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Justizministerkonferenz will Gesetz zur Selbstbestimmung nachschärfen | DLF

Verfasst: So 14. Jun 2026, 16:44
von Anne-Mette
Dafür stimmten die Ressortchefs der Länder mehrheitlich auf ihrer Frühjahrstagung. Ziel der Initiative mehrerer Bundesländer ist es, offenkundigen Missbrauch etwa bei einer Änderung des Geschlechtseintrags zu verhindern. Die Konferenz fordert einen Prüfmechanismus bei den Standesämtern. Sachsens Justizministerin Geiert von der CDU erklärte, dabei gehe es nicht darum, die geschlechtliche Identität von Menschen staatlich zu kontrollieren. Es solle lediglich geprüft werden, ob es Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung gebe.

https://www.deutschlandfunk.de/justizmi ... n-100.html

Re: Justizministerkonferenz will Gesetz zur Selbstbestimmung nachschärfen | DLF

Verfasst: So 14. Jun 2026, 16:46
von Anne-Mette
Frühjahrskonferenz
11./12. Juni 2026 in Hamburg

TOP I.2
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag:
Selbstbestimmung stärken – Missbrauch bekämpfen
Berichterstattung: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
1. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich zu den ersten
Erfahrungen mit dem am 1. November 2024 in Kraft getretenen Gesetz über die
Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ausgetauscht.
Sie stimmen darin überein, dass es für die Betroffenen einen wertvollen Beitrag
leisten kann, eine rechtliche Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität ohne
unnötig stigmatisierende Verwaltungshürden zu erreichen. Zugleich sehen sie
gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf, um Missbrauch wirksam zu
begegnen und damit die Akzeptanz des Gesetzes sowie den Schutz der
Personen, die das Gesetz seinem Zweck entsprechend in Anspruch nehmen,
nachhaltig zu sichern.

https://www.hamburg.de/resource/blob/11 ... n-data.pdf

Re: Justizministerkonferenz will Gesetz zur Selbstbestimmung nachschärfen | DLF

Verfasst: So 14. Jun 2026, 21:37
von Michi
Aha! Die Bundesländer .. allen voran das eher trans-"kritsch" eingestellte Sachsen sehen also Nachbesserungsbedarf beim SBGG wegen offenkundigem Missbrauch.

Wenn etwas so offenkundig ist, dann sollte es ihnen doch ein leichtes sein, diesen angeblichen Mißbrauch mal mit konkreten Fällen zu belegen. Und dazu hätte ich gerne noch eine Erklärung, warum diese angebliche Mißbrauchsfälle nicht mit den bestehenden Gesetzen lösbar sein sollen!

Dann könnte man sich damit auseinandersetzen, und Betroffenen-Verbände könnten Vorschläge machen und bei einer möglichen Änderung mithelfen. Und die Länder könnten dem Eindruck entgegenwirken, dass es ihnen doch um Gängelung und Bevormundung von Betroffenen geht. Das ist für mich nämlich naheliegend, denn die Forderungen zur Nachschärfung kommen auffallend aus von der Union dominierten Bundesländern. Und die Union ist nicht eben dafür bekannt, dem SBGG wohlwollend gegenüber zu stehen. Außerdem macht sie sich immer weiter AfD-Themen zu eigen, und die AfD hält auch nichts von Selbstbestimmung!

Meine Position zur geforderten Nachbesserung: :((a