Anerkennung von Intergeschlechtlichkeit in Österreich | Stadt Wien
Verfasst: Do 11. Sep 2025, 16:44
Geschlechtseintrag für intergeschlechtliche Menschen
Für den Geschlechtseintrag bei Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, gilt laut der Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 9.9.2020 Folgendes:
Bei der Geburt von Kindern, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind, obliegt es der Hebamme oder der Ärzt*in als Geschlechtsbezeichnung "inter", "divers" oder "offen" einzutragen oder keine Angabe zu machen. Diese dritte Option ist nur bei Kindern möglich, die intergeschlechtlich, also weder eindeutig nur männlich noch eindeutig nur weiblich sind.
https://www.wien.gv.at/zusammenleben/an ... rkategorie
Für den Geschlechtseintrag bei Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, gilt laut der Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 9.9.2020 Folgendes:
Bei der Geburt von Kindern, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind, obliegt es der Hebamme oder der Ärzt*in als Geschlechtsbezeichnung "inter", "divers" oder "offen" einzutragen oder keine Angabe zu machen. Diese dritte Option ist nur bei Kindern möglich, die intergeschlechtlich, also weder eindeutig nur männlich noch eindeutig nur weiblich sind.
https://www.wien.gv.at/zusammenleben/an ... rkategorie