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Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: Fr 22. Dez 2023, 10:01
von Maya
Jeder kennt iihn.
Den Schlussatz in der Werbung für Medikamente.
".....und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker"
Den wird es jetzt so nicht mehr geben.
Es gibt doch tatsächlich eine GESETZESÄNDERUNG, die ab 27.12.23 in Kraft tritt.

Ab da darf dieser Satz so nicht mehr verwendet werden.
Ab da muss es heissen:

"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke"

Hier nachzulesen:

https://www.gmx.net/magazine/politik/up ... t-38995314

So long.......... (moin)

Re: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: Sa 23. Dez 2023, 13:26
von ChristinaF
Als ob wir hier in DE nichts Wichtigers zu tun hätten. (ag)
LG Christina

Re: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: Sa 23. Dez 2023, 13:36
von Laila-Sarah
(cow) Oh schon wieder eine gerechte Formulierung, welch Katastrophe. Und diese afrikanischen Weicheier klagen über Ebola ? (cow)

Re: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: Sa 23. Dez 2023, 14:10
von Lavendellöwin
ChristinaF hat geschrieben: Sa 23. Dez 2023, 13:26 Als ob wir hier in DE nichts Wichtigers zu tun hätten. (ag)
LG Christina
Hey..

da geb ich dir vollkommen recht, ich es gibt Wichtigeres zu tun als sich darüber aufzuregen.

Was Sinnhaftes zu unterstützen kostet meist weniger Energie und tut auch noch gut...
Aber Dampfplauderer gibts überall (moin)

Alles Liebe Marie (flo)

Re: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: Sa 23. Dez 2023, 14:18
von Patricia
Ich muss ehrlich sagen, mein erster Gedanke war schon in eine ähnliche Richtung. Der Bundestag muss sich mit so nichtigen Sachen befassen und Wichtigeres wie z.B. das SBG bleibt ewig liegen... Und selbst dann kommt nur etwas halbgares raus. So etwas sollte doch einfach selbstverständlich sein.

Und um ehrlich zu sein, wenn ich an nicht binäre Personen denke... sollte der Satz doch besser lauten: Fragen sie in Ihrer Praxis oder Apotheke...

Just my 2-¢t

Patricia

Re: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: Sa 23. Dez 2023, 15:00
von Marlene
Ich frage weder da noch dort. Seit meinem von diesen "Experten" eingebrockten Chemieunfall, anders kann man es nicht nennen, bin ich mein eigener Arzt.

Re: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: Sa 23. Dez 2023, 15:12
von Nicole Fritz
Gilt jetzt etwa meine Variante dazu auch nicht mehr? :roll: - Zu Rasuren und Nebenwegen lesen sie bitte die Bild-Zeitung oder fragen sie ihren Frisör oder Taxifahrer.

Irgendwie hat mich jetzt der Weihnachts-Blues wohl endgültig erwischt!?
(wmue) (snow) (nico)

LG Nicole

Re: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: Sa 23. Dez 2023, 15:32
von Lavendellöwin
Patricia hat geschrieben: Sa 23. Dez 2023, 14:18 Und um ehrlich zu sein, wenn ich an nicht binäre Personen denke... sollte der Satz doch besser lauten: Fragen sie in Ihrer Praxis oder Apotheke...
Im Grunde, ja.

Es gibt aber noch andere Personen mit Praxen und dann versteht wieder eine Person was falsch
und beschwert sich..den Zopf kannst du bis nach Südafrika flechten.

Deutschland hat einfach eine viel zu tief verankerte Meckerkultur die viel behindert, auch das SBG.
Manche sind halt nur "Zer*Denker"

Alles Liebe Marie (flo)

Re: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: Sa 23. Dez 2023, 16:16
von Juliane
Ja, da fällt mir der alte Spruch wieder ein.

-Zu den riesiegen Nebenwirkungen verhauen sie den Arzt ihres Apothekers-. :lol:

Re: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: Sa 23. Dez 2023, 16:28
von Account gelöscht
Ich hätte es eleganter gefunden, wenn die Hersteller einfach stillschweigend die neue Version genommen hätten. Geht aber leider nicht, weil diese Version dann abweichend vom Gesetz gewesen wäre. So gibt es kurz ein wenig Aufregung für die Leute, die das halt aufregt und ist dann wohl auch fix wieder vergessen. Bis irgendeine andere Sprachsau durchs Dorf getrieben wird.

Re: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: Sa 23. Dez 2023, 18:01
von Maya
Linda Hostedder hat geschrieben: Sa 23. Dez 2023, 16:28 Ich hätte es eleganter gefunden, wenn die Hersteller einfach stillschweigend die neue Version genommen hätten. Geht aber leider nicht, weil diese Version dann abweichend vom Gesetz gewesen wäre. So gibt es kurz ein wenig Aufregung für die Leute, die das halt aufregt und ist dann wohl auch fix wieder vergessen. Bis irgendeine andere Sprachsau durchs Dorf getrieben wird.
Genau das habe ich mir auch gedacht, als ich das gelesen habe.
Gibt es für so einen Mist tatsächlich ein Gesetz? :shock:
Sollte nicht jeder normale Mensch selbst auf die Idee kommen, bei Fragen dazu in der Arztpraxis oder der Apotheke nachzufragen?
Bei meinem Klempner, Bäcker , oder Elektriker würde ich wahrscheinlich eher nicht anrufen. :roll:
Halten die uns tatsächlich für so dämlich, dass wir nicht selbst darauf kommen könnten?
Und wieso überhaupt ein Gesetz? Kann es dazu nicht eine einfache Verpflichtung geben?
Gesetze erfordern doch einen riesen Aufwand, der hier völlig unnötig ist und vor Allem unnötige Kosten verursacht.
Und dann dazu noch diese total unglücklich gewählte Formulierung.
Nonbinäre, allen voran Jaddy, werden da ihre eigene Meinung zu haben.
Dabei hätte man das ganz einfach anders formulieren können.
Und das sogar OHNE unsere Sprache zu verunglimpfen.

"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und informieren Sie sich in Ihrer ärztlichen Praxis, oder Apotheke"

Frohe Weihnachten (nico)

Maya

Re: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: So 24. Dez 2023, 07:54
von Christiane
Juliane hat geschrieben: Sa 23. Dez 2023, 16:16 Ja, da fällt mir der alte Spruch wieder ein.

-Zu den riesiegen Nebenwirkungen verhauen sie den Arzt ihres Apothekers-. :lol:
Hm, hiess das nicht: "Wegen den riesigen Nebenwirkungen erschlagen Sie Ihren Arzt oder Apotheker." ?

Konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. :lol:
LG
Christiane

Re: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Verfasst: So 24. Dez 2023, 09:18
von Wally
Wenn der/die/das Patient*#?In jetzt aber anhand endlich korrekter Formulierung "in der Apotheke" fragt - kriegt er/sie/es denn dann überhaupt eine Antwort? Und von wem? Von der Reinigungs-Aushilfskraft Kübra, oder von Müllmann Willem, der für die Feiertage Verhüterli braucht? Und ist dann auch gewährleistet, dass die Antwort in korrekter Gendersprache erfolgt, damit sie nicht missverstanden werden kann?

Mir scheint, dieses Gesetz ist noch etwas unausgegoren.