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Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 12:01
von Anne-Mette
Das Verwaltungsgericht Hannover hat sich am Dienstag mit Ampeln befasst: Das Thema waren Motive von lesbischen und schwulen Paaren in Hildesheim. Das Gericht wies eine Klage dagegen ab.

Die Stadt hatte im Juni mehrere Ampeln umgerüstet. Dagegen hatte ein Ratsherr aus Hildesheim geklagt.


https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... n-100.html

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 13:26
von Claudia
Leider ein nur sehr magerer Artikel, dem hoffentlich noch ein weiterer folgt. Neben dieser Klage als Privatmann gibt es ja auch noch die als Ratsherr.

Bei dieser Privatklage wäre doch interesannt gewesen, wodurch sich der Kläger in seinem Erziehungsstil eingeschränkt fühlt. Das muss ja in der Klage in gewisser Form ausgeführt sein.

Bei der Klage als Ratsherr könnte er sogar Erfolg haben, wenn er sich dabei auf die vorgegebenen Richtlinien der StVO beruft. Die sind textlich zwar gestaltbar, werden von den Gerichten aber sehr bindend an das aufgeführte Symbolbild bewertet. Mal abwarten.

LG Claudia

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 23:41
von Michi
Claudia hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 13:26 Leider ein nur sehr magerer Artikel,
Ich finde ihn nicht so mager wie deine Kritik daran. Was konkret fehlt dir denn in dem Artikel?

Claudia hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 13:26 Bei dieser Privatklage wäre doch interesannt gewesen, wodurch sich der Kläger in seinem Erziehungsstil eingeschränkt fühlt. Das muss ja in der Klage in gewisser Form ausgeführt sein.
Für mich liegt das klar auf der Hand. Leute wie dieser Typ, die gegen die Sichtbarkeit von queeren Menschen sind (Frei nach dem Motto: "Ich hab ja nichts gegen Schwule. Aber die sollen sich in der Öffentlichkeit nicht küssen!"), haben ein nachvollziehbar Problem, wenn die Gruppen, die sie hassen, öffentlich sichtbar sind. Denn sie können ihren Kindern nur schwer vermitteln, dass das falsch, gegen die Natur, unchristlich, Gotteslästerung oder sonst noch was negatives ist, und den Kindern Angst davor machen, womöglich selbst so zu sein, wenn die Kinder sehen, dass solche Menschen frei, selbstbestimmt und glücklich leben können.

Claudia hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 13:26 Bei der Klage als Ratsherr könnte er sogar Erfolg haben, wenn er sich dabei auf die vorgegebenen Richtlinien der StVO beruft. Die sind textlich zwar gestaltbar, werden von den Gerichten aber sehr bindend an das aufgeführte Symbolbild bewertet. Mal abwarten.
So schwarz-weiß wie du glaubst, ist die Lage nicht. Die VV sagt: Es muss ein stehender bzw. schreitender Fußgänger gezeigt werden. Das ist nur bei nichtmenschlichen Wesen wie Ottifant (Emden) oder Esel (Bremen) klar nicht der Fall. Ansonsten finden sich wohl keine sachlichen Argumente gegen unterschiedliche Darstellungen, weswegen ein bayrischer Verwaltungsrichter das Konstrukt eines "jeden durchschnittlich gebildeten aufmerksamen Betrachters" bemühen musste, der das genau so sehen würde wie er, um seiner persönlichen Meinung mehr Gewicht und den Anschein von Objektivität zu verleihen.

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 23:57
von Nicole Fritz
MichiWell hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 23:41 Das ist nur bei nichtmenschlichen Wesen wie Ottifant (Emden) oder Esel (Bremen) klar nicht der Fall.
Hallo Michi,

das verstehe ich jetzt ehrlich nicht. Auch bei Ottifant oder Esel ist doch eindeutig zu erkennen, ob diese als Fußgänger stehen oder schreiten. In meiner Siedlung wäre da ein Lurch - also Frosch oder Kröte - auf der Ampel. Der grüne aufrecht schreitend und der rote hockend. Leider bin ich mit dieser Ansicht alleine, und eine Ampel gibt es dort auch nicht.

Liebe Grüße
Nicole

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 00:27
von Michi
Nicole Fritz hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 23:57
MichiWell hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 23:41 Das ist nur bei nichtmenschlichen Wesen wie Ottifant (Emden) oder Esel (Bremen) klar nicht der Fall.
Hallo Michi,

das verstehe ich jetzt ehrlich nicht. Auch bei Ottifant oder Esel ist doch eindeutig zu erkennen, ob diese als Fußgänger stehen oder schreiten. In meiner Siedlung wäre da ein Lurch - also Frosch oder Kröte - auf der Ampel. Der grüne aufrecht schreitend und der rote hockend. Leider bin ich mit dieser Ansicht alleine, und eine Ampel gibt es dort auch nicht.

Liebe Grüße
Nicole
Hallo Nicole,

ich weiß, du willst das anders sehen, doch "Fußgänger" impliziert eine Person, also einen "Menschen, der zu Fuß geht", wobei gehen eine schreitende Fortbewegung meint. Unter diese Art der Fortbewegung würden allenfalls noch bestimmte Vogelarten fallen, die schreitend laufen. Aber das sind dann keine Personen.


Liebe Grüße
Michi

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 06:47
von Marlene
Mensch, ist das alles krank. Als gäbe es keine wirklichen Probleme, womit der Menschheit mehr gedient währe. Aber was soll man erwarten...

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 10:18
von Juliane
Moin zusammen.

Wir waren Anfang September für ein paar Tage in Hildesheim.
Mir sind dort zwei Ampeln aufgefallen, die gleichgeschlechtliche Paare zeigen.
Meiner Frau, die neben mir stehend die Ampel auch beobachtet hat und auf grün wartete, sind diese Abweichungen überhaupt nicht aufgefallen. Sie hat offensichtlich nur rot oder grün gesehen.
Andererseits sind ihr die Ost-Ampelmännchen in Dresden, oder Leipzig schon aufgefallen, obwohl die nur kleiner, dicker und mit Hut, sowie bei rot mit ausgebreiteten Armen zu sehen sind.

LG, Juliane

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 18:48
von Joo
Hallo Ihr,
ich behaupte mal diesen Ampelmännchen kann man kein Geschlecht zuordnen. Sie können alles sein, Mann/Frau, Frau/Frau, Mann/Mann oder was auch immer. Ich Glaube das Problem ist im Kopf des Ratsherren zu suchen.

LG Joo

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 10:37
von conny
MichiWell hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 00:27 Hallo Nicole,
ich weiß, du willst das anders sehen, doch "Fußgänger" impliziert eine Person, also einen "Menschen, der zu Fuß geht", wobei gehen eine schreitende Fortbewegung meint.
... und wo bleiben die Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer? :o
Könnte man auch einen rollstuhlschiebenden Homosexuellen, der eine non-binäre-Person schiebt auf dem Ampelglas darstellen. :roll:

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 10:45
von Nicole Fritz
conny hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 10:37 ... und wo bleiben die Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer?
Das ist genau das, was ich ansprechen wollte. - Immer diese Diskriminierungen! :((a

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 10:50
von Val44721
Manchen hier wäre vielleicht die Kommentarspalte der Bild-Zeitung eher gelegen.

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 22:34
von Michi
Nicole Fritz hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 10:45
conny hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 10:37 ... und wo bleiben die Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer?
Das ist genau das, was ich ansprechen wollte. - Immer diese Diskriminierungen! :((a
Hallo Nicole,

du bist im Grunde eine gute Seele. Deshalb macht es mich traurig, wenn du dich von solchen Leuten aufstacheln lässt, die sich z.B. auf Toleranz immer nur dann besinnen, wenn sie anderen unterstellen wollen, dass diese nicht tolerant genug wären. Diese Boshaftigkeit macht unsere Gesellschaft kaputt.

Liebe Grüße
Michi

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 23:06
von Nicole Fritz
MichiWell hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 22:34 ... aufstacheln ...
Hallo Michi,

wieso aufstacheln? Ich mache mich doch nur lustig über diese völlig sinnlose Diskussion. Man könnte doch statt einer Ampel auch so etwas wie früher die Form-Signale bei der Eisenbahn aufstellen: Klappe mit rotem Rand und Faust drauf sichtbar - stehen bleiben und warten; Klappe waagerecht - man darf die Straße überqueren; wie früher einmal beim Vorsignal. Mehr dazu bei "Freunde der großen und kleinen Eisenbahn".

Liebe Grüße
Nicole

Re: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen: Gericht weist Klage ab | NDR

Verfasst: Fr 26. Sep 2025, 01:09
von Lina
conny hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 10:37
MichiWell hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 00:27 Hallo Nicole,
ich weiß, du willst das anders sehen, doch "Fußgänger" impliziert eine Person, also einen "Menschen, der zu Fuß geht", wobei gehen eine schreitende Fortbewegung meint.
... und wo bleiben die Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer? :o
Könnte man auch einen rollstuhlschiebenden Homosexuellen, der eine non-binäre-Person schiebt auf dem Ampelglas darstellen. :roll:
Es sagt ja niemand, dass so ein Motiv nicht auch möglich wäre. Im Gegenteil. Aber im Prozess ging es ja nicht um was sein könnte, sondern das Ziel der Klage war genau das Gegentei: Die Möglichkeiten zu begrenzen. Wenn der Richter gesagt hätte, das motiv MÜSSE der gesellschaftlichen Realität entsprechen, hätten wir ein ganz anderes Problem. Dann musst du dir nur das Ost-Ampelmännchen und die Warnschilder vor einer Schule anschauen.