Ich bin sehr dafür, diese Petition zu unterschreiben. Auch wenn ich sehr skeptisch bin, was da potenziell draus werden könnte. Selbst wenn sich eine Mehrheit von MdB finden sollte, die sich des Themas annimmt. Das BundesMeldeGesetz legt fest, was Bürger*innen und Ämter zu tun haben. Verordnungen regeln das wie. Es steht nirgendwo, was alles verboten ist, mal abgesehen von den allgemeinen Regeln für personenbezogene Daten und dem Umgang mit den beiden Arten von Sperrvermerken auf Meldedaten.
Sobald die Meldedaten aber bei anderen Behördn landen, gelten deren Gesetze und Verordnungen. Zum Beispiel landen sie bei Polizeien. Anlass kann eine Abfrage wegen einer zufälligen oder absichtlichen Kontrolle sein, oder weil der Name in irgendeinem Verfahren auftaucht. Auch als Zeug*in oder weil du eine Anzeige erstattet hast. Die Speicherdauer ist theoretisch begrenzt auf 5 oder 10 Jahre. Praktisch passieren Löschungen aber nicht so pünktlich [Info eines LKA-Menschen], denn wer weiss, wofür man's noch mal brauchen kann...
Das eigentliche Problem ist meiner Ansicht nach etwas abstrakter als konkrete Listen (die natürlich vollkommen undenkbar sein sollten! - in einem freiheitlich-demokratischen Staat(1)). Schritt eins war die Einführung neuer Felder im Meldedatensatz: Frühere Vornamen und frühere Geschlechtseinträge. Gab's bisher nicht. Frühere Nachnamen schon, weil Ehe und so. Bisher hatte ein Meldeamt also nur den aktuellen VN und GE plus eine Historie, wenn der Datensatz in diesem Meldeamt geändert wurde. Beim nächsten Umzug wird der aktuelle Stand ans Zuzugs-Meldeamt geschickt, ohne Historie. Das ist auch unkritisch, denn das neue Amt muss die Historie gar nicht kennen. Für Polizei etc geht nix verloren, denn die können das Bundeszentralregister (oder Kraftfahrtbundesamt) fragen. Dort liegt die komplette Historie.
Das Innenministerium ist aber etwas paranoid und datensüchtig. Nach Schritt eins wollte Dobrindt, dass die früheren Vornamen und Geschlechtseinträge ohne Limit mitgeschleift werden. Jedes Folgeamt kriegt die volle Historie. Das ist erst mal vertagt worden - auf Bundesebene, weil wohl die SPD interveniert hat. Blöderweise kann sowas als Verordnung geregelt werden (seitdem die Felder existieren). Ohne Gesetz, ohne Parlament, einfach per Brief des Ministeriums, und so hat das BaWü Innenminsterium (Strobl, CDU) im November 2025 genau solch eine Landesverordung rausgehauen;
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... l/2025-107 Die kritische Stelle ist §8(1). Die bestimmt ab 1.Nov.2026 dies (Änderungen in
kursiv):
§ 8 Datenübermittlungen an die Polizeidienststellen
(1) Die Meldebehörde unterrichtet die örtlich zuständige Polizeidienststelle sowie das Landeskriminalamt zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben, über Anmeldungen,
Änderungen des Geschlechtseintrags oder Namensänderungen. Hierbei werden folgende Daten aus dem Melderegister übermittelt:
1. Familienname,
2. frühere [Familien-]Namen,
3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens (Rufname) und frühere Vornamen,
4. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
5. Geschlecht und der frühere Geschlechtseintrag,
6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
7. derzeitige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte frühere Anschrift im Inland,
8. Einzugsdatum, Auszugsdatum.
Ich weiss nicht, ob "frühere Vornamen" die ganze Historie sein soll und tatsächlich nur der letzte vorherige Geschlechtseintrag übermittelt werden soll. Auf jeden Fall tauchen diese Meldungen dann im örtlichen Polizeirevier und LKA auf, sobald jemand das SBGG nutzt oder in die Gegend zieht. Wir wissen seit "NSU 2.0", wie einige Polizeien mit sensiblen Daten umgehen.
Heisst: Nicht nur alle zuständigen Meldeämter haben dann den vollen Einblick, wer trans und_oder nichtbinär ist und wie sie mal geheissen haben, sondern die örtliche Polizei und das LKA werden auch extra drauf aufmerksam gemacht. Obwohl solche Mitteilungen damals auf Bundesebene in letzter Minute aus dem SBGG gestrichen worden waren.
Es ist ziemlich klar, das bei solchem "Datenreichtum" (zu viele Leute haben zu viele Daten), erstens Missbrauch immer wahrscheinlicher wird und zweitens "Listen" quasi überall mit minimalem IT-Aufwand gebildet werden können, wenn es denn in der Hitze irgendeines Themas mal irgendwem in den Sinn kommt, bevor es gestoppt werden kann. Von rechtsextremen (Landes)regierungen mal ganz abgesehen.
Statt über konkrete Listen nachzudenken, sollten wir sehr aufmerksam sein, wer welche Daten bekommt und weitergibt, ob er sie wirklich braucht, wer die sehen darf, usw. Jedenfalls so lange, wie Änderungen von Vornamen und Geschlechtseinträgen Leute aggressiv machen.
Im Fall BaWü könnte theoretisch die Landesregierung noch die Verordnung vor Inkrafttreten kippen. Nach den LT Wahlen am 8.3. aber vermutlich nicht mehr. Ob andere Länder das nachmachen...
Die Petition oben ist also vor allem eher symbolisch und ein Indikator, wie viele Menschen, trans und Allies, sich zu ein paar Klicks mobilisieren lassen.
(1) Es gab da gerade einen tollen Talk auf dem 39c3:
Peep-Show für die Polizei. Staatliche Überwachung von Queers in Hamburger Toiletten bis 1980. Das waren die originalen "Rosa Listen"; nicht nur in Hamburg.