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Moderne Diskriminierung

Verfasst: Di 10. Mai 2011, 06:41
von exuser-23-02-2013
Es greift um sich ...

Immer mehr Kaufhäuser und Einkaufszentrum veranstalten "Ladies night" mit extra Programm und Zutritt nur für Frauen. Den Gag schießt jetzt aber ein nahes Einkaufszentrum ab, welches auch Männer zulässt - aber nur in den ebenfalls in das Einkaufszentrum integrierten Saturn (Elektronikmarkt) und auch nur durch einen separaten Eingang. Ist das die neue Form der Gleichberechtigung? :twisted:

Re: Moderne Diskriminierung

Verfasst: Di 10. Mai 2011, 13:47
von Joe95
was soll man sagen, das stimmt einfach nur...
trotzdem ist der mensch süchtig nach schubladen...

Re: Moderne Diskriminierung

Verfasst: Di 10. Mai 2011, 14:01
von exuser-23-02-2013
Wobei Schubladen an sich weder schlimm noch verwerflich sind, im Gegenteil, sie sind meist sogar ausgesprochen nützlich. Der Mensch wäre ohne "Schubladendenken" vermutlich gar nicht in der Lage kompexe Dinge auszuführen - aber beispielhaft im Straßenverkehr laufen ganz viele Dinge automatisiert ab, eben gerade weil wir die meisten Dinge schubladenmäßig sortieren, bewerten und bewährte Konsequenzen ergreifen. Wo es keine Schublade gibt, wird die Tätigkeit sehr schnell anstrengend und/oder führt zum Versagen/Unfall.

Wichtig ist doch aber, dass wir erkennen, wo die vorhandenen Schubladen nicht ausreichen und neue geschaffen werden müssen oder Schubladen generell unpassend sind.

Re: Moderne Diskriminierung

Verfasst: Di 10. Mai 2011, 14:52
von Queen-Linda
dinge steckt man in die schublade, wie zB unterwäsche, schrauben oder sonst was..aber wir menschen müssen uns doch nicht irgendwo reinstecken.


finde das aber echt hammer mit den einkaufszentrum. warum machen die das? wegen irgendwelche spanner, die glück haben das überall an wachpersonal eingespart wird ...

Re: Moderne Diskriminierung

Verfasst: Di 10. Mai 2011, 16:08
von Alisha301
siemens hat geschrieben: ... dann machen wir uns eine neue Kategorie, z.B. Crossdresser.

Gruß Siemens
Da möchte ich aber in eine schöne große Schublade. :lol:

LG Alisha )))(:

Re: Moderne Diskriminierung

Verfasst: Di 10. Mai 2011, 20:32
von Bianca D.
Hallöchen,

Merkwürdig!Mir verschließt sich der Sinn oder Unsinn solcher Aktionen.Und hingehen an solch einem Tag würde ich wohl auch nicht...

Gruß Bianca

Re: Moderne Diskriminierung

Verfasst: Mi 11. Mai 2011, 10:43
von melanie
Hallo erst mal
und hier meine Meinung zu "Diskriminierung" und "Schubladen". Meiner Meinung nach ist das so: Der Mensch, schon seit Urzeiten darauf abgestellt, sich in Hierarchien zu bewegen, braucht irgendeine Form der Zuordnung. D.h. Neulinge und Unbekannte werden instinktiv auf Rang und Stufenhöhe in der Hackordnung abgeklopft und ebenso intuitiv als Ergebnis der Untersuchung einer Gruppe zugeordnet. Damit ist der Kennenlernvorgang erst einmal abgeschlossen, vorausgesetzt Verhaltensmuster und Erscheinungsbild des / der zuzuordnenden sind soweit normiert, dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Gelingt das nicht, kommt Unsicherheit auf - wohin mit dem Typ, auf den keine der üblichen Schablonen passt? Von der Unsicherheit ist der Weg zur Ablehnung dann nur noch ein kurzer. Und schon fühlen wir uns diskriminiert.
Oder, und das scheint mir der bessere Weg zu sein, wir interessieren uns nicht für Schubladen und machen unser Ding. Was - das wissen wir alle, wohl nicht einfach und für manche, eingezwängt in Konventionen und umgeben von in sicheren Schubladen befindlichen Freunden und Kollegen einfach unmöglich erscheint.
Mit Nachteinkäufen nur für Frauen und derlei Aktionen hat das wohl nichts zu tun, diese dienen schlicht und einfach nur von Marketingexperten berechneten und Werbefachleuten angeheizten Umsatzsteigerungen, legitim in einer freien Marktwirtschaft. Schließlich ist es jedes Menschen eigene Sache, da mitzumachen oder es bleiben zu lassen.
Ja - was wollte ich nun eigentlich sagen? Ja richtig, sch... was auf Schubladen und Schablonen, ich bin in keiner und fühle mich sehr wohl dabei.

bis dann mal wieder
Melanie

Re: Moderne Diskriminierung

Verfasst: Mi 11. Mai 2011, 13:06
von exuser-23-02-2013
Legitim sicher, aber auch legal?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz formuliert das so:
-§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der
ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
-§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in -§ 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses
Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
...
8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der
Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
-§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,
wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher
Schuldverhältnisse, die
1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer
Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen
der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und
die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
...
ist unzulässig.

Nach diesen Regelungen wäre die Maßnahme ohne jeden Zweifel nicht zulässig.
Aber wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es keine Ausnahmen gäbe:
-§ 5 Positive Maßnahmen
Ungeachtet der in den -§-§ 8 bis 10 sowie in -§ 20 benannten Gründe ist eine
unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene
Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in -§ 1 genannten Grundes verhindert oder
ausgeglichen werden sollen.
-§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
(1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine
unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der
sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann
insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung
1. der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken
vergleichbarer Art dient,
2. dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung
trägt,
3. besondere Vorteile gewährt und ein Interesse an der Durchsetzung der
Gleichbehandlung fehlt,
...

Die -§-§ 8 bis 10 bilden keine Ausnahmetatbestände für diesen Fall, da es sich dort um Beschäftigungsverhältnisse handelt. Auchd er -§ 5 ist nicht zutreffend, da es hier um andere Sachverhalte geht. Wirklich spannend wäre es zu erfahren, auf welchen Ausnahmetatbestand man sich beruft, denn Nummer 1 dürfte wohl kaum taugen, Nummer 2 würde schlicht und einfach bedeuten, dass an normalen Verkaufstagen die Intimsphäre nicht gewährleitet werden könnte, d.h. die Betreiber müssten sich die Frage gefallen lassen, ob sie nicht an den "normalen" Öffnungstagen die grundlegenden Schutzbedürfnisse der Kundschaft nicht befriedigen können, so dass eigentlich nur noch Nummer 3 bliebe. Danach müssen besondere Vorteile gewährt werden, was man mit erweiterten Öffnungszeiten als gegeben ansehen könnte, ob aber auch ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt - au backe, das könnte sehr eng werden. Ich halte solche Aktionen für rechtlich auf sehr tönernen Füßen stehend. Im übrigen: Gleichberechtigung ist keine Einbahnstraße, von daher empfinde ich die bewusst-gewollte Einführung solcher Maßnahmen unter Aspekten der Emanzipation für grundverkehrt.