Plötzlich zu dritt
Verfasst: Di 4. Apr 2023, 21:52
Gestern kam die Müllgebührenveranlagung von der Abfallbehörde beim Landratsamt Sigmaringen. Hurra, wir sind plötzlich zu dritt!? Es ist kaum zu glauben, aber in dieser katholischen Provinzstadt scheint es sich noch nicht herum gesprochen zu haben, dass eine Frau A. nach dem Transsexuellengesetz durch Gerichtsbeschluss plötzlich Herr M. werden kann. So wurde ich in der Abrechnung aufgeführt was ja noch OK ist, mein Mann aber wurde als Frau A. und als Herr M. doppelt geführt. So kam es
dass wir plötzlich zu dritt sein sollen, obwohl wir nur zu zweit sind. Wozu soll ich die Grundgebühr für Müll für drei Personen bezahlen, die es so gar nicht gibt, weil wir ja nur zu zweit sind. Kurz eine Mail ans Landratsamt geschickt. Von Einsicht keine Spur obwohl dort der entsprechende Gerichtsbeschluss vorliegt. Noch eine Mail hinterher geschickt und auf das noch geltende Transsexuellengesetz und auf Paragraf 5 (Offenbarungsverbot) hingewiesen. Bin mal auf die Reaktion gespannt.
Wir sind natürlich immer noch zwei Personen, denn eine unbefleckte Empfängnis hatten wir nicht, auch keine biologische Vermehrung und die letzten Verwandten sind im letzten Jahrhundert verstorben. Ja diesen ironischen Seitenhieb konnte ich mir gegenüber dem Landratsamt nicht verkneifen.
Bei meinem Auto ist es ähnlich. Die Zulassungsstelle hat mich als Zweitbesitzerin meines Autos eingetragen, obwohl ich immer noch die Erstbesitzerin bin. Eine Verwaltungsanordnung wie das bei Transsexuellen zu handhaben ist, existiert hier in Baden-Württemberg nicht. Das macht jede Zulassungsstelle wie sie selbst will.
Ich denke; ich schreibe mal der Landrätin persönlich und frage nach ob sie ihren Laden eigentlich im Griff hat.
Liebe Grüße
Manuela
dass wir plötzlich zu dritt sein sollen, obwohl wir nur zu zweit sind. Wozu soll ich die Grundgebühr für Müll für drei Personen bezahlen, die es so gar nicht gibt, weil wir ja nur zu zweit sind. Kurz eine Mail ans Landratsamt geschickt. Von Einsicht keine Spur obwohl dort der entsprechende Gerichtsbeschluss vorliegt. Noch eine Mail hinterher geschickt und auf das noch geltende Transsexuellengesetz und auf Paragraf 5 (Offenbarungsverbot) hingewiesen. Bin mal auf die Reaktion gespannt.
Wir sind natürlich immer noch zwei Personen, denn eine unbefleckte Empfängnis hatten wir nicht, auch keine biologische Vermehrung und die letzten Verwandten sind im letzten Jahrhundert verstorben. Ja diesen ironischen Seitenhieb konnte ich mir gegenüber dem Landratsamt nicht verkneifen.
Bei meinem Auto ist es ähnlich. Die Zulassungsstelle hat mich als Zweitbesitzerin meines Autos eingetragen, obwohl ich immer noch die Erstbesitzerin bin. Eine Verwaltungsanordnung wie das bei Transsexuellen zu handhaben ist, existiert hier in Baden-Württemberg nicht. Das macht jede Zulassungsstelle wie sie selbst will.
Ich denke; ich schreibe mal der Landrätin persönlich und frage nach ob sie ihren Laden eigentlich im Griff hat.
Liebe Grüße
Manuela