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Bundessozialgericht erleichtert Kinderwunsch für Transsexuelle

Verfasst: Do 29. Aug 2024, 09:10
von Anne-Mette
evangelisch.de

Kassel (epd). Transsexuelle Versicherte können nach einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau in Zukunft auf Kosten der Krankenkasse ihre Samenzellen für eine spätere Kinderwunschbehandlung einfrieren lassen. Zuvor muss allerdings noch der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die hierfür nötige Richtlinie erstellen, in der die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme festgelegt werden, urteilte am Mittwoch das Kasseler Bundessozialgericht (BSG) in einem Fall aus Niedersachsen (AZ: B 1 KR 28/23 R).


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Die Ärztezeitung wählte diese Überschrift:
Bundessozialgericht
Leidensdruck Transsexueller kann Krankheitswert haben

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