Bundestag | Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Verfasst: Di 13. Sep 2022, 12:16
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Inneres und Heimat/Antwort
Um den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-VO) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/3220) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3096). Danach wird der Kommissionsentwurf der CSA-VO derzeit intensiv durch die Bundesregierung geprüft. Die Abstimmung einer gemeinsamen Positionierung zwischen den zuständigen Ressorts dauere an, heißt es in der Antwort weiter.
Im Fokus des Verordnungsentwurfs steht der Bundesregierung zufolge die "Bekämpfung der Verbreitung von bereits bekannten, eindeutig als illegal identifizierten sowie neuen kinderpornografischen Inhalten sowie die Verhinderung von Kontaktaufnahmen zu Kindern zu Missbrauchszwecken (sogenanntes ,Grooming') im digitalen Raum". Hierfür sollten für alle Anbieter von Hosting- oder interpersonellen Kommunikationsdiensten einheitliche Verpflichtungen zur Bewertung der Risiken des Missbrauchs ihrer Dienste festgelegt werden und sie zu Risikominderungsmaßnahmen verpflichtet werden. Weiterhin sollten Anbieter laut Bundesregierung auch zur Identifikation, Meldung und Entfernung beziehungsweise Sperrung von Missbrauchsdarstellungen verpflichtet werden können.
Inneres und Heimat/Antwort
Um den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-VO) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/3220) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3096). Danach wird der Kommissionsentwurf der CSA-VO derzeit intensiv durch die Bundesregierung geprüft. Die Abstimmung einer gemeinsamen Positionierung zwischen den zuständigen Ressorts dauere an, heißt es in der Antwort weiter.
Im Fokus des Verordnungsentwurfs steht der Bundesregierung zufolge die "Bekämpfung der Verbreitung von bereits bekannten, eindeutig als illegal identifizierten sowie neuen kinderpornografischen Inhalten sowie die Verhinderung von Kontaktaufnahmen zu Kindern zu Missbrauchszwecken (sogenanntes ,Grooming') im digitalen Raum". Hierfür sollten für alle Anbieter von Hosting- oder interpersonellen Kommunikationsdiensten einheitliche Verpflichtungen zur Bewertung der Risiken des Missbrauchs ihrer Dienste festgelegt werden und sie zu Risikominderungsmaßnahmen verpflichtet werden. Weiterhin sollten Anbieter laut Bundesregierung auch zur Identifikation, Meldung und Entfernung beziehungsweise Sperrung von Missbrauchsdarstellungen verpflichtet werden können.