Namensrecht und SBGG
Verfasst: So 5. Mai 2024, 18:59
Hallo zusammen,
bisher ist die Führung von Vornamen in Deutschland reglementiert, und zwar in dem Sinne, dass der Vorname einer Person eindeutig eine geschlechtliche Zuordnung ermöglichen muss. Ausnahmen gibt es, z. B. althergebrachte Doppelnamen wie Karl-Maria, und wohl noch ein paar andere. Grundsätzlich soll aber das Geschlecht einer Person am Vornamen eindeutig erkennbar sein.
Spätestens mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz kann es zu Konflikten kommen, aber auch jetzt schon bei Änderungen nach altem Recht. Was gilt denn nun, wenn beim Geschlechtseintrag ein D oder ein X steht? Welche Vornamen sind erlaubt, oder ist alles möglich?
Und was passiert, wenn jemand seinen Vornamen nach SBGG ändert, sagen wir von Doris zu Günther, den Geschlechtseintrag aber bei F belässt? Oder geht das gar nicht? Liegt es womöglich im Ermessen der Standesbeamtin, ob der neue Vorname akzeptiert wird?
Weiß jemand bescheid, ob es dazu neue Regeln beim Namensrecht gibt, und wie diese lauten?
LGL
bisher ist die Führung von Vornamen in Deutschland reglementiert, und zwar in dem Sinne, dass der Vorname einer Person eindeutig eine geschlechtliche Zuordnung ermöglichen muss. Ausnahmen gibt es, z. B. althergebrachte Doppelnamen wie Karl-Maria, und wohl noch ein paar andere. Grundsätzlich soll aber das Geschlecht einer Person am Vornamen eindeutig erkennbar sein.
Spätestens mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz kann es zu Konflikten kommen, aber auch jetzt schon bei Änderungen nach altem Recht. Was gilt denn nun, wenn beim Geschlechtseintrag ein D oder ein X steht? Welche Vornamen sind erlaubt, oder ist alles möglich?
Und was passiert, wenn jemand seinen Vornamen nach SBGG ändert, sagen wir von Doris zu Günther, den Geschlechtseintrag aber bei F belässt? Oder geht das gar nicht? Liegt es womöglich im Ermessen der Standesbeamtin, ob der neue Vorname akzeptiert wird?
Weiß jemand bescheid, ob es dazu neue Regeln beim Namensrecht gibt, und wie diese lauten?
LGL