Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
Verfasst: Mo 4. Aug 2014, 12:37
Moin,
manchmal steht ein "ernster" Brief auf der Versandliste, geht es z.B. um Reklamation oder Kündigung.
Da überlege ich mir: "lieber die Versandform EINSCHREIBEN wählen; dann weiß ich gleich, ob und wann der Brief eingeht".
Natürlich will nicht jeder Raklamationen oder Kündigungen oder andere ernste Schreiben erhalten.
"Nicht im Hause Sein" bedeutet erst einmal, dass man eine Benachrichtigung von der Post erhält und eine Frist, sich zu überlegen, ob manfrau das Schreiben abholt.
Wenn es nicht abgeholt wird, geht es zurück an den/diejenige(n), die das Schreiben versendet haben.
... ebenso, wenn der Empfänger "Annahme verweigert" bekundet.
VERWEIGERT - So ist es mir ergangen, obwohl der Empfänger sicherlich seinen Nutzen aus dem Inhalt des Schreibens hätte ziehen können.
Chance vertan?
Nicht ganz. Es gibt die Möglichkeit der Zustellung eÃnes (Schreibens durch gerichtliche Hilfe, die allerdings recht hohe Kosten verursacht.
Ich bin mir aber sicher, dass jemand, der die Annahme des (Ein)Schreibens absichtlich verweigert hat, was durch die Rücksendung mit der Beurkundung "Annahme verweigert" bewiesen ist, für die zusätzliche Kosten aufkommen muss.
Ach ja, immerhin wurde die Adresse zweifelsfei verifiziert - sonst wäre das Schreiben mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgekommen.
Gruß
Anne-Mette
manchmal steht ein "ernster" Brief auf der Versandliste, geht es z.B. um Reklamation oder Kündigung.
Da überlege ich mir: "lieber die Versandform EINSCHREIBEN wählen; dann weiß ich gleich, ob und wann der Brief eingeht".
Natürlich will nicht jeder Raklamationen oder Kündigungen oder andere ernste Schreiben erhalten.
"Nicht im Hause Sein" bedeutet erst einmal, dass man eine Benachrichtigung von der Post erhält und eine Frist, sich zu überlegen, ob manfrau das Schreiben abholt.
Wenn es nicht abgeholt wird, geht es zurück an den/diejenige(n), die das Schreiben versendet haben.
... ebenso, wenn der Empfänger "Annahme verweigert" bekundet.
VERWEIGERT - So ist es mir ergangen, obwohl der Empfänger sicherlich seinen Nutzen aus dem Inhalt des Schreibens hätte ziehen können.
Chance vertan?
Nicht ganz. Es gibt die Möglichkeit der Zustellung eÃnes (Schreibens durch gerichtliche Hilfe, die allerdings recht hohe Kosten verursacht.
Ich bin mir aber sicher, dass jemand, der die Annahme des (Ein)Schreibens absichtlich verweigert hat, was durch die Rücksendung mit der Beurkundung "Annahme verweigert" bewiesen ist, für die zusätzliche Kosten aufkommen muss.
Ach ja, immerhin wurde die Adresse zweifelsfei verifiziert - sonst wäre das Schreiben mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgekommen.
Gruß
Anne-Mette