Transsexuelle Bewerbung
Verfasst: Fr 14. Nov 2014, 11:42
Hallo in die Runde,
mein Arbeitgeber stellt mir zur Information die Broschüre "Führungskraft" zur Verfügung. In der Ausgabe 28/2014 habe ich folgendes gelesen:
"Transsexuelle Bewerberin als Mann behandelt — keine Diskriminierung
Es gibt immer noch gefährliche Gebiete, die im Dschungel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgestzes (AGG) auf uns lauern. Kaum scheinen alle Gefahren bekannt und damit gebannt, schon tut sich eine neue Falle auf, an die noch keiner gedacht hat.
Eine transsexuelle Frau fühlte sich im Vorstellungsgespräch vom Interviewer diskriminiert. Der war wohl irritiert über den "Mann in Frauenkleidern" und suchte im Spaß hinter der Tür, ob sie sich vielleicht dort versteckt hätte. Nach der Ablehnung der transsexuellen Bewerberin brachte ihm dieses Verhalten umgehend eine Diskriminierungsklage ein. Die Kandidatin forderte eine Entschädigung nach -§ 15 AGG.
Keine Strafe bei Unwissenheit
Vor Gericht gab der Personalverantwortliche an, dass er die Bewerberin für einen Mann in Frauenkleidern gehalten hätte. Die Transsexualität sei ihm unbekannt gewesen. Die Aussage war glaubhaft, denn ihre Transsexualität offenbarte die Bewerberin erst im Berufungsverfahren.
Fazit: Die Richter des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Mainz wiesen die Klage der Bewerberin ab. Gerettet hat den Personalverantwortlichen, dass er von der Geschlechtsumwandlung nichts gewusst hatte. Deshalb lagen hier keine Benachteiligung und auch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor (LAG Mainz, 09.04.14, 7 Sa 501/13). Ansonsten hätte der Fall für den Peronalleiter durchaus negativ ausgehen können."
Ich denke, das ist interessant"¦
Liebe Grüße von Olivia
mein Arbeitgeber stellt mir zur Information die Broschüre "Führungskraft" zur Verfügung. In der Ausgabe 28/2014 habe ich folgendes gelesen:
"Transsexuelle Bewerberin als Mann behandelt — keine Diskriminierung
Es gibt immer noch gefährliche Gebiete, die im Dschungel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgestzes (AGG) auf uns lauern. Kaum scheinen alle Gefahren bekannt und damit gebannt, schon tut sich eine neue Falle auf, an die noch keiner gedacht hat.
Eine transsexuelle Frau fühlte sich im Vorstellungsgespräch vom Interviewer diskriminiert. Der war wohl irritiert über den "Mann in Frauenkleidern" und suchte im Spaß hinter der Tür, ob sie sich vielleicht dort versteckt hätte. Nach der Ablehnung der transsexuellen Bewerberin brachte ihm dieses Verhalten umgehend eine Diskriminierungsklage ein. Die Kandidatin forderte eine Entschädigung nach -§ 15 AGG.
Keine Strafe bei Unwissenheit
Vor Gericht gab der Personalverantwortliche an, dass er die Bewerberin für einen Mann in Frauenkleidern gehalten hätte. Die Transsexualität sei ihm unbekannt gewesen. Die Aussage war glaubhaft, denn ihre Transsexualität offenbarte die Bewerberin erst im Berufungsverfahren.
Fazit: Die Richter des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Mainz wiesen die Klage der Bewerberin ab. Gerettet hat den Personalverantwortlichen, dass er von der Geschlechtsumwandlung nichts gewusst hatte. Deshalb lagen hier keine Benachteiligung und auch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor (LAG Mainz, 09.04.14, 7 Sa 501/13). Ansonsten hätte der Fall für den Peronalleiter durchaus negativ ausgehen können."
Ich denke, das ist interessant"¦
Liebe Grüße von Olivia