Genderblüten
Verfasst: So 2. Nov 2025, 14:00
Das Nutzende kann sich aussuchen, zu welcher Gruppierenden es gehört. Aber ob das Kontrollierende das auch so sieht ?

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Ohne obere Stange?Juliane hat geschrieben: So 2. Nov 2025, 22:01 Hallo Liz,
ich vermute mal zumindest ohne die obere Stange.
Liebe Grüßenach Seattle, Juliane
Quelle: https://www.radsport-news.com//files/fo ... _1_max.jpgJaddy hat geschrieben: So 2. Nov 2025, 23:33
Ich hab übrigens ein Rad mit Tiefeinstieg, weil das viel einfacher ist, als ein Bein im halben Spagat über den Gepäckkorb mit den Einkäufen zu schwingen. Gender hin oder her.
"The Times They Are a-Changin'"
Ich fahre zwar kein Rad und frage deshalb vielleicht so perplex: was ist an dem Schild verkehrt?ascona hat geschrieben: So 2. Nov 2025, 14:00 Das Nutzende kann sich aussuchen, zu welcher Gruppierenden es gehört. Aber ob das Kontrollierende das auch so sieht ?![]()
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Quelle: https://i.postimg.cc/9MRNwXgZ/e-scooter ... 4-2716.jpgDas könnte jetzt bei diesem Schild für eine freie Durchfahrt passen - auch wenn der Amtsschimmel hier anders wiehern dürfte. Es ist ja eindeutig etwas Rollerfahrendes und kein*e Radfahrende*r. Wenn es dort aber so aussieht, wie in dem ehemaligen Wald in meiner Nähe, dürfte es mit den kleinen Rädern Probleme geben ... . Heute ist fast überall der Wald weg - Klimawandel, Borkenkäfer, Misswirtschaft, ... ? - wie es ja auch korrekt oben auf dem Schild steht.
Nicht zu vergessen irgendwelche wildgewordenen Mountainbiker. Irgendwo ist auch mal Feierabend wenn da Leute mit Kind und Kegel und Hunden spazierengehen und die rasen plötzlich von hinten an dir vorbei oder kommen aus einem Nebenweg geschossen.Nicole Fritz hat geschrieben: Mo 3. Nov 2025, 15:11 dürfte es mit den kleinen Rädern Probleme geben ... . Heute ist fast überall der Wald weg - Klimawandel, Borkenkäfer, Misswirtschaft, ... ? - wie es ja auch korrekt oben auf dem Schild steht.
Jennifer, es ist nicht verkehrt. Ich war nur über den Begriff "Radfahrende" irritiert, und fand den dazu geschriebenen Kommentar auf dem Schild treffend.Lady Jennifer hat geschrieben: Mo 3. Nov 2025, 13:58 Ich fahre zwar kein Rad und frage deshalb vielleicht so perplex: was ist an dem Schild verkehrt?
Da ist gar nichts verkehrt. Du darfst dort nicht auf einem Fahrad fahren. Wenn Du aber ein Fahrrad schiebst, bist Du nicht radfahrend sondern zu Fuss gehend (das steht als Begriff auch in der StVO).Lady Jennifer hat geschrieben: Mo 3. Nov 2025, 13:58 Ich fahre zwar kein Rad und frage deshalb vielleicht so perplex: was ist an dem Schild verkehrt?
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/norm ... 1_0890.jpgDIMB steht für Deutsche Initiative Mountainbike.Die 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist das Befahren von Waldwegen, die schmaler als zwei Meter sind, per Gesetz verboten.
Die Regel wurde eingeführt, um Konflikte zwischen Mountainbikern und anderen Waldbenutzern sowie naturschutzfachliche Bedenken zu minimieren.
Die DIMB und andere Verbände kämpfen seit Jahren für die Abschaffung dieser Regel und haben dafür eine Petition eingereicht.
Die DIMB-Position
Die DIMB argumentiert, dass die Regel nicht verhältnismäßig ist und die Freiheit der Mountainbiker einschränkt.
Sie weisen darauf hin, dass die Befürchtungen, die zur Einführung der Regel führten, nicht wissenschaftlich belegt seien.
Die DIMB fordert eine Gleichbehandlung von Mountainbikern mit anderen Nutzern und eine Wiederzulassung des Befahrens schmaler Wege.
Aktueller Stand
Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der Regel angekündigt, jedoch gab es noch keine Einigung.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und welche Änderungen im Landeswaldgesetz vorgenommen werden.