Claudia hat geschrieben: Fr 18. Apr 2025, 18:58
Da habe ich ja Glück, das mein Eintrag noch nach dem TSG geändert wurde (2013). Da wurde der Eintrag im Geburtenregister angepasst mit dem Hinweis auf ein Nachverfolgungsverbot. Das heißt, wer einen Auszug aus dem Geburtenregister haben möchte sprich Abstammungsurkunde, erhält meinen aktuellen Vornamen inkl. Geschlechtseintrag weiblich.
Das gilt immer noch. §64 PStG: "
Sperrvermerke. (1) 1Sind dem Standesamt Tatsachen bekannt, die die Annahme rechtfertigen, dass einer Person durch die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder durch Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Personenstandseintrag eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann, so wird auf ihren Antrag zu diesem Eintrag für die Dauer von drei Jahren ein Sperrvermerk eingetragen."
Allerdings auch §65: "
Benutzung durch Behörden und Gerichte. (1) 1Behörden und Gerichten sind auf Ersuchen Personenstandsurkunden zu erteilen, Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag sowie die Durchsicht mehrerer Registereinträge zu gewähren, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist. Gleiches gilt für Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten. Die Behörden und die Gerichte haben den Zweck anzugeben. 4Sie tragen die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung." Das ist ... ein Scheunentor. "Durchsicht mehrere Registereinträge heisst: Sammelabfrage nach Merkmalen.
Aber das sind die Standesämter. Interessanter sind die Meldeämter. Die führen nämlich auch Register. Das heisst: Sie löschen nichts, sondern schreiben alle Änderungen fort. Dort wird die Auskunftssperre quasi-automatisch eingerichtet, damit die Behörde selbst bei erlaubten Abfragen auch nicht versehentlich gegen das (weitergeltende) Offenbarungsverbot verstösst. Quelle:
"Leitfaden für die Meldebehörden über den Umgang mit Auskunfts- und Übermittlungssperren".
Die Meldeämter werden automatisch von den Standesämtern über Änderungen informiert und geben ihrerseits Änderungen an verschiedene Behörden weiter, die
ebenfalls Register führen. Bundesmeldegesetz und - ich liebe die Bezeichnung und das Teil selbst - Zweite BundesMeldeDatenÜbermittlungsVerordnung,
2. BMeldDÜV. Auf die Spezifikation dahinter kann ich mir IT-mässig einen runterholen
Heisst: Trotz Übermittlungssperre oder gar Auskunftssperre lag die gesamte Änderungshistorie deines Personenstandseintrags innerhalb weniger Monate bei Rentenversicherung, Bundeszentralregister, Kraftfahrtbundesamt, Bundesamt für Steuern und ggf Bundeswehr-Personalmanagement und_oder Ausländerzentralregister. Und "Sicherheitsbehörden" haben eh "automatisierten" (also quasi-online) Zugriff auf die Meldedaten (inkl Historie). Da gilt meines Wissens auch keine Sperre. Die sehen alles.
Die einen Tag vor der finalen Abstimmung zum SBGG aus dem Gesetz genommene automatische Übermittlung an alle Bundes- und Landes-"Sicherheits"-Behörden samt Geheimdiensten ist nur verschoben. Das soll nämlich demnächst zentral für alle Änderungen der Meldedaten eingeführt werden - und damit auch für Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen.
In der Koalitions-Vereinbarung steht dazu noch ein zusätzlicher Satz mit gleicher Absicht: "Im Rahmen der Namensrechtsreform nehmen wir die bessere Nachverfolgbarkeit aller Personen bei berechtigtem öffentlichem Interesse bei Namensänderungen in den Blick." (
PDF, Zeile 3323ff). Das könnte darauf hinauslaufen, dass Behörden "mit berechtigtem Interesse" alles angezeigt kriegen. Mögllicherweise auch Polizei bei einer Personenkontrolle.
Da das SBGG das TSG komplett ersetzt und jetzt für alle Änderungen davor und danach gilt, werden also zukünftig sehr viele Behörden die kompletten Verlaufsdaten haben. Aber klar; die gehen natürlich alle sehr verantwortungsvoll und kompetent damit um... *Sarkasmus-Fähnchen schwenk*
Fazit: Nein, das TSG bot keinen besseren Schutz, das SBGG bietet ziemlich den gleichen - aber eben auch keinen speziellen für trans Personen. Das ist eine der Hauptkritikpunkte, aber eine größere, umfassendere Lösung wäre möglicherweise gar nicht fertig geworden. Fun fact: Das SBGG bezieht sich in seinen Paragraphen überhaupt nicht auf trans, inter oder nicht, sondern behandelt den Geschlechtseintrag als - nunja - amtlichen Anredetarif. Mehr nicht. Es ist rein juristisch gedacht völlig egal, warum irgendwer seinen Eintrag und Vornamen ändern will. Guter Kunstgriff, dessentwegen Schutz- und Antidiskriminierungsrechte sowie Anspruch auf medizinischen Leistungen anderswo geregelt werden müssen - sobald wir mal wieder eine progressive, menschenfreundliche Regierung kriegen...
Heisst: Das eigentliche Problem sind nicht TSG oder SBGG, sondern die vielen Gesetze und Verordnungen zum Umgang mit Meldedaten, die sich überhaupt nicht um trans Personen und ihre Belange kümmern. Weder positiv noch negativ, sondern einfach ignorant.
Jetzt werden erst mal sehr viele Daten zusammengeführt aus imaginären "Sicherheitsgründen". Egal ob TSG, §45b oder SBGG: Wenn eins den offiziellen Eintrag ändert / geändert hat, dann ist das mittelfristig immer ein Komplettouting gegenüber so ziemlich jeder Behörde.