SBGG, Vornamen: Es geht doch mehr
Verfasst: Sa 28. Sep 2024, 09:47
Ein Update von Jenny Wilken (dgti) zu den seltsamen Vorstellungen des BMI bzgl Vornamen:
Stellt sich die Frage, warum dem BMI erst massiv erklärt werden muss, was "Selbstbestimmung" eigentlich bedeutet. Kommt in deren Denke möglicherweise nicht so vor. Aber natürlich ist auch das Gesetz selbst zu kritisieren. Wenn wir schon völlig ohne Voraussetzungen einen beliebigen der vier "Gender-Tarife" buchen können, warum soll der dann quasi durch die Hintertür erkennbar sein?
Dies ist bereits in die FAQ der dgti zum SBGG eingearbeitet: https://dgti.org/2024/07/23/faq-zum-sbgg/am Dienstag [23.9.24] waren Vertreter*innen des BVT*, des LSVD+ sowie der dgti beim BMI zum Gespräch.
Dort kam als ein Ergebnis heraus, dass die Vornamenswahl weiter aufgefasst wird und es ein Update an die Landesministerien geben wird. Dies ist mittlerweile erfolgt, und entsprechend mit der Bitte der Weitergabe an die Standesämter versehen.
Kurzzusammenfassung:
Wer den Geschlechtseintrag "männlich" wählt, kann sich männlicher Vornamen oder Vornamen, die beiden Geschlechter zugeordnet werden können, bedienen.
Wer den Geschlechtseintrag "weiblich" wählt, kann sich weiblicher Vornamen oder solcher, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können, bedienen.
Wer den Geschlechtseintrag "divers" wählt oder den Geschlechtseintrag streichen lässt, hat die freie Auswahl.
Die Wahl eindeutig männlicher Vornamen zum Geschlechtseintrag "weiblich" und eindeutig weiblicher Vornamen zum Geschlechtseintrag "männlich" ist nicht möglich.
Die Standesämter haben Beispiele bekommen.
Stellt sich die Frage, warum dem BMI erst massiv erklärt werden muss, was "Selbstbestimmung" eigentlich bedeutet. Kommt in deren Denke möglicherweise nicht so vor. Aber natürlich ist auch das Gesetz selbst zu kritisieren. Wenn wir schon völlig ohne Voraussetzungen einen beliebigen der vier "Gender-Tarife" buchen können, warum soll der dann quasi durch die Hintertür erkennbar sein?