Bundestag: Öffentliches Fachgespräch zu Unisex„Tarifen
Verfasst: Di 16. Okt 2012, 15:52
Finanzausschuss
Der Finanzausschuss führt am Mittwoch, den 17. Oktober, ein öffentliches Fachgespräch zu vier Änderungsanträgen der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion zum SEPA-Begleitgesetz (17/10038) durch. Das Fachgespräch findet von 16.00 bis 17.00 Uhr im Saal E 400 des Paul-Löbe-Hauses statt. Die Änderungsanträge beinhalten Regelungen aus dem Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342), der nicht mehr rechtzeitig verabschiedet werden kann. Dabei geht es unter anderem auch um die Umsetzung des "Unisex-Urteils" des Europäischen Gerichtshofes. Danach müssen vom 21. Dezember 2012 alle Tarife in der privaten Krankenversicherung geschlechtsunabhängig kalkuliert werden. Für die vor dem 21. Dezember 2012 geschlossen Verträge bleibt es dagegen bei der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage.
Zu der Anhörung werden zwölf Sachverständige erwartet, darunter Vertreter von Versicherungen und Versicherungsverbänden und von Verbraucherschutzorganisationen. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.
Der Finanzausschuss führt am Mittwoch, den 17. Oktober, ein öffentliches Fachgespräch zu vier Änderungsanträgen der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion zum SEPA-Begleitgesetz (17/10038) durch. Das Fachgespräch findet von 16.00 bis 17.00 Uhr im Saal E 400 des Paul-Löbe-Hauses statt. Die Änderungsanträge beinhalten Regelungen aus dem Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342), der nicht mehr rechtzeitig verabschiedet werden kann. Dabei geht es unter anderem auch um die Umsetzung des "Unisex-Urteils" des Europäischen Gerichtshofes. Danach müssen vom 21. Dezember 2012 alle Tarife in der privaten Krankenversicherung geschlechtsunabhängig kalkuliert werden. Für die vor dem 21. Dezember 2012 geschlossen Verträge bleibt es dagegen bei der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage.
Zu der Anhörung werden zwölf Sachverständige erwartet, darunter Vertreter von Versicherungen und Versicherungsverbänden und von Verbraucherschutzorganisationen. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.