Bundessozialgericht erleichtert Kinderwunsch für Transsexuelle
Verfasst: Do 29. Aug 2024, 09:10
evangelisch.de
Kassel (epd). Transsexuelle Versicherte können nach einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau in Zukunft auf Kosten der Krankenkasse ihre Samenzellen für eine spätere Kinderwunschbehandlung einfrieren lassen. Zuvor muss allerdings noch der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die hierfür nötige Richtlinie erstellen, in der die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme festgelegt werden, urteilte am Mittwoch das Kasseler Bundessozialgericht (BSG) in einem Fall aus Niedersachsen (AZ: B 1 KR 28/23 R).
https://www.evangelisch.de/inhalte/2333 ... nssexuelle
Die Ärztezeitung wählte diese Überschrift:
Bundessozialgericht
Leidensdruck Transsexueller kann Krankheitswert haben
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... 52300.html
Kassel (epd). Transsexuelle Versicherte können nach einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau in Zukunft auf Kosten der Krankenkasse ihre Samenzellen für eine spätere Kinderwunschbehandlung einfrieren lassen. Zuvor muss allerdings noch der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die hierfür nötige Richtlinie erstellen, in der die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme festgelegt werden, urteilte am Mittwoch das Kasseler Bundessozialgericht (BSG) in einem Fall aus Niedersachsen (AZ: B 1 KR 28/23 R).
https://www.evangelisch.de/inhalte/2333 ... nssexuelle
Die Ärztezeitung wählte diese Überschrift:
Bundessozialgericht
Leidensdruck Transsexueller kann Krankheitswert haben
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