Unwirksames Schutzgesetz?
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 18:14
Seit fünf Jahren gibt es das Gesetz zur „Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (§ 1631e BGB), das intergeschlechtliche Kinder vor einer geschlechtsverändernden Operation schützen soll, die gegen deren geschlechtliche Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstößt.
Zur eigentlich im Mai diesen Jahres anstehenden aber bisher nicht erfolgten Evaluation des Gesetzes durch die Bundesregierung meldete sich die Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (@oii_germany) in einer Pressemitteilung zu Wort und kritisiert, dass das Gesetz „in zentralen Aspekten unwirksam“ sei. Auf Basis einer laufenden Studie der Europa-Universität Flensburg sowie durch Informationen aus Peer-Beratungsstellen werde deutlich, dass geschlechtsverändernde Operationen an Kindern und Babys in Deutschland weiterhin stattfinden. OII Germany fordert entsprechend eine wissenschaftliche Evaluation des Gesetzes durch unabhängige Forschende und seine menschenrechtsbasierte Reformierung.
Zur Lücke im aktuellen Gesetz heißt es in der Pressemitteilung: „Das Gesetz legt fest, dass in Fällen, in denen keine akute Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Kindes besteht und der Eingriff trotzdem nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden soll, Familiengerichte eingeschaltet werden müssen. Sie sollen, gestützt auf Stellungnahmen von interdisziplinären Kommissionen, entscheiden, ob die Operationen und Eingriffe dem Wohl des Kindes am besten entsprechen.“
Das Problem sei laut OII Germany allerdings, dass die interdisziplinären Kommissionen überwiegend aus Mediziner*innen bestehen würden, die Intergeschlechtlichkeit als „krankhafte Störung“ ansähen. Entsprechend würden sie daher geschlechtsverändernde Eingriffe befürworten und und Familiengerichte würden diesen heteronormativen und interfeindlichen Empfehlungen offenbar folgen. Damit würde die grundlegende Schutzabsicht des Gesetzes ad absurdum geführt.
(Text und Grafik: Intergeschlechtliche Menschen e.V/Bund)
Zur eigentlich im Mai diesen Jahres anstehenden aber bisher nicht erfolgten Evaluation des Gesetzes durch die Bundesregierung meldete sich die Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (@oii_germany) in einer Pressemitteilung zu Wort und kritisiert, dass das Gesetz „in zentralen Aspekten unwirksam“ sei. Auf Basis einer laufenden Studie der Europa-Universität Flensburg sowie durch Informationen aus Peer-Beratungsstellen werde deutlich, dass geschlechtsverändernde Operationen an Kindern und Babys in Deutschland weiterhin stattfinden. OII Germany fordert entsprechend eine wissenschaftliche Evaluation des Gesetzes durch unabhängige Forschende und seine menschenrechtsbasierte Reformierung.
Zur Lücke im aktuellen Gesetz heißt es in der Pressemitteilung: „Das Gesetz legt fest, dass in Fällen, in denen keine akute Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Kindes besteht und der Eingriff trotzdem nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden soll, Familiengerichte eingeschaltet werden müssen. Sie sollen, gestützt auf Stellungnahmen von interdisziplinären Kommissionen, entscheiden, ob die Operationen und Eingriffe dem Wohl des Kindes am besten entsprechen.“
Das Problem sei laut OII Germany allerdings, dass die interdisziplinären Kommissionen überwiegend aus Mediziner*innen bestehen würden, die Intergeschlechtlichkeit als „krankhafte Störung“ ansähen. Entsprechend würden sie daher geschlechtsverändernde Eingriffe befürworten und und Familiengerichte würden diesen heteronormativen und interfeindlichen Empfehlungen offenbar folgen. Damit würde die grundlegende Schutzabsicht des Gesetzes ad absurdum geführt.
(Text und Grafik: Intergeschlechtliche Menschen e.V/Bund)