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Gesetzentw. zu gleichgeschl. Eheschließungen abgelehnt

Verfasst: Mi 9. Mai 2012, 12:12
von Anne-Mette
Aus dem Bundestag:

Rechtsausschuss lehnt Gesetzentwurf zu gleichgeschlechtlichen Eheschließungen ab
Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" (17/6343) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. In der Sitzung am Mittwochvormittag stimmten neben der antragstellenden Fraktion auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen von SPD und Linke für den Gesetzentwurf, der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde. Ein Mitglied der Grünen-Fraktion enthielt sich.

Dass gleichgeschlechtlichen Paaren "bis heute die Ehe verwehrt" ist, argumentiert die Grünen-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf, stelle "eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität" dar. Aufgrund des "gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses" gebe es "keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten". Darüber hinaus seien gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Steuer- und Adoptionsrecht.

Diese Entscheidung wird sicherlich nicht nur bei Betroffenen große Empörung auslösen.
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt
Da werden sich einige selbst verraten haben :shock:
Was ist mit den Lesben und Schwulen in CDU/CSU und FDP?
Auf nähere Erklrungen bin ich gespannt.

Gruß
CPG

Re: Gesetzentw. zu gleichgeschl. Eheschließungen abgelehnt

Verfasst: Mi 9. Mai 2012, 19:01
von Bianca D.
Moin,

Na,da wird wohl die Kirchenlobby wieder mal hinter den Kulissen ihre Fäden gezogen haben.Wie auch immer,für eine moderne Gesellschaft,wie wir sie gerne sein wollen,ein Trauerspiel.

Gruß Bianca

Re: Gesetzentw. zu gleichgeschl. Eheschließungen abgelehnt

Verfasst: Do 10. Mai 2012, 07:46
von exuser-23-02-2013
Ich behaupte einmal ganz frech, dass es die Betroffenen selber in der Hand haben:

Unter Bezugnahme auf die Anti-Diskriminierungsrichtlinie der EU halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass eine solche Ehe eingeklagt werden könnte - allerdings müsste das Verfahren wohl bis zum EuGH betrieben werden.

Andererseits: Seitdem die eingetragenen Lebenspartnerschaften auch bezüglich Rente, Unterhalt etc. gleichgestellt sind - handelt es sich de facto nicht mehr nur noch um einen Namensunterschied? Oder sind die wenigen verbleibenden Unterschiede wirklich so bedeutsam?

Re: Gesetzentw. zu gleichgeschl. Eheschließungen abgelehnt

Verfasst: Do 10. Mai 2012, 17:11
von Bianca D.
Sumpfhuhn hat geschrieben:Oder sind die wenigen verbleibenden Unterschiede wirklich so bedeutsam?
Moin,

Spontan fällt mir das Erbrecht ein. M.W. muß der/die Hinterbliebene wie ein Fremder Erbschaftssteuer zahlen.

Gruß Bianca