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Schweiz | Bundesgericht lehnt Streichung des Geschlechtseintrags ab
Verfasst: Fr 9. Jun 2023, 19:29
von Anne-Mette
watson:
Entweder Mann oder Frau: Bundesgericht lehnt Streichung des Geschlechtseintrags ab
https://www.watson.ch/schweiz/justiz/97 ... a-nElUYK8s
Re: Schweiz | Bundesgericht lehnt Streichung des Geschlechtseintrags ab
Verfasst: Fr 9. Jun 2023, 20:07
von Annette
Aus dem schweizerischen Zivilgesetz:
Jede Person kann das eingetragene Geschlecht ändern lassen, wenn sie der festen innerlichen Überzeugung ist, dem anderen Geschlecht zuzugehören. Sie muss ihren Wohnsitz in der- Schweiz- haben oder- Schweizer- Bürgerin oder Bürger mit Wohnsitz im Ausland sein. Die Person muss urteilsfähig sein.
Soweit alles in Ordnung! Die Anerkennung des gefühlt richtigen Geschlechtes bleibt unantastbar. Zudem finde ich es gut und richtig, dass der Geschlechtseintrag bestehen bleibt. Gerade für trans Personen ist dies ein visuelles Zeichen der rechtlichen Anerkennung.
Annette
Re: Schweiz | Bundesgericht lehnt Streichung des Geschlechtseintrags ab
Verfasst: Fr 9. Jun 2023, 22:36
von Jaddy
Ist schon interessant, oder? In Deutschland gibt es vier Optionen, inklusive Streichung, aber (noch) kein SelbstbestimmungGesetz, die Schweiz hat ein SelbstbestimmungsGesetz aber nur zwei Optionen. Schon sehr willkürlich, was Menschen zugestanden wird, bzw welche Bastionen an Geschlechtsregulation eisern verteidigt werden, vor allem wenn eins die EInschätzungen der Gerichte vergleicht.
Die Formulierung des Schweizer Gesetzes könnte eigentlich mit wenigen Änderungen direkt ins deutsche Personenstandsgesetz.
Übrigens bedeutet ein binärer Zuordnungszwang keine vollständige "Anerkennung des gefühlt richtigen Geschlechts". Nichtbinäre Menschen existieren. Auch in der Schweiz (ich kenne einige). Darunter auch einige, die in sich kein Geschlecht finden können. Die bleiben alle dabei aussen vor, ohne rechtliche Anerkennung.
Die reine Möglichkeit, dass einzelne keinen Eintrag haben müssen, während alle anderen einen haben können, nimmt keinem Menschen etwas weg. Siehe den in Deutschland optionalen Religionseintrag, der im gleichen Register wie der Geschlechtseintrag steht.