Nieders. Landtag Antrag SPD: Recht auf Unversehrtheit
Verfasst: Mi 15. Feb 2012, 20:28
In diesem Papier von der Niedersächsischen SPD sind sicherlich gute Ansätze für eine Verbesserung der Lebenssituationen von Transsexuellen vorhanden:
Antrag
Fraktion der SPD
Hannover, den 14.02.2012
Das Recht auf Unversehrtheit gilt auch für intersexuelle Menschen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung sind ein Teil unserer Gesellschaft und haben als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung. Die an vielen von ihnen durchgeführten medizinischen Zwangsbehandlungen stellen einen erheblichen Verstoß gegen ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde dar. Alle nicht lebens- und gesundheitsnotwendigen Eingriffe ohne informierte Einwilligung der intersexuellen Menschen verbieten sich deshalb von selbst.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. Aufbau eines unabhängigen niedersächsischen Beratungs- und Betreuungsangebots für betroffene Kinder, deren Eltern, betroffene Heranwachsende und Erwachsene, unter Einbeziehung der Beratungs- und Selbsthilfeeinrichtungen der Betroffenenverbände.
2. Einrichtung einer niedersächsischen Beratungsstelle für Angehörige der beteiligten Gesund-heitsberufe (Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Hebammen etc.) zur medizinischen, psychologischen und gesellschaftlichen Aufklärung über das Thema Intersexualität.
3. Aufnahme des Themas Intersexualität als Bestandteil des Unterrichtes in den Schulen.
4. Verlängerung der Fristen für die Aufbewahrung der Krankenakten bei Operationen im Genitalbereich auf 30 Jahre nach Volljährigkeit.
5. Starten einer Bundesratsinitiative zu folgenden Punkten:
— Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz mit dem Ziel, dass ein Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde auch der Existenz von intersexuellen Menschen Rechnung tragen kann,
— Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die offizielle statistische Erhebung mit dem Ziel, bei der Angabe des Geschlechts auch Intersexualität vorzusehen.
Begründung
Die Medizin beschreibt Intersexualität als einen körperlichen Zustand, bei dem das Geschlecht einer Person nicht eindeutig der männlichen oder weiblichen Kategorie zuzuordnen ist. Intersexuelle Menschen besitzen gleichzeitig - vollständig oder teilweise - Geschlechtsmerkmale in Chromosomen, Genen, Hormonen, Keimdrüsen oder den äußeren Geschlechtsorganen, die sonst nur Frauen oder Männern zugeordnet werden.
Wissenschaftlichen Studien zufolge werden in Deutschland pro Jahr zwischen 150 und 340 Kinder geboren, die als intersexuell klassifiziert werden. Die Gesamtzahl der Betroffenen mit schwerwiegenderen Abweichungen der Geschlechtsentwicklung liegt nach Angaben der Bundesregierung bei 8 000 bis 10 000 Betroffenen. Die Verbände der Intersexuellen sprechen allerdings von 100 000 betroffenen Menschen in der Bundesrepublik. Bei rund 20 000 Geburten wird ein intersexuelles Kind geboren.
Intersexuelle Menschen, die auch als Hermaphroditen oder als Zwitter bezeichnet werden, werden auch in unserer Gesellschaft, die ausschließlich nur Männer und Frauen anerkennt, juristisch, politisch, medizinisch und sozial unsichtbar gemacht.
Intersexualität ist insofern kein rein medizinisches Phänomen. Vielmehr ist die gesamte Gesellschaft dazu aufgefordert, sich mit dieser Form der Vielfalt auseinanderzusetzen, anstatt intersexuelle Menschen durch die Medizin in ein System starrer Zweigeschlechtlichkeit einzupassen. Darüber hinaus berichten intersexuelle Menschen, die in der Regel mehrfachen Operationen insbesondere im Säuglings- und Kindesalter unterzogen wurden, dass sie sich als Opfer von Verstümmelungen sehen. Die Folgen für die Betroffenen sind vielfältig, wie auch wissenschaftliche Nachuntersuchungen aufzeigen.
In der Wissenschaft wird die Existenz intersexueller Menschen seit Jahren anerkannt und unter-sucht. Mittlerweile sind die bisherigen Praktiken der Behandlung intersexueller Menschen insbe-sondere im Kindesalter auch international ein Thema. Auf der Ebene der Vereinten Nationen ist dies seit den Jahren 2008/2009 bei der Berichterstattung zum "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen" (CEDAW) der Fall, nachdem ein Schattenbericht vom Verein "Intersexuelle Menschen e. V." zum offiziellen CEDAW-Bericht der Bundesregierung die vielfache Diskriminierung von Intersexuellen dargestellt hatte.
Angesichts dieser Situation bedarf es eines klaren Signals des Landtags gegen alle nicht lebens- und gesundheitsnotwendigen Eingriffe ohne informierte Einwilligung der intersexuellen Menschen selbst.
Ein unabhängiges Beratungsangebot für intersexuelle Menschen in Niedersachsen fehlt. Darüber hinaus befindet sich u. a. in den Gesundheitsberufen die Aufklärung über Intersexualität noch in den Anfängen. Das Land hat deshalb die in den Nummern 1 bis 3 näher bezeichneten Beratungs- und Aufklärungsangebote aufzubauen.
Trotz der biologischen und medizinischen Erkenntnisse wird Intersexualität im deutschen Recht nur im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz berücksichtigt, wobei sie lediglich im Begründungsteil zum Begriff "sexuelle Identität" erwähnt wird.
Ebenfalls bestehen bei offiziellen statistischen Erhebungen in der Rubrik "Geschlecht" nur zwei Möglichkeiten. Damit missachten die geltenden Statistikgesetze die geschlechtliche Identität der In-tersexuellen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen können. Im Rahmen einer Bundesratsinitiative hat sich die Landesregierung deshalb für eine entsprechende Änderung des Personenstands- und des Statistikrechts einzusetzen.
Antrag
Fraktion der SPD
Hannover, den 14.02.2012
Das Recht auf Unversehrtheit gilt auch für intersexuelle Menschen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung sind ein Teil unserer Gesellschaft und haben als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung. Die an vielen von ihnen durchgeführten medizinischen Zwangsbehandlungen stellen einen erheblichen Verstoß gegen ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde dar. Alle nicht lebens- und gesundheitsnotwendigen Eingriffe ohne informierte Einwilligung der intersexuellen Menschen verbieten sich deshalb von selbst.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. Aufbau eines unabhängigen niedersächsischen Beratungs- und Betreuungsangebots für betroffene Kinder, deren Eltern, betroffene Heranwachsende und Erwachsene, unter Einbeziehung der Beratungs- und Selbsthilfeeinrichtungen der Betroffenenverbände.
2. Einrichtung einer niedersächsischen Beratungsstelle für Angehörige der beteiligten Gesund-heitsberufe (Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Hebammen etc.) zur medizinischen, psychologischen und gesellschaftlichen Aufklärung über das Thema Intersexualität.
3. Aufnahme des Themas Intersexualität als Bestandteil des Unterrichtes in den Schulen.
4. Verlängerung der Fristen für die Aufbewahrung der Krankenakten bei Operationen im Genitalbereich auf 30 Jahre nach Volljährigkeit.
5. Starten einer Bundesratsinitiative zu folgenden Punkten:
— Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz mit dem Ziel, dass ein Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde auch der Existenz von intersexuellen Menschen Rechnung tragen kann,
— Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die offizielle statistische Erhebung mit dem Ziel, bei der Angabe des Geschlechts auch Intersexualität vorzusehen.
Begründung
Die Medizin beschreibt Intersexualität als einen körperlichen Zustand, bei dem das Geschlecht einer Person nicht eindeutig der männlichen oder weiblichen Kategorie zuzuordnen ist. Intersexuelle Menschen besitzen gleichzeitig - vollständig oder teilweise - Geschlechtsmerkmale in Chromosomen, Genen, Hormonen, Keimdrüsen oder den äußeren Geschlechtsorganen, die sonst nur Frauen oder Männern zugeordnet werden.
Wissenschaftlichen Studien zufolge werden in Deutschland pro Jahr zwischen 150 und 340 Kinder geboren, die als intersexuell klassifiziert werden. Die Gesamtzahl der Betroffenen mit schwerwiegenderen Abweichungen der Geschlechtsentwicklung liegt nach Angaben der Bundesregierung bei 8 000 bis 10 000 Betroffenen. Die Verbände der Intersexuellen sprechen allerdings von 100 000 betroffenen Menschen in der Bundesrepublik. Bei rund 20 000 Geburten wird ein intersexuelles Kind geboren.
Intersexuelle Menschen, die auch als Hermaphroditen oder als Zwitter bezeichnet werden, werden auch in unserer Gesellschaft, die ausschließlich nur Männer und Frauen anerkennt, juristisch, politisch, medizinisch und sozial unsichtbar gemacht.
Intersexualität ist insofern kein rein medizinisches Phänomen. Vielmehr ist die gesamte Gesellschaft dazu aufgefordert, sich mit dieser Form der Vielfalt auseinanderzusetzen, anstatt intersexuelle Menschen durch die Medizin in ein System starrer Zweigeschlechtlichkeit einzupassen. Darüber hinaus berichten intersexuelle Menschen, die in der Regel mehrfachen Operationen insbesondere im Säuglings- und Kindesalter unterzogen wurden, dass sie sich als Opfer von Verstümmelungen sehen. Die Folgen für die Betroffenen sind vielfältig, wie auch wissenschaftliche Nachuntersuchungen aufzeigen.
In der Wissenschaft wird die Existenz intersexueller Menschen seit Jahren anerkannt und unter-sucht. Mittlerweile sind die bisherigen Praktiken der Behandlung intersexueller Menschen insbe-sondere im Kindesalter auch international ein Thema. Auf der Ebene der Vereinten Nationen ist dies seit den Jahren 2008/2009 bei der Berichterstattung zum "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen" (CEDAW) der Fall, nachdem ein Schattenbericht vom Verein "Intersexuelle Menschen e. V." zum offiziellen CEDAW-Bericht der Bundesregierung die vielfache Diskriminierung von Intersexuellen dargestellt hatte.
Angesichts dieser Situation bedarf es eines klaren Signals des Landtags gegen alle nicht lebens- und gesundheitsnotwendigen Eingriffe ohne informierte Einwilligung der intersexuellen Menschen selbst.
Ein unabhängiges Beratungsangebot für intersexuelle Menschen in Niedersachsen fehlt. Darüber hinaus befindet sich u. a. in den Gesundheitsberufen die Aufklärung über Intersexualität noch in den Anfängen. Das Land hat deshalb die in den Nummern 1 bis 3 näher bezeichneten Beratungs- und Aufklärungsangebote aufzubauen.
Trotz der biologischen und medizinischen Erkenntnisse wird Intersexualität im deutschen Recht nur im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz berücksichtigt, wobei sie lediglich im Begründungsteil zum Begriff "sexuelle Identität" erwähnt wird.
Ebenfalls bestehen bei offiziellen statistischen Erhebungen in der Rubrik "Geschlecht" nur zwei Möglichkeiten. Damit missachten die geltenden Statistikgesetze die geschlechtliche Identität der In-tersexuellen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen können. Im Rahmen einer Bundesratsinitiative hat sich die Landesregierung deshalb für eine entsprechende Änderung des Personenstands- und des Statistikrechts einzusetzen.