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Pflegestudiumstärkungsgesetz mit Änderungsanträgen

Verfasst: Mi 27. Sep 2023, 11:36
von Anne-Mette
Gesundheit/Ausschuss

Das sogenannte Pflegestudiumstärkungsgesetz wird zusammen mit diversen sachfremden Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen beraten und verabschiedet. Im Gesundheitsausschuss wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8105) am Mittwoch zusammen mit 20 Änderungsanträgen der Koalition eingeführt.

Änderungsanträge betreffen unter anderem eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie, Versorgungsansprüche bei Impfschäden, den erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und Regelungen zur häuslichen Krankenpflege.

Mit der Gesetzesnovelle zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung sollen Pflegestudenten künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Pflegestudium soll zudem als duales Studium ausgestaltet werden mit einem theoretischen und einem praktischen Teil. Ferner wird das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinfacht. So soll der Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung ermöglicht werden.

Zu dem Gesetzentwurf findet am Mittwochnachmittag ab 13.15 Uhr eine Expertenanhörung statt.

Re: Pflegestudiumstärkungsgesetz mit Änderungsanträgen

Verfasst: Mi 27. Sep 2023, 15:21
von Anne-Mette
Änderungswünsche für Reform des Pflegestudiums
Gesundheit/Anhörung

Gesundheits- und Bildungsexperten begrüßen die von der Bundesregierung geplante Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, fordern aber Nachbesserungen in einigen Regelungsdetails. Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung wird ebenso unterstützt wie die neue Ausrichtung als duales Studium. Kritisch gesehen wird unter anderem die Finanzierung, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch ergab. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen.

Dem Gesetzentwurf (20/8105) zufolge sollen Pflegestudenten künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Pflegestudium soll zudem als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studenten neben der hochschulischen Pflegeausbildung auch einen praktischen Ausbildungsanteil absolvieren. Die praktische Ausbildung wird der Vorlage zufolge aus einem Ausgleichsfonds finanziert, in den Bund, Länder, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Private Krankenversicherung (PKV) und mittelbar die Pflegebedürftigen einzahlen.