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USA verbieten dritten Geschlechtseintrag beim Fliegen | queer.de

Verfasst: Di 21. Okt 2025, 17:14
von Anne-Mette
Akzeptiert werden nur noch die Geschlechtseinträge "weiblich" und "männlich".

https://www.queer.de/detail.php?article_id=55511

Reisepässe, die Einträge wie "X" für intergeschlechtliche oder nichtbinäre Menschen enthalten, sind zwar weiterhin gültig. Allerdings müssen sich die Reisenden entscheiden, ob sie als männlich oder weiblich registriert werden wollten.

Re: USA verbieten dritten Geschlechtseintrag beim Fliegen | queer.de

Verfasst: Di 21. Okt 2025, 19:58
von girlnamedliz
Das entsprechende CBP Bulletin ist hier einzusehen:
https://www.cbp.gov/sites/default/files ... 250707.pdf

In der Regel wird bei der Einreise erwartet, dass die APIS Daten mit den vorgelegten Dokumenten uebereinstimmen. Das ist unweigerlich nicht der Fall, wenn die Fluglinie den Gendermarker aendert. Dieser Satz aus dem Bulletin geht noch einen Schritt weiter: "If the travel document presented by a traveler for an international flight to or from the United States [...] does not [...] indicate the sex of the traveler, the carrier or the traveler should select either 'M' or 'F'."

LG, Liz

Re: USA verbieten dritten Geschlechtseintrag beim Fliegen | queer.de

Verfasst: Mi 22. Okt 2025, 18:48
von Jaddy
girlnamedliz hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 19:58 Dieser Satz aus dem Bulletin geht noch einen Schritt weiter: "If the travel document presented by a traveler for an international flight to or from the United States [...] does not [...] indicate the sex of the traveler, the carrier or the traveler should select either 'M' or 'F'."
Die große Frage ist dann, was CBP, also Zoll/Grenzschutz, bei der Einreise am Schalter der Passkontrolle sagt, wenn bei APIS das eine steht (M oder F) und im Pass ein "X". Wenn die sich ganz arg anstellen, hast du bei APIS falsche Angaben gemacht, was mühelos als Begründung für die Zurückweisung ausreicht.

Das Auswärtige Amt sagt aktuell in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen zu den USA:
Geschlechtseintrag bei ESTA- oder Visumanträgen

Reisende in die USA müssen bei ESTA- oder Visumanträgen entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben; relevant ist hierbei der bei Geburt zugewiesene Geschlechtseintrag der antragstellenden Person.
Dies gilt auch für Reisende, die den Geschlechtseintrag „X“ innehaben oder deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht. In diesen Fällen muss zusätzlich die Geburtsurkunde mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mitgeführt werden. Im Zweifelsfall sollte vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland kontaktiert und die geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung gebracht werden.
Heisst auch: Alte Geburtsurkunde = alter Name, der nicht mit dem auf dem Pass übereinstimmt. Das wird also nix nutzen. Und ein deutsch(sprachig)er Auszug aus dem Geburtenregister - = ganze Historie = Outing - wird sicherlich problemlos am US-Einreiseschalter durchgewunken (<- das ist Ironie).

Re: USA verbieten dritten Geschlechtseintrag beim Fliegen | queer.de

Verfasst: Mi 22. Okt 2025, 19:39
von girlnamedliz
ich werd's im Januar herausfinden. Bis dahin hat dann vielleicht auch der Supreme Court bzgl. Orr v Trump und die Frage entschieden, ob ich meinen aktuellen US-Pass behalten darf. Mit doppelter Staatsbuergerschaft ist das alles besonders doof, weil ich mir zum einen weder in Deutschland noch in den USA aussuchen kann welchen Pass ich vorzeige, gleichzeitig aber die Annahme gemacht wird, dass alle Dokumente equivalente Information enthalten. Natuerlich ist diese Annahme, wenn es unterschiedliche Ansichten ueber die Bedeutung des Gender Markers gibt, leider falsch.

LG, Liz