Schutz vor Ausspähung von Privatadressen | Bundestag
Verfasst: Mi 29. Apr 2026, 17:37
Inneres/Antwort
Der Schutz bestimmter Berufsgruppen vor einer Ausspähung ihrer Privatadresse ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5566) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5218). Danach wird das Melderecht derzeit überarbeitet vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag verankerten Auftrags, verschiedene Berufsgruppen wie Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte, Polizisten oder Journalisten vor einer Ausspähung ihrer Privatadresse mittels Melderegisterauskunft im Wege eines erleichterten Zugangs zu Auskunftssperren besser zu schützen.
„Das bisherige, auf den Schutz stark gefährdeter Einzelpersonen ausgelegte System der Auskunftssperren, welches eine händische Bearbeitung mit Anhörung des Betroffenen und Interessenabwägung bei jeder der derzeit bestehenden zirka 150.000 Auskunftssperren beinhaltet, bedarf angesichts der Größe der im Koalitionsvertrag benannten Personengruppen einer grundlegenden Überarbeitung“, schreibt die Bundesregierung weiter. Es gelte, das Verhältnis zwischen Melderegisterauskunft einerseits und Auskunftssperre anderseits insgesamt neu auszutarieren. Hierfür gebe es verschiedene Umsetzungsvarianten, die das Bundesinnenministerium derzeit „intensiv prüft“.
Der Schutz bestimmter Berufsgruppen vor einer Ausspähung ihrer Privatadresse ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5566) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5218). Danach wird das Melderecht derzeit überarbeitet vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag verankerten Auftrags, verschiedene Berufsgruppen wie Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte, Polizisten oder Journalisten vor einer Ausspähung ihrer Privatadresse mittels Melderegisterauskunft im Wege eines erleichterten Zugangs zu Auskunftssperren besser zu schützen.
„Das bisherige, auf den Schutz stark gefährdeter Einzelpersonen ausgelegte System der Auskunftssperren, welches eine händische Bearbeitung mit Anhörung des Betroffenen und Interessenabwägung bei jeder der derzeit bestehenden zirka 150.000 Auskunftssperren beinhaltet, bedarf angesichts der Größe der im Koalitionsvertrag benannten Personengruppen einer grundlegenden Überarbeitung“, schreibt die Bundesregierung weiter. Es gelte, das Verhältnis zwischen Melderegisterauskunft einerseits und Auskunftssperre anderseits insgesamt neu auszutarieren. Hierfür gebe es verschiedene Umsetzungsvarianten, die das Bundesinnenministerium derzeit „intensiv prüft“.