzeitig laufenden, von Adoptiveltern eines verstümmelten Inters*x-Kindes in South Carolina (USA) angestrengten Zivilprozess u.a. gegen behandelnde MedizinerInnen, die beteiligte Uni-Klinik und die verantwortliche Vormundschaftsbehörde.
Michas kräftezehrendes Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg zieht sich mittlerweile ins 4. (!) Jahr. Auch von Überlebenden angestrengte Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) dauern regelmäßig sehr lange — und verliefen obendrein bisher ausnahmslos im Sande.
Dies alles wirft ein grelles Schlaglicht auf die faktische Straflosigkeit von IGM-Praktiken in Deutschland — und deren fortgesetzte faktische staatliche Duldung:
2011 rügte der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) Deutschland unmissverständlich — und forderte explizit, "Vorfälle, in denen inters*xuelle Menschen ohne wirksame Einverständniserklärung chirurgisch oder anderweitig medizinisch behandelt wurden, zu untersuchen, und Rechtsvorschriften zu erlassen, die den Opfern solcher Behandlungen Rechtsschutzmöglichkeiten, einschließlich angemessener Entschädigungen, gewähren".
2013 verurteilte der UN-Sonderberichterstatter über Folter uneingewilligte, "erzwungene Sterilisierung und erzwungene genital-normierende Operationen" explizit als zumindest grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, wenn nicht sogar Folter, und rief ausdrücklich dazu auf, "Inters*x-Menschen [...] besonderen Schutz zukommen zu lassen."
Ebenfalls 2013 verabschiedete der Europarat eine entsprechende Resolution 1957 — unter ausdrücklichem Verweis auf das "Recht auf körperliche Unversehrtheit".
2014 verurteilten in einer gemeinsamen Erklärung nicht weniger als 7 aUN-Gremien, darunter die Weltgesundheitsbehörde (WHO) und das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR), ausdrücklich "medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen und erzwungene Sterilisierungen" an "Inters*x-Menschen" und forderten klipp und klar "Zugang zu administrativen und juristischen Wiedergutmachungsverfahren".
Ebenfalls 2014 fragte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) Deutschland konkret nach Statistiken zu IGM-Praktiken, sowie: "Plant der Staat Schritte, um diese Praxis zu stoppen?" In ihrer Antwort behauptete die Bundesregierung prompt, IGM-Praktiken wären in Deutschland bereits strafbar ...
2015 klassifizierte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) "medizinisch nicht notwendige chirurgische und andere Prozeduren [...] ohne informierte Einwilligung" offiziell als "schädliche Praxis" und "Gewalt".
Nächste Woche werden die in Nürnberg Beklagten dagegen wohl einmal mehr öffentlich beteuern, von der Schädlichkeit und Unhaltbarkeit ihres Tuns angeblich "nichts gewusst" zu haben. Ganz nach dem altbekannten Motto: Inters*x-Genitalverstümmelungen ohne vollständige Aufklärung der Betroffenen seien in Deutschland Ende des 20. Jahrhunderts unumstrittener "ärztlicher Standard" gewesen — angeblich auch an Erwachsenen.
Wir fragen: Wie lange noch?! Und fordern: Schluss mit straflos Zwitter verstümmeln!
Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".
Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.
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