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Bundestag/Bundesrat: Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 11:28
von Anne-Mette
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

Die Bundesregierung will den Opferschutz im Strafverfahren - insbesondere für minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs - weiter verbessern. Die Beratungen des "Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch" hätten gezeigt, dass in den letzten Jahren zwar bereits viel für den Opferschutz erreicht wurde, aber gerade für die minderjährigen Opfer sexuellen Missbrauchs noch weitere gesetzliche Verbesserungen erforderlich sind.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll daher unter anderem dazu beitragen, Mehrfachvernehmungen Betroffener möglichst zu vermeiden. Zudem erleichtert er für volljährig gewordene Missbrauchsopfer die Bestellung eines Opferanwalts, ergänzt die Regelungen über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Hauptverhandlungen mit Minderjährigen und erweitert die Informationsrechte der Betroffenen. Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche wegen sexuellen Missbrauchs verlängert der Entwurf auf 30 Jahre.

Re: Bundestag/Bundesrat: Rechte von Opfern sexuellen Missbra

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 18:03
von Anne-Mette
Zu diesem Thema pass auch folgende Meldung:

Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten —
Dr. Christine Bergmann fordert Hilfen für alle Betroffenen bei Therapie und Beratung

http://beauftragte-missbrauch.de/

Re: Bundestag/Bundesrat: Rechte von Opfern sexuellen Missbra

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 16:07
von Anne-Mette
Aus dem Bundesrat:

Mehr Rechte für Opfer sexuellen Missbrauchs

Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung den Opferschutz im Strafverfahren - insbesondere für minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs - weiter verbessern will.

Der Entwurf soll unter anderem dazu beitragen, Mehrfachvernehmungen Betroffener möglichst zu vermeiden. Zudem erleichtert er für volljährig gewordene Missbrauchsopfer die Bestellung eines Opferanwalts, ergänzt die Regelungen über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Hauptverhandlungen mit Minderjährigen und erweitert die Informationsrechte der Betroffenen. Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche wegen sexuellen Missbrauchs verlängert der Entwurf auf 30 Jahre.

Der Bundesrat möchte im weiteren Verfahren prüfen lassen, ob das Gesetz seiner Zustimmung bedarf, weil unter anderem die neuen Opferrechte im Strafverfahren Mehrausgaben für die Länder bewirken. Zudem hält er es für erforderlich, die Verjährung der in Rede stehenden Straftaten zukünftig bis zum 21. Lebensjahr der Opfer ruhen zu lassen (gegenwärtig gilt das 18. Lebensjahr). Hierdurch würde den Betroffenen die Chance zuteil, ein Trauma vor Verjährungseintritt soweit zu überwinden, dass eine freie Entscheidung über eine Anzeige noch rechtzeitig möglich ist. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Anforderungen an Ausbildung und Qualifikation von Jugendrichtern und Jugendstaatsanwälten empfindet der Bundesrat als zu weitreichend und lehnt sie daher ab.

Zudem bitten die Länder um nochmalige kritische Prüfung der Verjährungsfristen für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche. Aus ihrer Sicht rechtfertigt nicht jede vorsätzliche Verletzung, die unabhängig von einer sonstigen Zwangslage erfolgt, eine dreißigjährige Verjährungsfrist.

Re: Bundestag/Bundesrat: Rechte von Opfern sexuellen Missbra

Verfasst: Mi 8. Jun 2011, 16:59
von Anne-Mette
Bergmann spricht sich für Entschädigung und mehr Hilfe für sexuell Missbrauchte aus
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Deutschland steht erst am Anfang. Dies erklärte die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, am Mittwoch vor dem Familienausschuss. Die frühere Bundesfamilienministerin war im März 2010 in das neu geschaffene Amt berufen worden, nachdem zahlreiche Fälle von sexuellem Kindsmissbrauch vor allem in kirchlichen Einrichtungen und in Schulen bekannt geworden waren. Zuggleich hatte die Bundesregierung einen Runden Tisch "Sexueller Missbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" eingerichtet, dem Bergmann ebenfalls angehört. Sie unterrichtete den Familienausschuss über die wesentliche Inhalte ihres Abschlussberichtes, den sie am 24. Mai dieses Jahres veröffentlicht hat.

Nach Angaben Bergmanns gingen zwischen April 2010 und März 2011 rund 2.000 Briefe und 11.000 Telefonanrufe bei ihrer Anlaufstelle ein. Davon seien rund 4.500 von einem wissenschaftlichen Team ausgewertet worden. 63 Prozent der Briefe und Anrufe seien von Frauen gekommen, 37 Prozent von Männern. Das Durchschnittsalter der Personen habe bei 46 Jahren gelegen. Die jüngste Person sei sechs Jahre, die älteste 89 Jahre alt gewesen. Viele Menschen, die unter sexuellem Missbrauch gelitten hätten, erklärte Bergmann, würden erst nach vielen Jahren die Kraft aufbringen, sich mit dem Erlebten bewusst auseiander zu setzen.

In 52 Prozent der Fälle handelte es sich nach Angaben Bergmanns um Missbrauchsfälle innerhalb der Familie, in 32 Prozent um Missbrauch in Institutionen, neun Prozent der Missbrauchsfälle hätten im weiteren sozialen Umfeld stattgefunden und sieben Prozent entfielen auf Fremdtäter. In 87 Prozent der Fälle seien Männer als Täter angegeben worden, in sieben Prozent der Fälle Frauen und in sechs Prozent der Fälle sowohl Männer wie Frauen. Bergmann führte aus, dass Jungen vor allem in Institutionen unter sexuellem Missbrauch zu leiden gehabt hätten, Mädchen hingegen vor allem im familiären Umfeld.

Christine Bergmann präsentierte den Abgeordneten auch ihre Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen für die betroffenen Menschen und warb für deren Umsetzung. So müssten beispielsweise die Kosten für traumatherapeutische Verfahren, Kreativ- und Körpertherapien von den Kassen übernommen werden. Zudem müsse die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten und Ärzten zur Behandlung von Missbrauchten ausgeweitet werden. Sie setzte sich auch für einen elternunabhängigen Rechtsanspruch von Kindern auf eine Beratung ein. Insgesamt müssten die vorhanden Beratungsangebote bundesweit ausgebaut und vernetzt werden. Bergmann sprach sich dafür aus, dass die Institutionen, in denen es zu Missbrauchsfällen gekommen sei, zu Entschädigungszahlungen herangezogen werden, die sich am gerichtlich erzielbaren Schmerzensgeld orientieren sollen. In Fällen, in denen der Täter nicht mehr belangt werden könne, müsse der Staat einspringen.

Von den Abgeordneten aller Fraktionen bekam Bergmann viel Lob für die von ihr geleistete Arbeit ausgesprochen. Einhellig wurde die Fortsetzung der Aufarbeitung und eine materielle wie immaterielle Hilfe für Geschädigte gefordert.