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Angaben zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland | Bundestag

Verfasst: Fr 8. Aug 2025, 13:29
von Anne-Mette
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

In der Polizeilichen Kriminalstatistik ist für das Jahr 2024 ein Fall des Straftatbestands der Verstümmelung weiblicher Genitalien nach Paragraph 226a Strafgesetzbuch registriert worden. 2023 waren es drei. Diese Daten gehen aus einer Antwort (21/1143) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/943) der AfD-Fraktion hervor. Diese hatte in der Vorbemerkung ihrer Anfrage auf Angaben des Bundesfamilienministeriums verwiesen, denen zufolge 2024 mehr als 73.000 Frauen und Mädchen betroffen gewesen seien und über 20.000 als gefährdet gegolten hätten.