Bundestag/Bundesrat: Kinderschutz
Verfasst: Di 24. Mai 2011, 11:26
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz)
Die Bundesregierung möchte den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter verbessern. Es zeige sich, dass in verschiedenen Feldern noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. So bedürfe es unter anderem einer Verbesserung der Rechtsgrundlagen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bereich der Schnittstellen zum Gesundheitssystem. Auch seien die beteiligten Institutionen und Leistungssysteme auf örtlicher Ebene strukturell besser zu vernetzen. Verbesserungsbedürftig sei darüber hinaus auch die Kooperation im Einzelfall. Der Gesetzentwurf sieht daher unter anderem die Einrichtung von Netzwerken im Kinderschutz auf der lokalen Ebene vor. Zudem soll er die Zusammenarbeit der Jugendämter verbessern und beinhaltet eine bundeseinheitliche Regelung der Befugnis kinder- und jugendnaher Berufsgeheimnisträger zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt. Die in der Jugendhilfe beschäftigten Personen sollen zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse verpflichtet sein.
Die Bundesregierung möchte den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter verbessern. Es zeige sich, dass in verschiedenen Feldern noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. So bedürfe es unter anderem einer Verbesserung der Rechtsgrundlagen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bereich der Schnittstellen zum Gesundheitssystem. Auch seien die beteiligten Institutionen und Leistungssysteme auf örtlicher Ebene strukturell besser zu vernetzen. Verbesserungsbedürftig sei darüber hinaus auch die Kooperation im Einzelfall. Der Gesetzentwurf sieht daher unter anderem die Einrichtung von Netzwerken im Kinderschutz auf der lokalen Ebene vor. Zudem soll er die Zusammenarbeit der Jugendämter verbessern und beinhaltet eine bundeseinheitliche Regelung der Befugnis kinder- und jugendnaher Berufsgeheimnisträger zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt. Die in der Jugendhilfe beschäftigten Personen sollen zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse verpflichtet sein.