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Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Di 4. Jun 2013, 21:08
von Julia65
Hallo liebe Gemeinde,

hier mal ein völliges Off-Topic Thema.
Ich habe in den letzten Monaten ein Hörbuch aufgesprochen. Es handelt sich dabei nicht um ein Buch, dass ich selber geschrieben habe...
Es ergab sich aus zunächst einer Stimmübung im Rahmen meiner logopädischen Therapie. Ich habe ein paar Seiten des Bandes aufgesprochen um meine Stimme selber zu hören und bewerten zu können und um mit dem Logopäden zusammen darüber dann zu sprechen. Diese in mp3 vorhandenen Dateien gab ich dann einigen Freunden z.B. über Skype weiter. Diese fanden das sehr schön und fänden es eine gute Idee, wenn ich weiterlesen würde. Sie warteten immer nahezu auf die folgenden Dateien. In der Zeit von ca. Januar 2013 bis jetzt Anfang Juni 2013 habe ich dann das gesamte Buch aufgesprochen und hübsch auf CD gebrannt.

Nun meine Frage:
Wo ist da jetzt rechtlich die Grenze? Ich meine, was darf ich und was nicht mehr.
Folgendes, um genauer zu erklären was ich meine:
Ich habe das Buch mal gekauft, also darf ich es lesen, klar. Und ich darf auch laut lesen und auch Freunden und Bekannten vorlesen.
Ich darf mein lautes Vorlesen auch aufzeichnen, warum auch nicht.
Und das was ich aufgezeichnet habe, darf ich auch Freunden und Bekannten zum anhören geben. Ich denke, bis dahin ist es klar.

Ich habe nun schon eine handvoll Kopien gemacht. (MP3 Version = 1 CD; Audio-CD-Version = 8 CDs). Es kostet die Hüllen, die Rohlinge und Druckertinte. Ich habe ein Faibel dafür, es ausehen zu lassen, als sei es ein gekauftes Hörbuch, sowas mache ich auch gern mit Filmen. ^^
Wenn nun die Freunde und Bekannte, mir für so eine CD 2 Euro geben, z.B. für den Rohling und die Druckertinte, etc.. also, ginge das auch noch?
Mir ist völlig klar, dass ich das Hörbuch weder öffentlich zugänglich machen darf, noch kommerziell vertreiben darf, da ich ja nicht die Rechte auf den Inhalt habe.

Aber wo ist dazwischen die Grenze. Gerne würde ich mir von Bekannten , einen kleinen Unkostenbeitrag geben lassen, aber ich möchte auf jeden Fall nichts illegales machen.

Weiss da jemand genaueres? Würde mich sehr über Auskunft freuen.

LG
Julia

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Di 4. Jun 2013, 21:34
von Salmacis
Du darfst dies im privaten bereich nutzen.
Du darfst auch eine überschaubare Anzahl privat ohne Endgeld weitergeben.
Du darfst es weder verkaufen noch vermieten, da du keine Lizenz hast.

Das wars.

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Di 4. Jun 2013, 21:36
von Julia65
Danke für die Info bis dahin. Und wo ist die überschaubare Anzahl an ihrer Grenze? Ich denke mal so 20 bis 30 Leute im Umfeld würden mir da schon einfallen, denen ich die zukommen lassen würde.
LG

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Di 4. Jun 2013, 21:49
von Lina
Julia65 hat geschrieben:Danke für die Info bis dahin. Und wo ist die überschaubare Anzahl an ihrer Grenze? Ich denke mal so 20 bis 30 Leute im Umfeld würden mir da schon einfallen, denen ich die zukommen lassen würde.
LG
Ohne in Details zu gehen in diesem konkreten Fall, da dies eine nicht legale Rechtsberatung wäre: Ich habe irgendwann, als das Gesetz gerade geändert wurde gehört, dass "überschaubar" bis sieben Stück bedeuten würde. Es ist mir zwar nicht ganz klar, wie man das so früh wissen konnte. So was hängt ja oft vom Richtersprüch in einem Präsedenzfall ab.

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Di 4. Jun 2013, 21:51
von Salmacis
Du solltest dafür sorgen, dass das nicht ausartet. Die sollen es nicht vervielfältigen sondern auf dich zukommen wenn sie eine Kopie wollen. 20 bis 30 ist noch ok, denke ich. Aber wenn wird eh im Einzelfall entschieden. Ich denke aber das ist so ok und du machst ja keinen Profit damit.

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Di 4. Jun 2013, 21:58
von HeikeL
Hallo Julia,

da wäre ich sehr vorsichtig. Das Recht auf Privat-Kopien hört, nach gängiger Rechtsprechung, bei 7 auf. Wobei einerseits Privat-Kopie und Umkostenerstattung schon sehr grenzwertig sind, andererseits bist du mit der Vervielfältigung eines kompletten Buches mindestens in der rechtlichen Grauzone.

Mein Rat: STOP - bloß nicht weiter!

LG - Susi

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Di 4. Jun 2013, 21:59
von Julia65
Lina hat geschrieben:Ohne in Details zu gehen in diesem konkreten Fall, da dies eine nicht legale Rechtsberatung wäre: Ich ....
Oh, interessant, Lina, du bist Rechtsanwältin? Juristin?
LG
Julia

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Di 4. Jun 2013, 22:15
von Drea
So lange Du damit keine Gewinnabsichten hast, Dir nur Deine Kosten ersetzen läßt und Dich auf Deinen Bekanntenkreis beschränkst, wird wohl kein Hahn danach krähen. Aber eine rechtliche Grauzone wird es bleiben, was ist wenn Dir jemand nicht grün ist und Dich beim Verlag anschwärzt? Dann hast Du ein dickes Problem und mußt Dich rechtfertigen, also mir wäre das zu riskant. Obwohl ich Deine Idee natürlich sehr gut finde, selbst würde ich solch einen dicken Wälzer erst gar nicht in die Hand nehmen. :lol:

Wenn Du Lust am Sprechen hast, warum beteiligst Du Dich nicht an Hörspielprojekten? Schau Dir doch bitte mal diese Community an: http://www.hoer-talk.de/forum.php, das sind Leute die in ihrer Freizeit Hörspiele produzieren und diese im Netz kostenlos und legal zum Download anbieten, Sprecher werden immer gesucht.

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Di 4. Jun 2013, 22:57
von Julia65
Vielen Dank , Bota,
es ist nicht unbedingt so, dass ich Freude am Sprechen hätte. Ich will noch das Schulbuch *********** sprechen, weil es dünn ist und es das nicht als Hörbuch gibt.
Und das mit den Kostenerstattungen habe ich so vor: Ich gebe es kostenlos an Freunde und Bekannte weiter mit der Äusserung: Wer meint, mir etwas zur Unkostenerstattung geben zu wollen, darf das gerne tun.
Mal sehen.
Und ******* ist gar kein dicker Wälzer. Nur 335 Seite. Hörbuchlänge : 9 Stunden.
Da sieht dann der 5. Band ( ************ ) mit seinen über 1000 Seiten schon anders aus.
Hat nicht jemand Lust, den auf CD zu lesen? ;-)
LG

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Di 4. Jun 2013, 22:59
von Anne-Mette
Moin,

indem Du so öffentlich fragst, ist es keine Privatsache mehr, denke ich.
Da wird wohl nur ein Anwalt für Medienrecht weiterhelfen können.

Die Abbildungen habe ich erst einmal entfernt; denn sie sind keine Eigenschöpfung.

Warum unterstützt Du nicht freie Autoren? Da könntest Du gerne hier einen Aufruf starten (smili)

Gruß
Anne-Mette

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Di 4. Jun 2013, 23:25
von Julia65
Hm, jo, und die Buchtitel hast du auch entfernt. Nunja.
Ich spare es mir nun aber, danach zu fragen, warum hier keine Buchtitel genannt werden dürfen.
Meine Frage wurde ja soweit weitestegehend beantwortet, wenn auch nicht die präzise Grenze.
Auf die Zahl 7 bin ich auch schon beim recherchieren gestoßen. Nunja.
LG
Julia

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 07:03
von Drea
Wenn Du Deinen Freunden und Bekannten einfach nur eine Freude mit Deinen selbstgesprochenen Hörbüchern bereiten willst, dann könntest Du auch Texte vom Projekt Gutenberg verwenden. Die Betreiberfirma stellt zwar einen Urheberrechtsschutz auf die aufbereiteten HTML-Seiten, die Inhalte sind aber gemeinfrei. Mehr Auskunft erteilt Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Projekt_Gutenberg-DE.

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 23:25
von Julia65
Claudia hat geschrieben: Irgendwie geht die Diskussion am eigentlichen Thema vorbei. Die Texte sind nicht von Julia geschrieben, somit dürfte sie die nicht gedruckt weitergeben. Aber das Vorlesen dieser Texte ist eine eigene künstlerische Leistung. Somit liegen die Urheberrechte für dieses gesprochene Wort bei Julia. Nur darf in den CD-Hüllen kein Test zum nachlesen abgedruckt werden.
Ach? Ist das so, Claudia? Ich kann das nicht ganz glauben.
Das es nicht so krass ist, wie oben oft angeben, ist mir schon klar. Es wäre so, wenn ich beispielsweise die Orignial Hörbücher, die man kaufen kann, kopieren und weitergeben würde. Das darf ich zwar, aber da gilt dann ein ganz strickter enger Rahmen. Ich glaube da gilt: bei 7 ist Schluss. Und auch nur unentgeltlich und nie öffentlich zugänglich etc...
Bei von MIR vorgelesenem Text, auch wenn ich den Text nicht selber geschrieben habe, dürfte das wirklich etwas anderes aussehen.
Jedoch glaube ich nicht, dass ich das so frei nach Schnauze verteilen darf. Also z.B. nicht im Netz zum Download bereitstellen, und auch nicht verkaufen.
ABer an Freunde und Bekannt weiterreichen dürfte ich das dürfen.. Wo da nun die Grenze ist, wollte ich fragen.
ABer so eine Frage beantwortet zu bekommen, ist heutzutage, insbesondere im Internet, wegen der allgmeinen Abmahn-Paranoia, kaum mehr möglich. Die Leute sind meist extrem verschüchtert und verängstigt, von den Schauergeschichten, die umgehen. Es gibt Leute, die trauen sich nicht einmal mehr, im Forum zu erzählen, dass sie bei Mc Donalds waren. Statt dessen schreiben sie.. bei dem mit dem grossen gelben M. Es wäre zum totlachen, wenn es nicht so traurig wäre. Schuld sind die geldgeilen und in meinen Augen kriminellen Abmahnanwälte, die die Gesetze so biegen, dass sie für jeden Mist Abmahngebühren einfahren können. Inzwischen ist die Justiz ja bemüht, den Abmahnanwälten es etwas schwerer zu machen, hoffentlich fruchtet das mal.
LG
Julia

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Fr 7. Jun 2013, 01:00
von HeikeL
Hallo ihr Lieben,

leider muss ich Claudia widersprechen (bitte nicht böse sein :) ). Das Kopieren von Medien (in diesem Fall das Buch) beschränkt sich nicht auf das gleiche Medium, sondern schließt andere Medien mit ein. Unabhängig davon, dass eine reine Lesung künstlerisch sein kann.

Habe ein bischen gesucht (u.a. 'Urheberrecht Deutschland' bzw. 'legales kopieren' in meine Suchmaschine eingegeben). Nach allem was ich dort gefunden habe, sind noch einige Punkte bemerkenswert:

- im Urheberrecht gilt anscheinend der Grundsatz "alles was nicht expliziet erlaubt ist, ist verboten!"
- bei dem Recht auf Privatkopie (das ist eine Erlaubnis) liegt die Betonung auf privat
- die nebulöse Grenze von 7 ist eine Maximalgrenze und kann im Einzelfall auch niedriger sein
- unentgeldliche Weitergabe von Privatkopien nur an Familienmitglieder und enge Freunde (nicht der ganze Bekanntenkreis)
- Unentgeldlich bedeutet hier scheinbar nur, es darf kein Gewinn gemacht werden.

Dummerweise sind manche Angaben etwas schwammig formuliert (sehr genau, was nicht erlaubt ist - aber ungenau, was denn nun erlaubt ist). Die Rechtsprechung scheint sich zudem nicht immer durchgehend einig zu sein. Es bleibt also immer eine Rechnung mit unbekannten Größen. Das ist dann prima Futter für Abmahn-Anwälte (leider), um erst mal Angst und Stress zu verbreiten - kann aber auch teuer werden.

Soweit das Ergebnis meiner Suche. Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter - Haftung jedoch ausgeschlossen! :mrgreen:


LG - Susi.

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Fr 7. Jun 2013, 10:23
von Julia65
Hallo Susi,
ja, das hilft mir durchaus weiter. Diese schwammigen Angaben haben mich auch dazu bewogen überhaupt hier nachzufrage.
Aber ich bin (mal wieder) erschüttert, wie gross die Paranoia gewachsen ist, die diese Abmahn Anwälte geschaffen haben. Nun kann ich dir nichtmal verraten, WELCHES Buch ich gelesen habe, weil der Titel sonst vom Admin hier gelöscht wird, wie oben bereits geschehen. Dass das unnötig ist, ist ja klar, aber daran kann man erkennen, wie gross die Verunsicherung schon geworden ist.
Wenn ich mal an meine Kindheit zurückdenke, dann erinnere ich mich an folgende Situation:
Ich komme am frühen Abend ins Wohnzimmer, weil ich weiss, dass meine 4 Jahre ältere Schwester gerade "Disco 74" guckt, mit Elja Richter. Ich sage beim Eintreten ein Wort und werde sofort angeblafft: "schschtttt!".
Sie kniet mit ihrem Kassettenrekorder vor dem Fernseher und hält das Microfon des Recorders direkt an den Lautsprecher des Fernsehers. Sie nimmt die Lieder auf.
Später hört sie sich diese tagelang immer wieder an. Sie gibt die auch an Freunde und Schulkammeradinnen weiter, die es nicht selber aufnehmen konnten. Kein Mensch wäre auf die Idee gekommen, diesbezüglich über Copyright nachzudenken.
Das dies 200% absolut legal ist , verstand sich von selbst.
DAs selbe später, als es Videorecorder gab: Ich habe mal eine Zeitungsanzeige gelesen: "Wetten dass ... verpasst?" Ich habe es aufgezeichnet. Für eine Leerkassette gibts eine Kopie von mir. Tel....." Versucht sowas heute mal. Ich glaube nicht, dass da irgend ein Anwalt eine Abmahnug für schreiben würde, aber die Leute würden sowas, z.B. im INternet nicht zulassen. Bei Facebook würde vermutlich sofort eine Diskussion über das Copyright entbrannen. Auf allen anderen Plattformen würde so eine Anzeige sofort gelöscht. Ist ja schliesslich hochkriminell. Ich find das ja so traurig.
Ich habe das Buch gekauft. Und ich darf es lesen. Und ich darf es natürlich auch laut lesen. Ich darf meine STimme aufzeichnen. Ich darf Freunden meine aufgesprochenen Worte vorspielen, auch wenn ich einen Text gelesen habe, den ich nicht selber verfasst habe. Würde ich jetzt viele Kopien erstellen und sie für "jedermann" zur Abholung/Download etc.. bereitstellen, wäre das sicher was anderes. Und da ist dann die Grauzone. Wann hört das eine auf und fängt das andere an.
Ich will mal sehen, ob ich mal einen Juristen für diese Frage zu fassen bekomme. Den gerade wegen der Abmahn-Anwälte, möchte ich da schon gerne etwas Klarheit.

Noch so eine satierische Situation fällt mir ein: Telefonat: " Hey, hast du schon gesehen, was in der Zeitung steht, darüber?" - "Nein, was denn? Lies mal vor".- "Vorlesen? Nee, die must du dir schon selber kaufen. Vorlesen ist ja eine Kopie und so gute Freunde sind wir ja noch nicht."
Wie weit wird die Reise noch gehen?
Ich selber wurde auch schon einmal von einem Abmahn Anwalt abgemahnt. Ich sollte so ca. 600 Euro bezahlen. Andernfalls drohte eine Verurteilung zu 10.000 Euro Strafe. Ich hatte bei ebay eine Software zum Kauf angeboten. Es handelte sich um ein Programm, dass ich im Media Markt Jahre zuvor gekauft hatte. Ein Programm um DVDs auf Video-Cds zu kopieren. Dieses Programm schien wohl Kopierschutz zu irgnorieren. Dies stand aber nicht auf der Verpackung und auch nicht in der Beschreibung. Ein dickes Handbuch war dabei, wo das Thema Kopierschutz nicht erwähnt wurde. Ich bekam also diese Abmahung und habe mich dann eine Weile mit dem Abmahnanwalt gestritten. Seit 2003 war es jedoch verboten, Programme zu verkaufen, die Kopierschutz umgehen konnten. Das Prg kaufte ich ja davor. Es hiess: Unwissenheit schütze vor Strafe nicht. Meine Ansicht war: Ja, aber nur wenn mir nachgewiesen werden kann, dass ich es hätte wissen müssen/können. Und dem war nicht so. Ich sagte, dass ich es nicht nur nicht wusste, sondern auch gar nicht wissen konnte, weil es nirgendwo angegeben war. Dass dieses Programm auch kopiergeschützte DVDs kopieren könnte, hätte ich gar nicht gewusst , ja nichtmal wissen können, es sei denn ich hätte es ausprobiert. Der Abmahn Anwalt blieb hartnäckig, bis ich ihm empfahl, doch Klage auf die 10.000 Euro zu erheben, was er dann doch nicht tat. Er hätte eh verloren. So geht das. Und sowas nennt sich dann Anwalt.

LG
Julia