Es geht um Gesetze, nicht um persönliche Weltsicht oder Wünsche. Deshalb sind Glaubensgemeinschaften mE komplett aus solchen Gremien heraus zu halten. Einfach weil sie schon prinzipiell keinen unabhängigen Beitrag zu Regeln für alle leisten können.
Gesetze dürfen in unserer Rechtsordnung nicht "einfach so" gemacht werden. Juristys korrigieren mich bitte, falls ich vollkommen daneben liege, aber so meine ich das System verstanden zu haben. Um etwas zu verbieten braucht es verdammt gute Gründe, gerade im Strafrecht. Die Tat muss ein Rechtsgut verletzen, bzw in der Abwägung wird entschieden, dass das eine schwerer wiegt als das andere. In diesem Fall körperliche Selbstbestimmung, gerade in Härtefällen, vs potenzielles Lebens/Entwicklungsrecht eines ~sorry~ in dem Falle:
Zellhaufens (mind. bis 12 Woche). "Ich seh das so" oder "mein Glaube sagt mir das so" reicht nicht.
Ja, es gibt einen Haufen Altlasten aus anderen Zeiten, bei denen das nicht so ist und die schwer zu knacken sind. Aber das erlaubt es nicht, glaubensbasierte Gesetze für uns alle zu machen. Die Religionsfreiheit bedeutet nämlich auch das Recht der Freiheit
von Religion. Wir haben das Recht, das andere uns nicht ihren Glauben aufdrängen, uns in ihre Regeln zwingen. Schon gar nicht in Form von Gesetzen.
Klar hat jede Glaubensgemeinschaft eine ethische Basis. Die ähneln sich auch stark im grundsätzlichen und sind meistens gar nicht so übel. Gleichzeitig sind diese Ethiken in der Regel untrennbar verbunden mit ~sorry~ willkürlichen Annahmen. Zum Beispiel, dass bestimmte mächtige Wesenheiten existieren, die eine Rechts- und Strafbefugnis über Menschen haben, und ihre Regeln auf ~sorry~ magische Weise irgendwann übermittelt haben. Daran ist nichts Fakt, sondern alles Fiktion. Von der Werthaltigkeit vergleichbar mit Märchen, Mythen und Legenden.
Genau diese willkürlichen Annahmen haben in Gesetzen nichts zu suchen (s. Religionsfreiheit). Vertretys von Glaubensgemeinschaften würden aber logischerweise immer ihr komplettes Glaubenssystem beitragen. Das wäre genau ihr Auftrag. Es kann nicht erwartet werden, dass sie eine an aktuellen, objektiven Erkenntnissen abgeglichene Ethik frei vom Glaubensteil vertreten. Siehe Zellhaufen und vergleiche mit etlichen religiösen Annahmen, wann ein Mensch ein Mensch ist, welches Selbstbestimmungrecht Menschen über ihren Körper haben, welche Rechte Schwangere in der Beziehung zu Zeugenden oder in Bezug auf ihre Familie usw. haben. Alles nicht geeignet für allgemeine Gesetzgebung.
Glaubensgemeinschaften sind nicht die einzigen und nicht die fähigsten, die sich mit Ethik beschäftigen. Ethik ist ein Teilgebiet der Philosophie und die Expertys dort sind spezialisert, die verschiedenen Ansätze im Laufe der Jahrtausende, die Ethiken der Religionen und die Korrektur durch aktuelle Kenntnislage der Naturwissenschaften zu vergleichen, irrationale, also reine Glaubensanteile abzutrennen.
Es ist deshalb nicht notwendig, parteiliche Ethik auch in die Gremien zu holen. Und das wäre der Beitrage der Glaubensgemeinschaften.
Das heisst nicht, dass ihre Vertretys nicht mal angehört werden sollten, aber an einem Votum oder Konsensvorschlag dürfen sie aus grundsätzlichen (und grundgesetzlichen) Erwägungen meines Erachtens nicht beteiligt sein.