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Flensburger Verfassungsrechtlerin erklärt, wo die AfD "gesichert extremistisch“ ist | SHZ Abo

Verfasst: Fr 6. Sep 2024, 08:40
von Anne-Mette
Die Flensburger Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold zeigt den juristischen Weg zum Verbotsverfahren der AfD auf.

Prüffall, Verdachtsfall, gesichert extremistisch - es ist eine Steigerung in drei Schritten, in der eine politische Partei in Deutschland wie aktuell die AfD auf ihre Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung untersucht wird. "Verfassungsrechtlich ist also nicht die Frage von rechtsextrem oder linksextrem maßgeblich, sondern, ob eine Partei unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet", erklärt Anna Katharina Mangold von der Europa-Universität Flensburg.


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