Österreich, Verfassungsgericht: Nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt
Verfasst: Mo 12. Jan 2026, 23:10
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Es steckt auch ein vergleichbarer Passus wie im Entscheid des deutschen BVerfG von Oktober 2017 drin:«Ein grossartiger Tag für die Menschenrechte», erklärt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda (RKL). Anlass ist eine erst jetzt zugestellte historische Erkenntnis vom 18. Dezember 2025. Darin betont der Verfassungsgerichtshof das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seit Jahrzehnten judizierte Recht auf individuelle Geschlechtsidentität und unterstreicht, dass der Staat gehalten ist, die individuelle Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Geschlecht zu respektieren. Dieses fundamentale Grundrecht gilt auch für nicht-binäre Personen, die keine binäre Geschlechtszuordnung hinnehmen müssen und jedenfalls, wie alle trans und inter Menschen, auch die Streichung ihres Geschlechtseintrags verlangen können.
Eine kleine Stellung dieses juristischen Rückzugsgefechts aus der cis-binären Normierung bleibt da noch das Wörtchen "wahr". Mal sehen, wann sie da zur Erkenntnis aufschliessenWie bereits in seinem Erkenntnis zu inter Menschen aus 2018 weist der Verfassungsgerichtshof darauf hin, dass der Staat nicht verpflichtet ist, das Geschlecht von Menschen staatlich zu registrieren und er auf diese Registrierung verzichten könnte. Entscheidet er sich für eine Registrierung so muss diese wahr sein und nicht auf das körperlich-biologische Geschlecht abstellen sondern auf die individuelle Geschlechtsidentität.