Geschlecht u. Recht: Interview mit Dr. Laura Adamietz
Verfasst: Do 13. Mär 2014, 15:17
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Armes Deutschland...Spannend wird es übrigens, wenn die heute geborenen Kinder, die unter den -§ 22 Personenstandsgesetz fallen, ins heiratsfähige Alter kommen. Ohne Geschlechtseintrag kann man dann gar nicht beurteilen, ob sie heiraten oder sich verpartnern sollen. [...] Das BGB regelt, dass Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat. Was ist aber, wenn die Person, die das Kind geboren hat, rechtlich ein Mann ist? Diese Fragen sind heute schon virulent.
Da muss m. E. wohl das BGB nachgebessert werden.Yasmine hat geschrieben:Das eigentliche Proble ist doch, dass zwischen Heirat (von m + w) und Verpartnerung (von m + m bzw. w + w) unterscjhieden wird. Wenn jede Form der Verpartnerung mit unter Heirat und ehe mit denselben Rechten und Pflichten ein geordnet wird, dann ist es auich egal, wer wann wen von welcher und ob ohne zuordnun heiratet.Spannend wird es übrigens, wenn die heute geborenen Kinder, die unter den -§ 22 Personenstandsgesetz fallen, ins heiratsfähige Alter kommen. Ohne Geschlechtseintrag kann man dann gar nicht beurteilen, ob sie heiraten oder sich verpartnern sollen. [...]
Armes Deutschland...Das BGB regelt, dass Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat. Was ist aber, wenn die Person, die das Kind geboren hat, rechtlich ein Mann ist? Diese Fragen sind heute schon virulent.
LG
Yasmine
Inga hat geschrieben: Da muss m. E. wohl das BGB nachgebessert werden.