Die Rechte von Trans* und Inter* Personen vor österreichischen Höchstgerichten | Verfassungsblog
Verfasst: Do 30. Jan 2025, 19:16
Prekäre Identitäten
Die Rechte von Trans* und Inter* Personen vor österreichischen Höchstgerichten
Bis heute fehlen in Österreich gesetzliche Regelungen für die Änderung des Geschlechtseintrags von Trans* und Inter* Personen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) haben die Voraussetzungen und Eintragungsmöglichkeiten entwickelt. Beide Gerichtshöfe vertraten dabei seit den 1990er Jahren eine progressive Linie: Trans* Personen dürfen im Identitätsgeschlecht heiraten, der Geschlechtseintrag darf unabhängig von einer bestehenden Ehe geändert werden, und operative Eingriffe sind keine Pflicht für eine Geschlechtsänderung. Auch intergeschlechtliche Personen haben das Recht, einen ihrer Geschlechtsidentität entsprechenden Geschlechtseintrag zu wählen oder auf den Eintrag zu verzichten. Nun scheint der VwGH seine fortschrittliche Haltung aufzugeben: Das Geschlecht einer Person sei zwingend einzutragen, grundsätzlich komme es dabei auf das biologische Geschlecht an. Grund genug, sich zu fragen, ob die Rechte von Trans*, Inter* und nicht-binären Personen in Österreich in Gefahr sind.
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Die Rechte von Trans* und Inter* Personen vor österreichischen Höchstgerichten
Bis heute fehlen in Österreich gesetzliche Regelungen für die Änderung des Geschlechtseintrags von Trans* und Inter* Personen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) haben die Voraussetzungen und Eintragungsmöglichkeiten entwickelt. Beide Gerichtshöfe vertraten dabei seit den 1990er Jahren eine progressive Linie: Trans* Personen dürfen im Identitätsgeschlecht heiraten, der Geschlechtseintrag darf unabhängig von einer bestehenden Ehe geändert werden, und operative Eingriffe sind keine Pflicht für eine Geschlechtsänderung. Auch intergeschlechtliche Personen haben das Recht, einen ihrer Geschlechtsidentität entsprechenden Geschlechtseintrag zu wählen oder auf den Eintrag zu verzichten. Nun scheint der VwGH seine fortschrittliche Haltung aufzugeben: Das Geschlecht einer Person sei zwingend einzutragen, grundsätzlich komme es dabei auf das biologische Geschlecht an. Grund genug, sich zu fragen, ob die Rechte von Trans*, Inter* und nicht-binären Personen in Österreich in Gefahr sind.
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