Ich hab mal ein bisschen auf den Seiten des BSH gestöbert.
Unter "
BSH als Arbeitgeber - Das bieten wir" steht zum Beispiel (Hervorhebung von mir):
4. Familie und Gesundheit
+ Chancengleichheit und Gleichberechtigung
Gleichstellung als gelebtes Leitprinzip.
- Gleichstellung auf Grundlage des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG)
- Erstellung eines vierjährigen Gleichstellungsplans:
--- konkrete Zielvorgaben zur Beseitigung von Unterrepräsentanzen von Frauen
--- Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensphasen und –modelle
--- Ziel: ausgewogenes „Frauen-Männerverhältnis“
- Auszug unserer Aktivitäten: alle Leitungspositionen werden ausgeschrieben, Führungspositionen auch in Teilzeit, Telearbeit in Führungspositionen grundsätzlich möglich, frauenspezifische Lehrgänge, Beratung und Unterstützung in Einzelfällen, geschlechtergerechte Personenbezeichnung
Das ist also eine Ansage des Arbeitgebers.
Im erwähnten
Gleichstellungsplan (PDF) steht unter "3.2 Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Berufstätigkeit" u.a.:
√ Die geschlechtergerechte Sprache wurde in sämtlichen Bereichen des BSH implementiert, begleitet von Informationsbereitstellung und Beratung durch die Gleichstellungsbeauftragte. Im Redaktionsleitfaden des BSH ist die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache für alle Bereiche niedergelegt und damit verbindlich. Hinweise zur geschlechtergerechten Sprache im BSH finden sich im Intranet.
Also: Ansage, Verpflichtung, usw. So wie Kleidungsvorgaben in Hotels, bei Burger-Bratereien, Rechtschreibvorgaben in Redaktionen, usw.
Ähnliche Vorgaben gibt es in vielen Behörden. Ich hatte schon mal die sehr vorbildliche
Handreichung für Bremer Behörden verlinkt, die im Prinzip sagt: "Benutze neutrale Begriffe ("Lehrkräfte", etc.), formuliere entsprechend um, und wenn es gar nicht anders geht, nimm das Sternchen".
Es gibt sogar mehrere Rechtsgutachten, dass insbesondere Behörden zu geschlechtergerechter Sprache verpflichtet sind, weil Grundrechte und allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, etc. (sind
hier im Anhang des Briefs aufgelistet).
Also geht es um betriebliche Vorgaben, an die sich die Beschäftigten in ihrer offiziellen Tätigkeit erst mal zu halten haben. Kleiderordnung, Sprachregelungen, usw. Es sei denn, ein Gericht erklärt diese Vorgaben für unrechtmässig - was ich persönlich zum Beispiel für das kirchliche Sonderarbeitsrecht so sehen würde, aber nicht für Sprachregelungen in offiziellen Texten, die eine Person im Namen und im Auftrags ihres AG produziert.
Das "Gender-
Verbote" ein ganz anderes Problem aufmachen, nämlich wie oben erwähnt ggf die Grundrechte der bezeichneten Personen verletzen, die sprachlich explizit ausgeschlossen werden, ist eine komplett andere juristische Frage.