conny hat geschrieben: Do 7. Aug 2025, 20:42
Jaddy hat geschrieben: Do 7. Aug 2025, 18:28
Nicht nur das rechtslogische Dilemma beim Schwangerschaftsabbruch und die paradoxe Argumentation der Union....
Wir wissen nicht, wie die betreffenden Passagen von beiden Koalitionsparteien interpretiert werden und welche Gesetzesänderungen im Detail das Dilemma auflösen.
Auch Frau Brosius-Gersdorf dürfte die Position der Union zu dem Thema bekannt sein. Dann zu sagen, dass der Koalitionsvertrag die Abschaffung des §218 vorsieht, war vorsichtig ausgedrückt, ungeschickt. So darf sie als Kandidatin eben nicht agieren wenn sie für politisch unabhängig gesehen werden will.
Ich bezog mich bei dem Dilemma auf die verfassungsjuristische Logik, die Brosius-Gersdorf in Punkt 2 beschreibt:
Stattdessen wurde mir [von der Union] vorgehalten, dass ich im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch folgenden Satz geschrieben habe: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ ... Nochmals zum Dilemma: Da die Menschenwürdegarantie nach herrschender Meinung nicht abwägungsfähig ist, wären bei Geltung der Menschenwürdegarantie für den Embryo ab Nidation Konflikte mit den Grundrechten der Schwangeren nicht lösbar. Ein Schwangerschaftsabbruch wäre dann unter keinen Umständen rechtmäßig, auch nicht bei Gefährdung des Lebens der Frau. Es ist aber bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer (§ 218a Abs. 2 StGB) und kriminologischer (§ 218a Abs. 3 StGB) Indikation legal ist. Die verfassungsrechtliche Lösung kann denklogisch nur sein, dass entweder die Menschenwürde abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt.
Das ist eine zwar akademische aber in der Gesamtheit durchaus wichtige Frage, um das ganze Konstrukt aus Verfassung und Gesetzen insgesamt konsistent zu halten. Wenn das nicht gelingt, gäbe es widersprüchliche Auslegungsmöglichkeiten und "zweierlei Mass". Etwas, was Juristys um jeden Preis vermeiden wollen. Brosius-Gersdorf ist durch und durch Juristin und Verfassungsexpertin, deshalb ist es logisch, dass sie diese Dinge akademisch diskutiert.
Es ist natürlich ein leichtes, daraus mit ein bisschen Verkürzung hier, etwas Übertreibung dort und natürlich polemischer Verstärkung einen scheinbaren Skandal in die Medien zu bringen: "Linksextreme Kandidatin lehnt Menschenwürde für Babys ab". Wer beschäftigt sich schon mit den Details.
Die Sache mit dem §218 ist auch alles andere als das plakative "will den §218 abschaffen". LTO hat das dargelegt:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... s-gersdorf
Ich weiss nicht, wie anders als von ihr beschrieben sich diese Passage interpretieren lässt:
Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.
(
https://www.koalitionsvertrag2025.de/si ... v_2025.pdf S.102)
DIe "heutigen Regelungen" sind: Kostenübernahme durch die gKV nur bei medizinischer Indikation oder nach Vergewaltigung, nicht bei "Konflikt". Das dürften sie auch gar nicht. Nicht mal freiwillig. Siehe unten.
Brosius-Gersdorf schreibt nicht von der Abschaffung des §218, sondern von einer notwendigen Modifikation des §218a, wenn das Vorhaben der Koalition
für die gKV rechtskonform sein soll:
Da der Koalitionsvertrag von Kostenübernahme „durch die gesetzliche Krankenversicherung“ spricht, bezieht sich die vereinbarte Erweiterung der Kostenübernahme nicht auf eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung durch die Länder für sozial bedürftige Frauen. Eine Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung setzt aber voraus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig, d.h. legal ist. Der Koalitionsvertrag geht also selbst von einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Wochen der Schwangerschaft aus.
Also auf den Punkt gebracht: Die gKV darf nur Massnahmen bezahlen, die klar legal sind und nicht wie aktuell nur "ausnahmesweise nicht strafrechtlich verfolgt". Wenn die Koalition also die gKV zur Kostenübernahme für Abbrüche wegen "Konflikt" verpflichten will, muss sie juristisch-logisch diese Abbrüche legal machen.
Wieder eine buchstabengetreue einwandfreie Logik, oder?