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Namenswahl bei neuem Geschlechtseintrag: Nur so semi selbstbestimmt | taz

Verfasst: Mi 21. Aug 2024, 08:52
von Anne-Mette
Der Artikel setzt sich mit einschränkenden Auslegungen einiger Standesämter auseinander:

BREMEN taz | Leano darf nicht Jamie heißen. Auch nicht Mika. Auch nicht mit Zweitnamen, und nein: auch nicht mit Bindestrich. Das wäre nicht männlich genug, nicht eindeutig. So zumindest interpretiert das Bremer Standesamt bisher das Selbstbestimmungsgesetz.

https://taz.de/Namenswahl-bei-neuem-Ges ... /!6028351/

Re: Namenswahl bei neuem Geschlechtseintrag: Nur so semi selbstbestimmt | taz

Verfasst: Mi 21. Aug 2024, 09:48
von Dani_77
Check ich nicht.
Und was ist wenn ich als Geschlecht "divers" eintragen lasse?

Re: Namenswahl bei neuem Geschlechtseintrag: Nur so semi selbstbestimmt | taz

Verfasst: Mi 21. Aug 2024, 11:24
von Ulrike-Marisa
Moin,
ich habe in den Text mal rübergelsen, tytipsch deutsch, unklar und wenig verstänich. Ein neues Wiehern eines ungnädigrn Amtsschimmels, so mein Eindruck....

Gruß, Ulrike-Marisa :(

Re: Namenswahl bei neuem Geschlechtseintrag: Nur so semi selbstbestimmt | taz

Verfasst: Mi 21. Aug 2024, 12:24
von Jaddy
Ich bin etwas enttäuscht, dass Bremen da so wehrig ist. Nach meiner Kommunikation mit denen, ist das nicht das Standesamt. Die Leiterin ist eigentlich äusserst positiv. Es ist diese Stelle für Personenstandssachen beim Innensenat, die Fachaufsicht für die Standesämter, genauer die eine Person, mit der ich auch Mailkontakt hatte.

In dem ersten Rundschreiben ist klar, dass zumindest bei "divers" und ohne Eintrag recht frei gewählt werden kann, wenn die Namen in Summe uneindeutig sind. Ich nehme als Beispiele immer sowas wie Markus-Katharina, die als Kombi eigentlich gehen sollten; mindestens mit Bindestrich, aber eigentlich auch ohne. Aus dem "Kiran"-Beschluss des BVerfG 2008 bzw dem Verfahrensgang geht hervor, dass ein eindeutiger Name eigentlich ausreicht. Vor allem wenn er der Erst- und Rufname ist.

In einigen Fällen können Namensgutachten helfen, ansonsten: Amstintern eskalieren, dann anwaltliches Schreiben, dann klagen.

Ich vermute, dass die intern die Zügel angezogen haben. Das Standesamt Bremen-Mitte war nämlich 2019 äusserst liberal in Sachen -§45b. Ich hab da meine Änderung problemlos gemacht und Linus Giese zB auch.
Aber ich sehe, dass meine Namensvetter*in von den Bremer Grünen an der Sache dran ist. Das ist fein. Vielleicht kann ich Kai Wagalla am Samstag hier auf dem CSD mal ansprechen, wie die Lage ist.
Allerdings kann ich mal die Mail von der Person im Referat 23 "Personenstandsrecht" zitieren:
ich bedanke mich für Ihre Mail vom 14.08.2024 und die damit verbundenen Informationen [das neue Rundschreiben], die uns auch auf dem ministeriellen Weg erreicht haben.
Heisst: "Wir haben das gleiche Schreiben auch vom Ministerium bekommen"! Ich sehe die Echtheit also als bestätigt an.
Wir haben damit gerechnet, dass es in den nächsten Wochen und Monaten immer wieder Nachjustierungen geben wird. Insoweit sind wir dankbar für alle Klarstellungen, die die Standesämter vor dem 01.11.2024 erreichen, damit ab dann bundesweit rechtssichere Erklärungen bei den Standesämtern beurkundet werden können.
Mag ja sein, aber diese recht willkürlich wirkenden die Setzungen und Ablehnungen schon jetzt bei Anmeldungen, wo noch gar keine Festelgungen notwendig sind, sind schon ziemlich krass. Bedenken äussern und auf Klärungen hinweisen könnte ich nachvollziehen, aber kein "nö, geht nicht".
Wir schließen uns der aktuellen Konkretisierung an.
Heisst: Bis zu 5 Vornamen, Anzahl veränderbar.
Die Überarbeitung des Internetauftritts der Standesämter Bremen-Mitte und Bremen-Nord wurde bereits veranlasst. Ich gehe davon aus, dass die Änderung spätestens Dienstag online ist.
Das ist auch passiert.