Von den
ursprünglichen Änderungswünschen ist
nicht viel übrig geblieben. Schade eigentlich, denn da waren viele Kritikpunkte aus der Community dabei: Wartefrist, Sperrfrist, bei Rückänderung nur der alte Name, der -§6.2 (Hausrecht), Wehrpflicht.
Immerhin die Kritik des BundesDatenschutzBeauftragten an der Übermittlung an die "Sicherheitsbehörden" ist fast wörtlich drin. Das "berechtigte Interesse" bei Dokumentenänderungen zu streichen auch.
Was glücklicherweise draussen bleibt: "Zusätzliche Voraussetzungen" (aka Zwangberatungen, irgendwelche Bescheinigungen), der verspätete Start (Nov.2025 statt 2024) und ein paar pseudo-besorgte Schwurbeleien zu "Aber die Kinder!".
Die gute Nachricht also: Die Empfehlung richtet keinen zusätzlichen Schaden an.
Die schlechte Nachricht: Sie verbessert auch nichts. Weder im Text, noch real. An diese Empfehlungen muss sich nämlich keinein halten. Vielleicht werden sich die Leute in den Bundestagsausschüssen das mal angucken, aber ob sie sie übernehmen (empfohlen oder nicht) ist fraglich ("not invented here") und was das BMJ aka Buschmann dazu sagt ist noch eine andere Sache.
Fazit: Nett, dass wir mal drüber geredet haben.
Die beiden Wortbeiträge im Bundesrat sind allerdings gut. Die
sechszehn Minuten insgesamt lohnen sich. Okay, die ersten 12. Die restlichen vier sind die Abstimmung der ganzen Ziffern

Aber schaut mal, wie ruhig und unaufgeregt das alles abgeht, wenn es nicht darum geht, mit den eigenen Reden die Wahlbasis zu beeindrucken. Beide Beiträge sind von grünen Landesministerinnen aus dem Osten: Brandenburg und Sachsen. Beide pro SBGG. Es lohnt sich also durchaus, auch in Landesregierungen Grüne zu haben. Egal ob sie mit CxU oder SPD regieren. Sonst wären die Empfehlungen auch deutlich anders ausgefallen.
Apropos Ausschuss! Am 13.11. gibt es eine
Anhörung zum SBGG im Bundestags-Ausschuss "Familie, Senioren, Frauen und Jugend". Die Liste der geladenen Exp... äh Externen ist erwartungsgemäss (Korte..., aber auch Mangold). Freddy Mo Wenner hat
was dazu geschrieben. Die Statements deshalb wohl auch erwartungsgemäss ablaufen.
Was ich noch nicht ganz verstehe: Vor einer Anhörung müsste nach meinem Verständnis der Entwurf erst an den Ausschuss überwiesen werden. Also 1. Lesung im Bundestag. Aber bis hin zum 10. November ist in der Tagesordnung nichts davon zu finden. Eine Drucksachennummer gibt es auch immer noch nicht.
Naja, wir schauen mal

Wenn da jetzt die Termine gemacht werden, scheint ja etwas Fahrt rein zu kommen.