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Opfern sexueller Gewalt mehr Zeit geben

Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 14:43
von Anne-Mette
Aus dem Bundestag:

Opfern sexueller Gewalt mehr Zeit geben — Verjährungsfristen erhöhen
Recht/Gesetzentwurf
Opfer sexueller Gewalt sollen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Zeit haben, eine eventuelle Traumatisierung durch die Tat zu verarbeiten. Mit einem Gesetzentwurf (17/5774) wollen deshalb die Abgeordneten die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre erhöhen, wenn die Tat vorsätzlich ausgeübt wurde. Bislang seien es nur drei Jahre. Opfer sexueller Gewalt würden mehr Zeit erhalten, um Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz für Therapie- und Rehabilitationsbehandlungen zu stellen. Nach dem Willen der Grünen soll die zivil- bzw. strafrechtliche Verjährung aus familiären Gründen oder bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres einsetzen.

Zur Begründung schreibt die Fraktion unter anderem, bei Kindern, bei denen der sexuellen Missbrauch schon im frühen Kindesalter stattgefunden hat, würde allein eine Verjährungsfrist von dreißig Jahren nicht ausreichen. In solchen Fällen sei es von besonderer Bedeutung, dass die Verjährungsfrist erst nach der Vollendung des 25. Lebensjahres beginnen würde bzw. spätestens mit dem Ende der häuslichen Gemeinschaft, wenn das Opfer mit dem Täter in einer solchen lebt. Die Grünen verweisen darauf, Anfang 2010 seien Fälle des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen aus den 1970-er und 1980-er Jahren bekannt geworden — "nach Jahren und Jahrzehnten des Schweigens". Dass die Fälle erst so viele Jahre später bundesweit ans Tageslicht gekommen seien, zeuge von der Schwere der Taten und der über viele Jahre wirkenden Traumatisierung.

Re: Opfern sexueller Gewalt mehr Zeit geben

Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 15:38
von Joe95
ich finde solche straftaten dürften überhauptnicht verjähren...

Re: Opfern sexueller Gewalt mehr Zeit geben

Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 15:44
von Anne-Mette
Moin,

es ist natürlich die Frage, wie und ob ein Missbrauch nach so vielen Jahren noch nachgewiesen werden kann.
Weiterhin ist es so, dass sich einerseits Gesetzte geändert haben, andererseits der Umgang mit Sexualität.
Ein Beispiel: Anfang der 1980er-Jahre wurde Kinderpornografie in Dänemark und Schweden verboten, 1985 auch in den Niederlanden; d.h. vorher war es erlaubt/wurde geduldet.
Auch hat die sog. Anti-Autoritäre Erziehung damals manches hervorgebracht, das man heute verabscheuen würde.

Zum Thema "Missbrauch" ist sicherlich auch dieser Artikel interessant. Mag sein, dass in diesem Fall eine Verlängerung der Verjährungsfrist "geholfen hätte":
Missbrauch in der Kirche
Bischof Ulrich räumt Versagen ein
Der Skandal hat die Kirche im Norden erschüttert. Ein Ahrensburger Pastor hatte in der Vergangenheit Kinder missbraucht. Bischof Gerhard Ulrich räumt Versagen ein und entschuldigt sich bei den Opfern.
SHZ: http://www.shz.de/nachrichten/top-thema ... n-ein.html

Offener Brief der Kirchengemeinde: http://www.kirche-ahrensburg.com/downlo ... 0Brief.pdf
Weitere Infos und Stellungnahmen der Gemeinde:
http://www.kirche-ahrensburg.com/kirche ... er_kga.htm

Gruß
CPG

Re: Opfern sexueller Gewalt mehr Zeit geben

Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 13:37
von exuser-23-02-2013
Für meine Begriffe ändert man hier die falsche Verjährungsfrist. Ich habe kein Problem mit einer Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend ab der rechtskräftigen Verurteilung bzw. der Volljährigkeit, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, plädiere aber im Gegenzug dafür, die strafrechtliche Verjährungsfrist für solche Taten auf 30 Jahre zu verlängern. Da die Anspruchsgrundlage für Entschädigungen regelmäßig -§ 823 BGB sein dürfte, ergäbe sich damit eine faktische Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche von mindestens 33 Jahren.

Der besondere Clou meines Vorschlages wäre zudem, dass ein potenzieller Täter womöglich eher bereit ist Schadenersatz zu zahlen, wenn er sich damit die strafrechtliche Verfolgung ersparen kann, in dem er den Anspruch anerkennt und so genau die Beweisproblematik für das Opfer entfällt.