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Gesetzlicher Krankenversicherer muss für stimmangleichende Behandlung zahlen

Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 12:09
von Anne-Mette
VersicherungsJournal

15.1.2024 — Transsexuelle haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer stimmangleichenden Operation durch ihren gesetzlichen Krankenversicherer, wenn ihre Stimme eindeutig nicht zu ihrem äußeren Erscheinungsbild passt. Das hat das Sozialgericht Augsburg mit Urteil vom 16. März 2023 entschieden (S 12 KR 462/21).

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