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Anhörung zur Krankenhausreform beschlossen | Bundestag

Verfasst: Mi 3. Dez 2025, 17:19
von Anne-Mette
Gesundheit/Ausschuss

Der Gesundheitsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/2512) zur Anpassung der Krankenhausreform befasst. Die Regelungen aus dem im Herbst 2024 verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) (20/13407) sollen dabei praxisgerecht fortentwickelt werden. Die grundsätzlichen Ziele der Reform - mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung - sollen jedoch gewahrt bleiben.

In der Beratung ging es unter anderem um die Kriterien, nach denen künftig über Krankenhausstandorte entschieden werden soll und um Ausnahmen von gesetzlichen Vorgaben. Auch die Ausgestaltung von Leistungsgruppen zur Sicherung der Behandlungsqualität in Krankenhäusern war ein Thema in der Sitzung. Eine Rolle spielten zudem Finanzierungsfragen.

Die Abgeordneten beschlossen zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche Expertenanhörung am 17. Dezember um 16.00 Uhr.