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Forderungen nach Revision des Kinderpornografie„Paragrafen | NDR

Verfasst: Mi 29. Nov 2023, 12:26
von Anne-Mette
Moin,

nicht nur dem Beitrag von gestern Abend im NDR-Fernsehen entnahm ich, dass die Verschärfung des Strafmaßes bei Verbreitung von 'Kinder-Pornografie' oftmals "die Falschen" trifft.
So trifft es z.B. auch Kinder, die so eine Nachricht, vielleicht aus dem Klassen-Chat oder anderen ihnen zugänglichen Quellen erhalten haben und an andere Menschen weiterleiten, vielleicht auch nur, um darauf aufmerksam zu machen und zu warnen.
Ähnlich ging es einer Mutter/Elternsprecherin, die in "guter Absicht" Dateien weitergeleitet hat (näheres im NDR-Beitrag):
https://www.ndr.de/nachrichten/info/For ... 53386.html

Es ist kein "deutsches Problem"; aus Dänemark wird ähnliches gemeldet.

DerStandard griff das Thema schon 2020 auf:
Netzpolitik
Wenn Kinder Kinderpornografie verbreiten
https://www.derstandard.de/story/200011 ... verbreiten

Re: Forderungen nach Revision des Kinderpornografie„Paragrafen | NDR

Verfasst: Mi 29. Nov 2023, 13:45
von Blossom
Heißt es doch im ersten Beitrag "aus Unkenntnis der Gesetzeslage", fordert der zweite mehr Aufklärung zur Thematik. Einerseits kann ich die Mutter verstehen, andererseits hätte ihr durchaus bewusst sein müssen, dass sie durch das Versendung eine Verbreitung betreibt. Dass diese unter Strafe steht ist lang und breit durch sämtliche Medien gegangen. Allerdings halte ich ihr zugute, dass 'schockierte' Menschen zu undurchdachten Entscheidungen neigen. Kinder hingegen sollten altersgemäß (u.a. auch durch Lehrkräfte) an das Thema herangeführt werden. Dass Gesetz in aktueller Gestaltung somit auch 'Unschuldige' trifft steht außer Frage - doch heißt es nicht: 'Nichtwissen schützt vor Strafe nicht'?

Re: Forderungen nach Revision des Kinderpornografie„Paragrafen | NDR

Verfasst: Mi 29. Nov 2023, 16:08
von Anne-Mette
Moin,
Blossom hat geschrieben: Mi 29. Nov 2023, 13:45 doch heißt es nicht: 'Nichtwissen schützt vor Strafe nicht'?
ganz richtig. Allerdings sollten im Strafmaß die "näheren Einzelheiten" berücksichtigt werden. Das wird ja teilweise auch schon gemacht und es ist meines Wissens noch nicht zu einer Haftstrafe gekommen, wenn Dateien wegen "Nichtwissen" und im "guten Glauben" an andere Personen weitergeleitet worden sind (z.B. um zu beratschlagen, wie damit umgegangen werden MUSS).

Wichtig noch einmal der Hinweis, so etwas keinesfalls zu tun!