Anne-Mette hat geschrieben:Moin,
Der ist dann genausoviel wert, oder eben nicht, wie der DGTI Ausweis. Nur das man noch freier mit Angaben etc. ist.
Da möchte ich Widersprechen.
Besonders im Zusammenhang oder mit Verweis auf die im Begleitschreiben stehenden Informationen ergibt sich eine andere Bedeutung als ein Ausweis aus dem "YPS-Heft" oder eine andere Variante.
Ich zitiere mal aus dem Begleitschreiben, das ich erhalten habe. Natürlich will ich keine Reklame machen; aber ich bleibe dabei, dass der dgti-Ausweis eine andere Bedeutung hat.
Gruß
Anne-Mette
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Das mit der EU ist eine Empfehlung für Mitgliedsstaaten gewesen, das ist richtig. In Deutschland ist dies jedoch noch nicht formell umgesetzt, was wir ja alle wissen, denn vom einwohnermeldeamt bekommen wir so einen, dann amtlichen, Ergänzungsausweis ja leider nicht. . Die Absprache der DGTI mit Bundesbehörden, so steht es mal auf der Webseite der DGTI, bezieht sich lediglch darauf, ob der Ergänzungsausweis Deutschem Recht widerspricht, nicht aber, ob er als Erfüllung der EU Empfehlung amtlich anerkannt ist:
Punkt 2:
http://www.dgti.org/ergaus1.html
Kleine Randbemerkung: Was die DGTI nur vergessen hat prüfen zu lassen ist das Vergabeverfahren... die DGTI ist ein eingetragener Verein und keine amtliche Institution. Das Kopieren des Ausweises ist allgemein verboten, mit nur sehr wenigen Ausnahmen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Personala ... .A4nkungen
Ich möchte das ja auch nicht schlecht reden. Ich finde es gut, dass die DGTI Initiative zeigt und das macht, wo sich unser Staat noch ziert. Doch es ist nunmal nach wie vor so, so sehe ich es, dass der DGTI Ausweis nicht amtlich ist. Damit ist er genausoviel oder wenig wert wie jede Club-Karte oder anderer "Ausweis". De-jure belegt er gar nichts, de-facto sicherlich etwas, doch das liegt dann im Interpretationsspielraum der Stelle, die sich den ansieht, wieviel Glauben Sie dem schenkt. Der Vergleich mit dem Yps Ausweis war vielleicht nicht sehr nett, Entschuldigung, doch de-jure denke ich dennoch richtig. Welche Relevanz hat die DGTI denn schon, was die Glaubwürdigkeit dieses Dokuments betrifft? Für 99% der Stellen die den zu sehen bekommen leider eher keine - wer außer uns kennt denn schon die DGTI und könnte das bewerten?
Schlussendlich ist doch die Frage, wo und wann möchte man den benutzen?
Bei amtlichen Ausweiskontrollen ist er genausoviel wert, wie eine selbst geschriebene Erklärung, die man mit seinem Ausweis dem Gegenüber geben könnte. Kontrollierende Stellen dürfen uns keine Probleme machen, davor schützt uns das anti Diskrimierungsgesetz und von allem was ich bisher gehört habe, klappt das auch sehr gut - und wenn es nicht klappt, dann hilft der ergänzungsausweis auch nicht mehr. Man muss es aber den Beamten vermitteln können. Dazu kann speziell der DGTI Ausweis helfen, denn er enthält genau diese Erklärung. Ein formloser Zettel würde es aber hierfür genauso tun, wenn man es nicht verbal machen möchte. Als "amtlicher Lichtbildausweis" zur Überprüfung der Identität kann er nicht verwendet werden, denn es ist eben kein amtliches Dokument. Versuch mal jemand damit per Post-Ident ein Konto zu eröffnen - es würde mich sehr wundern, wenn das ginge.
Also ich sehe den DGTI Ausweis als ein schön gemachtes Hilfsmittel mit guter Intention der ausgebenden Stelle. Er hat Wert als ein Hilfsmittel, aber formell eben keinen. Und damit ist er dann formell dem "Lichtbildausweis", den ich verlinkt hatte, gleichgestellt. Der "Lichtbildausweis" hat qualitativ den Unterschied, dass die Erklärung zur Transidentität darin fehlt, wodurch der Ergänzungsausweis in diesem speziellen Fall einen gewissen Zusatzwert bekommt. Insofern relkativiere ich gerne meine erste Aussagen "hat keinen Wert" zu "hat Wert als Hilfsmittel, aber keinen formalen Wert".
So, nu aber Schluss mit der Haarspalterei
Liebe Grüße
nicole